Shiessen in Wald

Es gibt 94 Antworten in diesem Thema, welches 9.195 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. September 2013 um 21:56) ist von Eastwood.

  • Die Strafe hätte auch doppelt so hoch sein können. Ich habe kein Verständnis und Mitleid für Leute, die einfach so in der Öffentlichkeit / Wald rumballern. Was sollen da unbedarfte Spaziergänger denken? :)

  • Also, wenn denn die Story stimmt, dann sind die 4000 Taler eben unter eigener Blödheit zu verbuchen und derjenige kann auf keinerlei Mitleid von mir hoffen.

    Egal, ob man das Strafmaß für hoch oder niedrig hält, egal, ob man unser Waffengesetz zu streng findet oder nicht, so ist es doch für uns alle, die eine Waffe besitzen, bindend. Basta!

    Mit einer Geldstrafe fährst Du noch gut. Es hätten auch zwei Jahre Gitterheim werden können. Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein.

    Mit dem Spruch: "...hab ich nicht gewusst..." ist bei Verstößen gegen das Waffengesetz noch keiner durchgekommen. Solche Leute sind Wasser auf die Mühlen der Waffengegner.

    Wenn die Story nicht stimmt, dann haben wir ein weiteres Exemplar für unseren Trollzoo.

    Mitglied in der Selbsthilfegruppe "Anonyme Prellerschützen".


    Field-Target mit einer HW97RS im 1. DFTC2000 e.V.

  • Die Strafe hätte auch doppelt so hoch sein können. Ich habe kein Verständnis und Mitleid für Leute, die einfach so in der Öffentlichkeit / Wald rumballern. Was sollen da unbedarfte Spaziergänger denken? :)


    danke

    War keine...Gänger...ganz weit in Busch....Nur ein Partisan...vorbei mit Buldog gefahren und meine Auto gesehen.....dann ganz aktiv geworden.....

  • Also, wenn denn die Story stimmt, dann sind die 4000 Taler eben unter eigener Blödheit zu verbuchen und derjenige kann auf keinerlei Mitleid von mir hoffen.

    Egal, ob man das Strafmaß für hoch oder niedrig hält, egal, ob man unser Waffengesetz zu streng findet oder nicht, so ist es doch für uns alle, die eine Waffe besitzen, bindend. Basta!

    Mit einer Geldstrafe fährst Du noch gut. Es hätten auch zwei Jahre Gitterheim werden können. Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein.

    Mit dem Spruch: "...hab ich nicht gewusst..." ist bei Verstößen gegen das Waffengesetz noch keiner durchgekommen. Solche Leute sind Wasser auf die Mühlen der Waffengegner.

    Wenn die Story nicht stimmt, dann haben wir ein weiteres Exemplar für unseren Trollzoo.

    Danke.....2 Jahre hinter schwedische Gardinen.....Das ist Punktum Maximum...

  • Mit einer Geldstrafe fährst Du noch gut. Es hätten auch zwei Jahre Gitterheim werden können. Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit ohne Waffenschein.


    Unsinn und Polemik


    Mit dem Spruch: "...hab ich nicht gewusst..." ist bei Verstößen gegen das Waffengesetz noch keiner durchgekommen.


    Rauskommen nicht, aber es wird bei der Strafzumessung berücksichtigt.

    Allein die Reduzierung des Tagessatzes von 100,- auf realistischere 30,- Euro reduziert den Spass schon mal auf 1400,-€.
    Wenn es dann noch 25 Tagessätze werden war die Lektion wohl deutlich genug.

    hase30
    Und denk an die Möglichkeit mit einem Anwalt die Einstellung nach §153a zu erreichen.
    Das klappt bei Ersttätern eigentlich immer.

    Der Anwalt wird wohl 1000,-€ kosten, wenn er gut ist zahlst du 500,-€ Geldauflage und
    die Geschichte ist begraben.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Egal, ob man das Strafmaß für hoch oder niedrig hält, egal, ob man unser Waffengesetz zu streng findet oder nicht, so ist es doch für uns alle, die eine Waffe besitzen, bindend. Basta!

    Wenn denn die Angaben des Threadstarters zutreffen, ist für mich, unabhängig von der Tatsache das das bestehende Waffengesetz bindend für alle Waffenbesitzer ist, schon die Verhältnismäßigkeit der Strafe in diesem Fall in Richtung vergleichbarer Urteile von Interesse.

    Den Kopf nicht nur zum Haare schneiden nutzen


  • Unsinn und Polemik


    Rauskommen nicht, aber es wird bei der Strafzumessung berücksichtigt.

    Allein die Reduzierung des Tagessatzes von 100,- auf realistischere 30,- Euro reduziert den Spass schon mal auf 1400,-€.
    Wenn es dann noch 25 Tagessätze werden war die Lektion wohl deutlich genug.

    hase30
    Und denk an die Möglichkeit mit einem Anwalt die Einstellung nach §153a zu erreichen.
    Das klappt bei Ersttätern eigentlich immer.

    Ich bin Ersttäter....Und dass klingt plausibel....Danke Soll das Rechtsanwalt angeschaltet werden....dass plus Kosten....Lohnt das sich?

  • Wenn es stimmen sollte ----> selber Schuld


    Für jeden der mit den Gesetzen vertraut ist: Ja.

    Ich habe vor einigen Tagen in einem PW-Shop (die Mitarbeiter dort sind sehr gut
    geschult und haben eine Sachkundeprüfung abgelegt) eine AM850 gekauft.
    Kein Wort über die "Verwendbarkeit", auch kein "Waschzettel" im Karton.
    Woher soll also ein unbedarfter Mensch wissen, daß er sich strafbar macht?

    Es ist immer sehr leicht über andere zu urteilen, insbesondere anonym ...

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Ich bin Ersttäter....Und dass klingt plausibel....Danke Soll das Rechtsanwalt angeschaltet werden....dass plus Kosten....Lohnt das sich?


    Naja, versprechen kann dir niemand etwas, aber 1500,-€ statt 4000,- ist
    doch mal was (wens klappt).
    Und das bedeutet: Nicht verurteilt, nicht schuldig, kein Eintrag irgendwo!
    Es muss übrigens unbedingt ein Strafverteidiger sein, kein allgemeiner
    Rechtsanwalt.
    Vor einem Gericht würde ich 25 Tagessätze kalkulieren. Da ich dein Ein-
    kommen nicht kenne musst du selber rechnen.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.


  • Fakt ist, daß der Straftatbestand des unerlaubten Führens im Raum steht. Was das mit Polemik zu tun hat, erschliesst sich mir hier nicht so ganz.


    Du stellst 2 Jahre tatsächlichen Aufenthalt im Knast in den Raum.
    Das ist dermassen übertrieben daß es nur Polemik sein kann.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.