ISSC M22 Deko aus Egun erlaubt?

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.179 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. April 2013 um 23:09) ist von Maggus72.

  • Hallo liebe Leut,
    bin schon länger hier angemeldet,und eifrig am lesen,aber heute muß ich mal was nachfragen,und hoffe auf eure Kompetenz!
    Habe in Egun eine ISSC M22 in deko gefunden,und irgendwie in dieses möchtegernpistölchen verguckt.Geh ich recht in der annahme das es nicht erlaubt ist besagte Dekowaffe bei dem Anbieter aus Österreich zu ersteigern?
    Das der Lauf wohl demontierbar ist wird es wohl nicht zulassen,oder?
    Habe die auch als SSW gesehn,aber eine ehemalige Originale würde mich mehr ansprechen.

    Danke schonmal jetzt für folgende Antworten.


    Mfg Markus

  • Hi,

    Ich kann dir leider nicht sagen ob die Deko M22 in D erlaubt ist. Aber ich kann dir sagen wie die Waffen zustande kommen:

    Das sind Waffen die aus 2 Wahlteilen zusammengstellt wird, der Lauf wird Aufgebohrt und Geschlitz. Am Stoßboden wird auch was verändert.Was ganz genau alles gemacht wird kann ich dir auch nicht sagen, ich hatte das Thema bei einem Gespräch nur mal kurz angeschnitten.

    Lg

    Edit: Richtig die M22 9PAK wäre doch eine super Deko ;^)

  • Hatte ich mir fast schon gedacht,danke für deine Einschätzung!
    Gaswaffen kann ich so recht nix abgweinnen,hatte füher,vor 20 Jahren oder so schonmal Dekowaffen gesammelt.Damals zwar Infanteriewaffen des 2 Weltkriegs,und stehe deshalb "Leider" auf Originale.
    Weiss jemand in wie weit sich die SSW von der "Originalen" in Optik und Haptik unterscheidet?

  • Hatte mal eine Deko p38 die kam aus Deutschland da konnte man auch den Lauf abnehmen und war Erlaubt

  • Weiss jemand in wie weit sich die SSW von der "Originalen" in Optik und Haptik unterscheidet?


    Gar nicht - unterscheiden sich nur im Kaliber! :thumbup:

    Ich verlinke mal zum Nachbarforum (war noch zu faul den Test hier hochzuladen :sleeping: )

    http://www.outdoorandguns.de/index.php?page…D=2420#post2420

    Edit: Die Probleme an der Waffe dürfen behoben sein.............

  • @ quickmic
    danke für die verlinkung zu dem Test,scheint ja keine großen unterwschiede zu geben.
    Ich muß wieder neidvoll zugeben das eure Gesetzte in Österreich die besseren in Punkto waffenrecht sind!

  • danke für die verlinkung zu dem Test,scheint ja keine großen unterwschiede zu geben.

    Ich muß wieder neidvoll zugeben das eure Gesetzte in Österreich die besseren in Punkto waffenrecht sind!


    Gerne doch! Beim Waffegesetz haben wir bis jetzt noch Glück gehabt.
    Übrigens gibst es bei Youtube von bfgguns eine paar gute Videos zur M22.
    Von mir folgt auch noch eines die nächsten Tage...........

    http://www.youtube.com/channel/UCBum63s5BDk79xgvaffxnBw

  • Ganz schön heikel, was der Anbieter da macht mit seinen "Puzzlen für Erwachsene" und expliziten Versandkosten für D.

    Ohne Zulassungszeichen eines deutschen Beschussamts (BeschussV Anlage 1 Abb. 11) ist es Verbringung ohne Erlaubnis, falls es beim Empfänger ankommt auch noch Besitz ohne Erlaubnis.

    Vor einiger Zeit gabs mal eine ganze Reihe Hausbesuche wg. deaktivierter Uzi´s aus AT mit einem hier bedeutungslosen Zertifikat des Umbauers. Da war der Behörde eine Kundenliste zugeflattert.

    Andreas

  • Hab das mit den Uzi Mp auch noch in Erinnerung,waren aber nicht die Änderungen an den Deko Ts die das Problem waren.Glaube der Händler hatte wahlos Kunden aus Deutschland in seiner Kartei auf fingierte Rechnungen geschrieben.Derjenige ist übrigens immer noch im Geschäft!


    ps.
    der Händler in Egun macht ja eigentlich nix Falsch,derjenige aus Deutschland der es ersteigert,tja der hat dann wohl das Problem.

  • Naja ohne BKA Stempel würde ich mir so etwas nicht ins Haus holen. Selbst wenn man das Teil nur jemanden an den Kopf werfen kann, würde man dem Besitzer doch eine Strafe auf brummen.

    Stell dir vor es wäre Krieg und keiner geht hin !

  • Glaube der Händler hatte wahlos Kunden aus Deutschland in seiner Kartei auf fingierte Rechnungen geschrieben.Derjenige ist übrigens immer noch im Geschäft!


    Stimmt, der ist noch im Geschäft. Keine Ahnung, ob er noch über egun vertreibt. Ich weiß von mindestens einem Fall, wo der deutsche Käufer Besuch bekam und die vorhandene Deko-Waffe eingezogen wurde. Es ging wohl um Uzi = Kurzwaffe nach KrWaffKontrG mit nicht deaktiviertem Griffstück.

    Zitat

    ps.
    der Händler in Egun macht ja eigentlich nix Falsch,derjenige aus Deutschland der es ersteigert,tja der hat dann wohl das Problem.


    In AT gibts zwar neue Regelungen
    Deaktivierungsverordnung, Fassung vom 06.04.2013
    Kriegsmaterial-Deaktivierungsverordnung, Fassung vom 06.04.2013

    Sehr wahrscheinlich sind die aber nicht bilateral anerkannt und unterscheiden sich so sehr, das eine in AT deaktivierte und gekennzeichnete Waffe nicht vom deutschen Beschussamt abgesegnet würde. Ein funktionsfähiges KW-Griffstück ist ja hier ganz pöse ;)

    Andreas

  • Hatte vor zig Jahren auch ne original Hebräische Uzi gekauft,als ich sie Jahre später im Miliweb versteigerte staunte ich nicht schlecht über den Erlös!Der Händler der sie ersteigerte und persönlich abholen kam erklärte mir das die,damals erlaubt,funktionsfähigen Fullauto griffstücke in den Usa wahre Verkaufsschlager wären!
    hier legal ausgeführt und dann in den Usa......anscheinend egal!

    Mfg Markus