WBK für Guardian und White Hawk

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.460 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2013 um 22:55) ist von germi.

  • Wem ist den der unfug wieder eingefallen, die sind doch unter 7,5 Joule...als nächstes sind warscheinlich unsereLuftplempen dran... :cursing:

    Wer die Wahrheit sagt braucht ein schnelles Pferd

  • moin moin

    da scheint es ja extra welche zu geben, die nur 7,5 joule haben.

    die normalen teile haben denke ich auch deutlich mehr als 7,5 joule ......

    wndern würde es mich nicht wenn diese gesetzeslücke villeicht geschlossen wird.


    gruß

  • Welche Gesetzeslücke ?

    Einläufige Vorderlader deren Modell vor dem 01.01.1871 existierte sind frei ab 18 jahren, vollkommen egal wieviel Joule. Das ist keine Lücke, dass ist unser WaffG. ^^

    Einmal editiert, zuletzt von Tearchen (21. März 2013 um 21:36)

  • So ist es. Allerdings habe ich noch nicht gefunden, welche Kriterien es zur Beurteilung des Modellvorbilds gibt.
    Das Kaliber kann es nicht sein - siehe Modellkanonen.
    Farbe des Schaftholz auch nicht, weil es sogar freie VL mit buntem Schichtholz gibt.
    Und der schwarze Lauf auch nicht, es gibt sogar Edelstahlläufe.


  • hoyt
    wie kommste denn auf White Hawk ? Auf BP.de steht nichts von Erwerbsberechtigung fürs WH, bei sportwaffenschneider auch nicht. Naja und hege schreibt nirgendwo etwas von Erwerbsberechtigung hätte fast mal aus Sehnsucht einen Uberti 1851 navy bestellt und gehofft er kommt an. :love: Spaß..... :D

  • Ich mache hier mal zu, denn es gibt schon so einen Thread der sich mit dem Thema beschäftigt, und rausgekommen ist nichts außer Halbwissen und Spekulation. Und das sieht hier auch nicht anders aus. Wenn es was Neues gibt wird der andere Thread wieder geöffnet und dann dort weiter gepostet.

    Ich bitte da um etwas Nachsicht, denn das ist doch jetzt wirklich alles nur Spekulation was hier rauskommen würde. Was bekannt ist, das BKA ist wohl am Prüfen für einen Feststellungsbescheid über den Guardian. Geht wohl darum zu prüfen ob und in wie weit es dem Vorbild entspricht. Und das wäre auch nicht das erste Modell das vom Markt veschwindet, es gab mal einen von Neumann importierten Ardesa Vorderlader-Derringer der vor 20-30 Jahren aus dem Verkehr gezogen wurde weil das Vorbild fehlte. Allerdings hat Neumann dann damals die Teile zur SSW im Kaliber .22 lang Knall umkonstruiert, eine PTB beantragt und die Teile dann so entsprechend vertrieben.

    -Es ist keine Gesetzeslücke...man darf auch ein Auto mit 500 PS besitzen, selbst wenn man keinen Führerschein hat. Das ist auch keine Gesetzeslücke, das ist legal.

    Ist nur der Guardian betroffen, und die einzige Möglichkeit einer WBK-pflichtigkeit dieser Waffentypen ist wenn es kein Vorbild gibt das vor dem 1.1.1871 entwickelt wurde. Ansonsten ist es egal ob das Teil Vorder- oder Hinterlader ist, das Teil muss eben Perkussions-, Lunten- oder Steinschlosszündung haben, einläufig und einschüssig sein. Der Rest interessiert nicht.

    Solche Waffen sind auch absolut nicht deliktrelevant. Und vor allen Dingen der Guardian ist ja eh ein Spielzeug, auch wenn das Teil locker 19J macht. Da eine Kimme fehlt ist die Präzision eh grottig, und es liegt nicht wirklich toll in der Hand. Größe ist ja in etwa wie der Little Joe von Röhm, aber mit einem längeren Lauf.

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

    Einmal editiert, zuletzt von germi (21. März 2013 um 23:02)