Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 2.193 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Juli 2013 um 19:33) ist von gunreo.

  • Hallo liebe Community,


    falls solch ein Thread bereits existieren sollte, dann nimmt mir es bitte nicht böse, ich konnte auf Anhieb leider nichts passendes zur meiner Frage finden. Es geht um folgendes.


    Ich werde mir demnächst die H&K USP NBB CO² zulegen. Diese Softair dient ausschließlich der Selbstverteidigung, deshalb wird sie so gut wie nie in Gebrauch genommen. Ich habe mich bereits im Internet über die Gesetzeslage informiert, einmal heißt es das Mitführen ist erlaubt, dann wiederum nicht.


    Eigentliche Frage!
    Aufbewahrt wird Sie grundsätzlich in einem Safe, der sich Daheim befindet! Kann ich jedoch die Softair auch in einem mit Schloss gesichertem Koffer im Auto aufbewahren? Waffe ist gesichert, Munition wird separat aufbewahrt.


    Ist das ohne rechtliche Konsequenzen möglich?


    Bitte falls möglich keine Zitate aus irgendwelchen Paragraphen rauskopieren. Eine einfache Antwortet ist ausreichend.  :D


    Ich bedanke mich im Voraus!

    Gruß,
    robs3n
      :thumbsup:

  • Zitat

    Diese Softair dient ausschließlich der Selbstverteidigung

    Überleg Dir das lieber nochmal!

    Zur Selbstverteidigung ist eine CO2-"Waffe" so ziemlich das Schlechteste überhaupt.

    Was die Aufbewahrung betrifft: Zum Transport außer Haus ist ein abgeschlossener Koffer optimal, zugriffsbereites Führen ist nicht möglich. Die "Munition" ist keine, vielmehr handelt es sich dabei um Geschosse, die nichtmal getrennt von der "Waffe" gelagert werden müssen.

    Aber nochmal: Zum Spaßhaben und Plinken ist eine 6mm max 1 J Airsoft sicher gut, zur Selbstverteidigung aber weder geeignet, sondern eher eine Gefahr für Dich.

  • Dieses H&K USP NBB CO²-Ding ist sogar sehr gut zur Selbstverteidigung geeignet. Durch den Zink-Schlitten hat das Teil ein recht hohes Gewicht, welches die Schlagwirkung verbessert. Falls sich ein Schuss löst, hat man bei den 6 mm Plastik-Kügelchen keine Angst, dass man vom Angreifer wegen Körperverletzung auf lebenslangen Schadensersatz verklagt wird. Nur die eckige Form der USP könnte arge Probleme bereiten, wenn sie vom Angreifer hinterher in eine Körperöffnung freier Wahl eingeführt wird; da wäre etwas kleines Handliches, wie eine PPK besser geeignet.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Einfach mal aus 5m auf nen Pappkarton damit schiessen und sich die Wirkung im Ziel anschauen..

    Alle in Deutschland legal frei ab 18 zu kaufenden "Waffen" die ein Geschoss verschiessen sind nix zur Selbstverteidigung. Aber das ist nur meine persönliche Meinung zu diesem Thema.

  • Wenn Du glaubst, zur Selbstverteidigung eine Pistole ziehen zu müssen, mußt Du damit auch schießen können. Der Zweck dieses Schießens besteht dann in der Abwehr des Angriffes bzw. das Stoppen des Angreifers. Diese Funktion ist durch eine Softair nicht gegeben (und durch eine Gas-bzw. Schreckschusspistole auch nur sehr bedingt).
    Wenn Du eine quasi funktionslose Pistole zur Selbstverteidigung nutzen willst, dann wohl aus optischen Gründen, zur Abschreckung durch Einschüchterung. Dies kann funktionieren, muss aber nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht funktioniert ist sehr hoch, die Konsequenzen für eine solche Situation sind nicht vorhersagbar und reichen bis zum Einsatz von "scharfen" Waffen gegen Dich.
    Und, wie bereits gesagt, außerhalb der eigenen vier Wände machst Du Dich strafbar, wenn Du solch ein Ding zugriffsbereit mit Dir rumschleppst.

  • Also Selbstverteidigung bzw. Notwehr ist die Abwehr eines unmittelbar drohenden, rechtswidrigen Angriffes auf Leib und Leben von sich oder einem Anderen. (Nothilfe). Meist sind die Täter vom Adrenalin (oder anderen Substanzen geputscht) und denen ist deine gezogene "Waffe " relativ egal. Wenn die so ein Ding sehen lautet die Devise meist nicht Flucht sondern Angriff und dann hat man mit dem Spielzeug echt schlechte Karten..... Ich würde sogar soweit gehen Gas/ Schreckschusspistolen nicht zu empfehlen. Auch Personen die aufgrund einer Berechtigung Waffen verwahren / führen dürfen empfehle ich intensives Training um in so einer Situation richtig zu reagieren. Dabei meine ich nicht "statisches schießen auf 25 Meter " sondern Tätsransprache, Waffenhaltung, Waffenhandhabung usw. Für alle anderen empfehle ich eine starke Taschenlampe und einen Knüppel o.ä. Auch wenn es sich primitiv anhören mag.

  • Ein Tip:
    Es sind ja Ferien, da hast du Zeit um z.B. einen Kampfsport zur Selbstverteidigung zu lernen. Der gibt zudem auch etwas Selbstbewusstsein und ist in der Regel gesetzeskonform.
    Wie andere schon sagten; Softair, LuPi etc. ist Bullshit zur Selbstverteidigung.

    Grüße,
    Dan

    --- Field Target :W: iesloch - Da werden Sie geholfen :new2: ! ---

  • Hach...ich wollte ja eigentlich nix dazu schreiben...nicht schon wieder noch eine SV mit SSW etc, usw... Diskussion :!:

    Aber sich mit ner Softair verteidigen macht echt null sinn, da stimme ich den Anderen hier voll zu.

    Nimm lieber einen Toaster mit, der hat ne Schnur dran, den kann man um den Kopf schleudern und der macht definitiv mehr Einfruck als ein 0,2 Gramm Plastikkügelchen mit
    mittlerer Windgeschwindigkeit. :D ...abgesehen von der fehlenden Legalität beim Führen von sowas...der Toaster ist legal! ...sogar auf'm Kiez!

    Jetzt mal Scherz beiseite.

    Softairs oder Luftgewehre, Luftpistolen und alles was es da sonst noch gibt....sind Spiel- und vor allem: Sport Geräte!!!
    ...und genau so sollten sie hier im Forum auch diskutiert werden.