Luftgewehr empfehlungen

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.289 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2013 um 18:34) ist von buddyone.

  • Was möglich und was erlaubt ist, sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ist ähnlich wie bei den Fahranfängern auf dem Motorrad, die 34 PS Begrenzung im Führerschein und den Fahrzeugpapieren haben, und in Wirklichkeit drückt ihr Bock über 100 Pferde in den Asphalt und die glauben sogar noch ernsthaft, das würde keiner merken... :pinch:
    Infos dazu wirst Du hier nicht bekommen - verstößt gegen die Forenregeln (wie auch Deine Frage, aber ich stufe das jetzt mal als Anfängerfehler ein) und wäre darüber hinaus ne Anleitung zur Straftat, wofür u.U. der Antwortende sowie der Forenbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden kann. Ich formuliers mal so: wenn Du Dich wirklich ums Verrecken in den Dreck reiten willst, dann such Dir ne Explosionszeichnung, aus der geht der Aufbau des Gewehrs hervor. Mit etwas bastlerischem Talent kannst Du dann selbst Hand anlegen. Bedenke aber: das LG ist dann nicht mehr frei ab 18, sondern WBK-pflichtig, und damit hast Du genauso einen unerlaubten Waffenbesitz am Hintern kleben als wenn Du Dir ne Schrotflinte besorgt hättest...

    Mit anderen Worten: lass es besser. Gibt nur vermeidbaren Ärger. :thumbdown:

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!