Bajonettwarze, Laufgewinde und Kompensator...
Ggf. Abzugsgruppe ohne Bremse.
Einfacher Unterklappschaft.
Unterer Handschutz ohne Buckel.
Mehr fällt mir grad auch nicht ein.
Ansonsten ist die Typ56 ja "milspec"
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Bajonettwarze, Laufgewinde und Kompensator...
Ggf. Abzugsgruppe ohne Bremse.
Einfacher Unterklappschaft.
Unterer Handschutz ohne Buckel.
Mehr fällt mir grad auch nicht ein.
Ansonsten ist die Typ56 ja "milspec"
Kein Gewinde an der Mündung, also auch keine Mutter, keine Mündungsbremse, keine Bajonetthalterung, Deckel ohne Rippen ( wie bei den gefrästen AK's- obwohl der Rest im Stil der AKM), einfacher unterer Handschutz, glatter Holzgriff (die Polymer haben allerdings Rippen).
Ggf. Abzugsgruppe ohne Bremse.
Meinst Du den Winkelhebel der AKM der für 2 Millisekunden Verzögerung sorgt?
Ich muss auch sagen, dass mir der Typ56 Receiver "haptisch" und optisch am besten gefällt.
Die hellgraue Brünierung, die Wandstärke, die feinen Bearbeitungsspuren auf den großen Blechflächen - fühlt sich gut an und sieht gut aus.
Meiner Meinung nach besser als alle anderen AKM Varianten, die ich besaß.
Danke euch.
Wieder Infos erhalten :^)
Noch eine im Bakelit/Holzmix
Scheinen bei ZIB nun ja wieder teurer geworden zu sein, dafür sind Cetme momentan günstig
Kein Gewinde an der Mündung, also auch keine Mutter, keine Mündungsbremse, keine Bajonetthalterung, Deckel ohne Rippen ( wie bei den gefrästen AK's- obwohl der Rest im Stil der AKM), einfacher unterer Handschutz, glatter Holzgriff (die Polymer haben allerdings Rippen).
Kann man da echt kein Bajonett auf den Chinesen AKs standardmäßig aufpflanzen ?
shooter777
shooter777: Nein- dafür ist keins vorgesehen. Es passen zwar mit etwas Schieben die ersten AK 47 Bajonette, jedoch mit Luft an der Laufmündung, da die Mündungsmutter fehlt- und es wackelt etwas.
Nichts was es nicht gibt: Ak 56-1 mit AK Bajonett.
Aha, also sowas hab ich bis heute noch nie gehört bei den AKs.
Irgendwie lernt man da nie aus .
Gibst es eigentlich noch irgendeine Ak oder AKM , von welchem Land auch immer, wo man auch kein Bajonett aufpflanzen kann standardmäßig ?
Gibt es da einen speziellen Grund, weshalb die Chinesen auf eine Bajonetthalterung verzichtet haben ?
shooter777
Ursprünglich gehörte ja auch an die AK 47 kein Bajonett. Das erste Bajonett war eher eine Notlösung. Die Chinesen haben 1956 die AK übernommen bzw nachgebaut. Bei der Ak56 war das Klappbajonett installiert. Die 56-1 war ohne Bajonett. Bei einer Waffe mit Klappschaft sah man auch keine Notwendigkeit. Und günstiger für den Export ist es eh. Abgesehen davon gibt es China Norincos Ak Typ 56s mit Bajonetthalterung und Mündungsmutter/-bremse für den zivilen Export in semiautomatik. Gefertigt wird was der Kunde wünscht.
Leute, was ist an der Durchführungsverordnung denn nicht klar ? Wer eine Altdeko hat darf sie behalten, wieder in Verkehr bringen egal ob In oder Ausland, ob Privat oder Gewerblich ist nicht erlaubt.
9) In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung
deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche
Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.
Artikel 1
Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG.
2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese
Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
Das ist ein "ODER" kein "UND".
Ich mag mich irren, aber das Hauptproblem ist ja noch ungeklärt. Nämlich das drohende Verbot von Dekowaffen, die vormals vollautomatische Kriegswaffe waren. In der Verfügung ging es wohl nur um "normale" Dekoumbauten.
Vollautomten sind ebenfalls aufgführt.
Die jämmerlichen 300kb reichen nicht um das PDF einzustellen.
Ok, das ist der entscheidende Satz, der auch Waffen der Kat. A umfasst.
ZitatArtikel 1
Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG.
Alles anzeigenLeute, was ist an der Durchführungsverordnung denn nicht klar ? Wer eine Altdeko hat darf sie behalten, wieder in Verkehr bringen egal ob In oder Ausland, ob Privat oder Gewerblich ist nicht erlaubt.
9) In Anbetracht des Sicherheitsrisikos sollte diese Verordnung auch für vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung
deaktivierte Feuerwaffen gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht — was auch die unentgeltliche
Übertragung, Handels- oder Tauschgeschäfte umfasst — oder in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.Artikel 1
Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für Feuerwaffen der Kategorien A, B, C oder D gemäß Anhang I der Richtlinie 91/477/EWG.
2. Diese Verordnung gilt nicht für Feuerwaffen, die vor ihrem Geltungsbeginn deaktiviert wurden, es sei denn, diese
Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.Das ist ein "ODER" kein "UND".
Das ist nicht richtig!!
Die in Verkehrbringung bezieht sich ganz klar auf den anderen Mitgliedstaat... herrgottnochmal
Es geht 1. um die Verbringung dorthin.... und 2. um die dortige Inverkehrbringung, also den Handel im Ausland.
Das mag ja für Leute die weniger mit Gesetzestexten zu tun hat irreführend sein, aber dies so zu interpretieren, dass das für das deutsche Inland gilt... ist schlicht falsch!!
Das Beamtendeutsch kann manchmal nicht einleuchtend sein für Aussenstehende oder Nichtgeübte, ich bin zwar kein Beamter, arbeite aber mit vielen zusammen, angestellt im öffentlichen Dienst und weis wovon ich rede.
Don´t panic
Ein "und" wäre total falsch, denn sonst müssten beide Bedingungen erfüllt sein, heisst... dorthin bringen und dort handeln.
Aber jede einzelne der beiden Bedingungen, sind künftig nicht erlaubt.
A) Man darf es nicht dorthin verbringen
B) Man darf es dort nicht in Verkehr bringen (also kaufen, oder verkaufen dort)
Heisst, man darf den Gegenstand auch nicht "nur" ins Ausland mitnehmen, selbst wenn man dort damit nicht handelt!
Ist schwer zu verstehen... aber es ist so wie ich sage!
Das hat nichts mit Beamtendeutsch zu tun, sondern mit ganz normaler deutscher Grammatik.
Zitates sei denn, diese Waffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht oder in Verkehr gebracht.
Die adverbiale Bestimmung "in einen anderen Mitgliedstaat" kann sich nur auf das Verb "verbracht" beziehen, denn "in einen anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht." ist kein Deutsch, das müsste dann "in einem anderen Mitgliedstaat in Verkehr gebracht" heißen. Das heißt, das "in Verkehr gebracht" steht für sich alleine und gilt auch für Deutschland.
Die Frage ist eher, was alles unter "in Verkehr bringen" zählt, darüber hatten wir ja schon anderswo gesprochen. Meinem Verständnis nach ist damit nur der erstmalige Verkauf nach der Deaktivierung gemeint. Wenn ich als Privatperson eine Dekowaffe aus meinem Besitz verkaufe, ohne sie selbst verändert zu haben, bringe ich sie nicht in Verkehr, denn sie ist ja schon im Verkehr.
seh ich nicht so
Nur weil der Verfasser kein Deutsch kann
Das hiesse ja, dass man die künftigen Dekowaffen beim Händler zwar kaufen darf, aber privat nie wieder in Deutschland verkaufen darf.
Oberschwachsinn!
Dann könnte man den Handel ja gleich gänzlich verbieten.
Das ist perfektes Deutsch, du verstehst es nur falsch...
Das ist perfektes Deutsch, du verstehst es nur falsch...
Nein... das wäre rechtlich gar nicht zulässig, auch, weil man Tausende von gesetzestreuen Bürgen potentiell kriminalisieren würde.
Beim Ableben müsste dann wohl alle Dekowaffen vernichtet werden, es sei denn, man könnte sie vererben.
Also.... das glaube ich nicht, kann es nicht glauben, bezweifle ich... und parallel dazu darf man dann ehemalige vollautomatische Waffen als Salutwaffe kaufen, damit an Sylvester und so rumballern, die Waffen wieder verkaufen....
und das mit weit weniger zerstörten Ex-Waffen. Und macht "nur" bei Dekowaffen so ein Geschiss... so paradox läuft das sicher nicht.
Also so bescheuert ist unser Verwaltungsapperat dann auch nicht.
Aber... wir werden sehen
Also vererben fällt nun ganz sicher nicht unter "in Verkehr bringen".
Ein Privatverkauf meiner Meinung nach auch nicht, wie gesagt, aber 100% sicher bin ich da nicht.