Zeigt her eure Kalashnikov

Es gibt 2.152 Antworten in diesem Thema, welches 408.223 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Januar 2022 um 13:49) ist von coltm4.

  • Kein Gewinde an der Mündung, also auch keine Mutter, keine Mündungsbremse, keine Bajonetthalterung, Deckel ohne Rippen ( wie bei den gefrästen AK's- obwohl der Rest im Stil der AKM), einfacher unterer Handschutz, glatter Holzgriff (die Polymer haben allerdings Rippen).

  • Ggf. Abzugsgruppe ohne Bremse.

    Meinst Du den Winkelhebel der AKM der für 2 Millisekunden Verzögerung sorgt?

    Die Länge einer Minute hängt davon ab, auf welcher Seite einer verschlossenen Toilettentür man sich befindet.

    Einmal editiert, zuletzt von Sgt_Elias (29. Januar 2016 um 18:36)

  • Kein Gewinde an der Mündung, also auch keine Mutter, keine Mündungsbremse, keine Bajonetthalterung, Deckel ohne Rippen ( wie bei den gefrästen AK's- obwohl der Rest im Stil der AKM), einfacher unterer Handschutz, glatter Holzgriff (die Polymer haben allerdings Rippen).


    Kann man da echt kein Bajonett auf den Chinesen AKs standardmäßig aufpflanzen ?


    shooter777

  • Aha, also sowas hab ich bis heute noch nie gehört bei den AKs.

    Irgendwie lernt man da nie aus .

    Gibst es eigentlich noch irgendeine Ak oder AKM , von welchem Land auch immer, wo man auch kein Bajonett aufpflanzen kann standardmäßig ?

    Gibt es da einen speziellen Grund, weshalb die Chinesen auf eine Bajonetthalterung verzichtet haben ?


    shooter777

  • Ursprünglich gehörte ja auch an die AK 47 kein Bajonett. Das erste Bajonett war eher eine Notlösung. Die Chinesen haben 1956 die AK übernommen bzw nachgebaut. Bei der Ak56 war das Klappbajonett installiert. Die 56-1 war ohne Bajonett. Bei einer Waffe mit Klappschaft sah man auch keine Notwendigkeit. Und günstiger für den Export ist es eh. Abgesehen davon gibt es China Norincos Ak Typ 56s mit Bajonetthalterung und Mündungsmutter/-bremse für den zivilen Export in semiautomatik. Gefertigt wird was der Kunde wünscht.

  • Leute, was ist an der Durchführungsverordnung denn nicht klar ? Wer eine Altdeko hat darf sie behalten, wieder in Verkehr bringen egal ob In oder Ausland, ob Privat oder Gewerblich ist nicht erlaubt.
    9) In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung
    deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche
    Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.

    Artikel 1
    Geltungsbereich
    1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG.
    2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese
    Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.

    Das ist ein "ODER" kein "UND".

  • Ich mag mich irren, aber das Hauptproblem ist ja noch ungeklärt. Nämlich das drohende Verbot von Dekowaffen, die vormals vollautomatische Kriegswaffe waren. In der Verfügung ging es wohl nur um "normale" Dekoumbauten.

  • Ok, das ist der entscheidende Satz, der auch Waffen der Kat. A umfasst.

    Zitat

    Artikel 1
    Geltungsbereich
    1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG.


  • Das ist nicht richtig!!

    Die in Verkehrbringung bezieht sich ganz klar auf den anderen Mitgliedstaat... herrgottnochmal :cursing:

    Es geht 1. um die Verbringung dorthin.... und 2. um die dortige Inverkehrbringung, also den Handel im Ausland.

    Das mag ja für Leute die weniger mit Gesetzestexten zu tun hat irreführend sein, aber dies so zu interpretieren, dass das für das deutsche Inland gilt... ist schlicht falsch!!

    Das Beamtendeutsch kann manchmal nicht einleuchtend sein für Aussenstehende oder Nichtgeübte, ich bin zwar kein Beamter, arbeite aber mit vielen zusammen, angestellt im öffentlichen Dienst und weis wovon ich rede.


    Don´t panic :!:

    Ein "und" wäre total falsch, denn sonst müssten beide Bedingungen erfüllt sein, heisst... dorthin bringen und dort handeln.
    Aber jede einzelne der beiden Bedingungen, sind künftig nicht erlaubt.
    A) Man darf es nicht dorthin verbringen
    B) Man darf es dort nicht in Verkehr bringen (also kaufen, oder verkaufen dort)

    Heisst, man darf den Gegenstand auch nicht "nur" ins Ausland mitnehmen, selbst wenn man dort damit nicht handelt!

    Ist schwer zu verstehen... aber es ist so wie ich sage!

  • Das hat nichts mit Beamtendeutsch zu tun, sondern mit ganz normaler deutscher Grammatik.

    Zitat

    es sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.

    Die adverbiale Bestimmung "in einen anderen Mitgliedstaat" kann sich nur auf das Verb "verbracht" beziehen, denn "in einen anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht." ist kein Deutsch, das müsste dann "in einem anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht" heißen. Das heißt, das "in Verkehr gebracht" steht für sich alleine und gilt auch für Deutschland.

    Die Frage ist eher, was alles unter "in Verkehr bringen" zählt, darüber hatten wir ja schon anderswo gesprochen. Meinem Verständnis nach ist damit nur der erstmalige Verkauf nach der Deaktivierung gemeint. Wenn ich als Privatperson eine Dekowaffe aus meinem Besitz verkaufe, ohne sie selbst verändert zu haben, bringe ich sie nicht in Verkehr, denn sie ist ja schon im Verkehr.

    2 Mal editiert, zuletzt von Old_Surehand (29. Januar 2016 um 15:01)

  • seh ich nicht so
    Nur weil der Verfasser kein Deutsch kann :D

    Das hiesse ja, dass man die künftigen Dekowaffen beim Händler zwar kaufen darf, aber privat nie wieder in Deutschland verkaufen darf.
    Oberschwachsinn!

    Dann könnte man den Handel ja gleich gänzlich verbieten.

  • Das ist perfektes Deutsch, du verstehst es nur falsch... :P

    Nein... das wäre rechtlich gar nicht zulässig, auch, weil man Tausende von gesetzestreuen Bürgen potentiell kriminalisieren würde.
    Beim Ableben müsste dann wohl alle Dekowaffen vernichtet werden, es sei denn, man könnte sie vererben.

    Also.... das glaube ich nicht, kann es nicht glauben, bezweifle ich... und parallel dazu darf man dann ehemalige vollautomatische Waffen als Salutwaffe kaufen, damit an Sylvester und so rumballern, die Waffen wieder verkaufen....
    und das mit weit weniger zerstörten Ex-Waffen. Und macht "nur" bei Dekowaffen so ein Geschiss... so paradox läuft das sicher nicht.

    Also so bescheuert ist unser Verwaltungsapperat dann auch nicht.

    Aber... wir werden sehen :sleeping: