Altbesitz

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 781 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (4. Juni 2003 um 19:19) ist von Kai.

  • Hi,

    kann mir mal jemand verraten, wo im Waffengesetz steht, dass Waffen aus der DDR kein F brauchen und auch nichr unter 7,5 Joule liegen müssen. Konnte es nicht finden. Wäre aber wichtig zu wissen, ob die auf eine gelbe WBK eingetragen werden müssen.

    MfG
    Kai

  • Hi,

    danke schön. mein Büchsenmacher wollte mir das nicht glauben. Ich wollte eigentlich nur eine neue Dichtung in mein Haenel 312 eingesetzt haben. Kann doch eigentlich nicht sein, dass die sich nicht mit den Gesetzen auskennen.

    MfG
    Kai

  • Hi,

    hab gerade noch mal telefoniert. der büchsenmacher meinte nun, dass man die waffe zwar besitzen darf, die aber auf jedenfall bei der polizei registrieren lassen muß. Das stimmt doch nicht, oder?

    Ich brauch jetzt wirklich mal eure Hilfe. Wenn es so sein sollte wie mein Büchsenmacher sagt, dann betrifft das alle die ein Haenel 303, 304, 312 besitzen.
    Ich weiß im Moment nicht weiter.

    MfG
    Kai

    Einmal editiert, zuletzt von Kai (4. Juni 2003 um 13:17)

  • Hi,

    kann denn keiner was dazu sagen? Ich bin doch nicht der einzige mit einem haenel

    MfG
    Kai

  • Hi Kai,

    der Gesetztestext lautet doch wie folgt:

    Unterabschnitt 2:
    Erlaubnisfreie Arten des Umgangs

    1.Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.1
    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

    1.2

    Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind ;

    Für Dich trifft Punkt 1.2 zu, also keine Panik. Der Büma hat nicht die meiste Ahnung vom Waffg scheint mir.

    Somit ist der Erwerb und Besitz Deine Hänels erlaubnisfrei und braucht nicht (zumindest noch nicht) bei irgendeiner Behörde angemeldet werden.
    Andernfalls müßten ja alle Haenels die kein :F: haben angemeldet werden.

    Gruß

    tholue

    :dafuer: "Freie Waffen für freie Bürger"
    Luftdruck / Co2: :huldige: Diana 35 :F: , Anschütz 275 :F:, Beretta 92 FS Nickel, Crosman 357 4" und 8"
    Schreckschuss: Walther P88 9mm, Reck PK 800 8mm, Röhm RG76 6mm

    2 Mal editiert, zuletzt von tholue (4. Juni 2003 um 13:46)

  • hallo,
    vergess mal ganz schnell was dein büchsenmacher da erzählt, der hat überhaupt keine ahnung..... ein büchsenmacher hat mir mal auch gesagt das man für alte druckluftwaffen oder welche aus der ddr die kein :F: haben eine wbk benötigt...... soviel dazu, die wissen auch nicht alles.

    Gruß, David

    Solid, fantastic, aerodynamic, safe, honest, sometimes evil. Attractive to have, bloody when you don't have her.
    When she talks, she talks about death. My Azra saves non-life imagination. We love you Azra, because you are evil.

  • Na, dann bin ich ja beruhigt.

    Wie schon gesagt, hab ich nochmal nachträglich angerufen und nochmal genau auf die Stelle im Waffengesetz verwiesen. Hoffentlich sieht er das jetzt genauso und macht mir keinen Stress.

    MfG
    Kai

  • Zitat

    Original von Kai...dass die sich nicht mit den Gesetzen auskennen.

    Geh mal zur Polizei und frage dort wie das ist. Du wirst wahrscheinlich vor Staunen den Mund nicht mehr zukriegen. Da weiß man oft noch weniger als im Handel. Und nict nur da, beim BGS genauso.
    Und nun noch das neue Waffengesetz. Wer soll sich da noch auskennen.


    Gerrit

  • Hi,

    ist schon traurig, dass leute die die sachen verkaufen und unsere exikutive sich überhaupt nicht auskennen. das kann es wirklich nicht sein. ich hoffe, dass mein büma wenigstens einsieht, dass er falsch liegt und mich nicht für einen kriminellen hält.

    mfg
    kai

  • Ich hatte bisher nur mit einem BüMa zu tun.
    Ein netter Kerl mit dem man viel fachsimpeln kann.
    Aber versuche niemals, niemals eine seiner Behauptungen anzuzweifeln.
    Meiner ist der festen Überzeugung, daß man in seinem Keller scharf schiessen darf, wenn man keine Nachbarn stört.
    Und eine Waffe legal besitzen darf natürlich.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Wenn mans genau wissen will hilft nur noch ne Selbstanzeige. Der Richter wird dann schon Recht sprechen
    Ist die Waffe legal hast du die Erfahrung mit dem Knast gemacht und bekommst noch eine Haftentschädigung. Ist die Waffe illegal, haste halt Pech gehabt.

    Gerrit

  • edbru hehe, genau das meine ich. freundlich und so sind die bümas immer, aber wiederspreche nie, das hat schlimme folgen :D mein nachbar wollte sich letztens eine neue schreckschuss kaufen, hat er net bekommen weil der büma meint das man für den erwerb einen kleinen waffenschein braucht.....

    Gruß, David

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  • Lasst die ruhig Ihren Stuss erzählen. Hauptsache wir wissen hier was Sache ist. Glaubt mir, hier werden Dinge besprochen und geklärt, von denen so mancher "Fachmann" noch nie was gehört hat.
    Vieles ist aber auch nicht so leicht zu verstehen. Welcher Normalbürger macht sich Gedanken über F oder kein F bei Druckluftwaffen. Gerade die DDR Regelung springt ja nicht so ins Auge.
    Von einem Büchsenmacher sollte man erwarten können, das er die Grundlagen drauf hat.

  • Zitat

    Von einem Büchsenmacher sollte man erwarten können, das er die Grundlagen drauf hat.

    Ja das stimmt. Und von meinem Büchsenmacher erwarte ich, dass er sich jetzt wenigstens mal informiert. Hab nämlich keine Lust die Dichtung selbst zu wechseln und das gute Stück noch zu beschädigen.

    MfG
    Kai