Luftgewehr/-pistole Transport frage

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 929 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. August 2013 um 05:00) ist von alexandru.

  • Hallo, ich lese desöfteren dass es problemlos & legal ist, seine Luftdruckwaffe mit dem F in einem geschlossenen Behältniss zu transportieren..
    Darunter verstehe ich: Zuhause - fußweg zum auto - kofferaum - fußweg zum Schießstand

    Kann man auch problemlos, die waffen im Futteral per Fahrrad oder Lokale Verkehrsmittel transportieren?

    Und müssen die Diabolos in einer Speeraten tasche liegen, oder ist es ok diese in den selben Koffer zu legen?


    Warum:
    Ich habe kein Auto, und auch nicht vor eines zu besitzen.
    Der Schießstand (Schützenverein) ist 20min mit dem Fahrrad entfernt
    Der Schießstand, der meine zweite wahl wäre (indoor, moderner als #1) wäre 30 min mit der Straßenbahn & 10 min Fußweg entfernt

    Professioneller Dönerbrotakustikmessgerätewartungsspezialist.

  • Hallo!

    1.) Auto gilt nicht als verschlossenes Behältnis!
    2.) Gewehrfutteral oder Waffenkoffer (Material egal!), in welchem die Waffe nicht zugriffsbereit mitgeführt wird und welcher verschlossen ist, ist zulässig!
    3.) Verschlossen = Vorhängeschloss, Kabelbinder, oft mit Klebeband umwickelt...
    4.) Transportweise egal, also per Auto, Fahrrad, zu Fuß,..in den Öffentlichen sollte man (theoretisch) die Beförderungsbedingungen vorher lesen.
    5.) Waffen getrennt von Munition (z.B. SSW); Diabolos gelten nicht als Munition!

    Hoffe, ich konnte Dir helfen!

    :F:

  • 1.) Auto gilt nicht als verschlossenes Behältnis!


    Ein abgeschlossener Kofferraum, der vom Innenraum nicht zugänglich ist (also kein Kombi), gilt m.W. auch als verschlossenes Behältnis. Anders ist es nur, wenn man eine Waffe im Auto lagern will.

    Ist aber in den meisten Fällen eh nur rein theoretisch, weil man dann das (unverschlossene) LG nur auf einem Privatgrundstück ein- und ausladen dürfte.