juhuuu ich hab gestern die waffensachkundeprüfung bestanden
und das beste......das war noch nach dem alten wg
also immer fragen wie
was sind die wesentlichen teile einer schusswaffe
und was ist notwehr
und wann erwirbt man eine waffe im sinne des wg
naja
diese sachkunde gibt mir jetz die erlaubnis standaufsicht zu machen und wenn ich dann mal 21 werde die wbk zu beantragen
ich kann euch nur empfehlen die auch noch nach dem alten wg zu machen und zwar so bald wie möglich die neue sachkundeprüfung wird 3 mal so lang und auch 3 mal so schwer
auch wenn ihr 1 4 seid macht diese prüfung
sachkundeprüfung
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Baeumer -
31. Mai 2003 um 12:50 -
Geschlossen
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Wenn sie nur nicht auch 3mal so teuer wird.
Ansonsten kann das zusätzliche Wissen
nicht schaden. -
Pellet hat völlig recht, die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bringt jede Menge zusätzliches Wissen, was sicherlich nicht nur 'nicht falsch' ist zu besitzen, sondern für die meisten an Sportschießen interessierten Personen auch sehr interessant ist.
Bei meiner Sachkundevorbereitung und anschliessenden Prüfung habe ich sehr viel gelernt, was ich vorher nicht wusste, ich habe dieses zusätzliche Wissen nie bereut.
Viele Grüße
Axel
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hallo baeumer
was bringt denn diese prüfung?
ich hab keine ahnung was das ist aber anscheinend lohnt sichs die zu machen...
und wenn die fragen alle so sind wie deine drei beispiele dann ist die prüfung ja wohl kindergarten.mfg
SmokingGun -
Zitat
baeumer
Wo hat du denn diese abgelegt..nach aussagen von VB gibts im moment keine möglichkeit diese Abzulegen...
Da die Vereine so wie es im moment aussieht ,diese Fachkundeprüfung nicht mehr abnehmen dürfen...
Gruß Jörg
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Zitat
Original von Baeumer
diese sachkunde gibt mir jetz die erlaubnis standaufsicht zu machen und wenn ich dann mal 21 werde die wbk zu beantragen...Die Frage ist nur, ob diese Sachkundeprüfung dann für die Beantragung einer WBK ausreichend sein wird. Z. Z. weiss ja keiner genau, wie eine Sachkundeprüfung nach dem 01.04. auszusehen hat.
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bidde erklährt mir doch kurz was das für eine prüfung ist!
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Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf einer waffenrechtlichen Erlaubnis.
Dazu benötigt man gem. WaffG folgendes:
"Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8)"(Ausnahmen regelt § 12 WaffG)
Die Sachkunde wird / wurde i. d. R. in dem jeweiligen Verein geprüft. Manchmal auch in anderen Vereinen, die auch für Nichtmitglieder eine solche angeboten haben. Bei der Prüfung geht es u. a. um Waffensysteme, Kaliber, Gefährdungsbereiche, Ballistik, Notwehr, Notstand, ..... einfach alles was bei dem praktischen Umgang mit Waffen wissenswert ist.
Beispiel:
http://www.mek-schuetzen.de/Sites/wsk-pscherer.htm -
diese sachkundeprüfung wird nur von vereinsmitgliedern gemacht
wenn du austrittst dann verfällt se
natürlich hab ich durch die prüfung einiges gelernt
(auch viel mehr als eigentlich gefragt ist)
aber nur zur info für leute dies mitm lernen nich so dolle haben..die prüfung wird halt immer schwerer und die wird auch noch schwerer werden als se jetzt ist -
Zitat
Original von SmokingGun
hallo baeumerwas bringt denn diese prüfung?
ich hab keine ahnung was das ist aber anscheinend lohnt sichs die zu machen...
und wenn die fragen alle so sind wie deine drei beispiele dann ist die prüfung ja wohl kindergarten.mfg
SmokingGunhi smokinggun,
dann zähl mal die wesentlichen teile einer waffe auf und erklär mal notwehr.
scheint ja kein problem für dich zu sein,
ich bin mir sicher, es ist für die anderen auch interessant, diese dinge zu erfahren.cz75
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natürlich unter Prüfungsbedingungen, d.h. ohne Lexika, Sachbücher und das Internet... viel Spass
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die wesentlichen teile einer waffe sind:
-lauf oder gaslauf
-patronen und kartuschenlager (wenn nicht teil des laufes)
-verschluss
-eventuell die verbrennungskammer
-falls vorhanden schalldämpfer oder andere teile die diesen zweck erfüllen
-hilfsmittel die das ziel markieren oder beleuchten
-einsätze zum verschießen von munition kleinerer größe
-austausch und wechselläufenur mal einige ungeordnete begriffe die mir gerade einfallen
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die Frage, was Notwehr ist, haste elegant umgangen
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jo! fällt mir auch grad auf
es ist glaub ich so:
notwehr ist die verteidigung die erforderlich ist um einen aktuellen rechtswidrigen angreiffer von sich oder einem anderen abzuwenden/vernzuhalten
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na mein wissen hat euch wohl umgehauen. da postet ihr nix mehr drauf...
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Hallo SmokingGun.
Die wesentlichen Teile einer Schußwaffe, im Sinne des Waffengesetzes sind: Lauf, Verschluß, Patronen- bzw. Kartuschenlager.
Nicht wesentliche Teile sind: Visierung, Schaft, Einsteckpatrone, bzw. Lauf.
Im Sinne des WaffG erwirbt man eine Waffe, wenn man die tatsächliche Gewalt über sie erlangt.
Die Definition für Notwehr hast du aber schön abgelesen, bzw. abgeschrieben:D
sexybine
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Zitat
Original von Baeumer
diese sachkundeprüfung ..... wenn du austrittst dann verfällt seKomische Sachkundeprüfung; eigenartiger Sportschützenverein.
Mit anderen Worten: entweder verfügst du über die Sachkunde und hast dies durch ein von der Behörde anerkanntes Prüfungsverfahren nachgewiesen oder du hast keine Sachkunde. Eine korrekte Sachkundeprüfung bzw. deren Erfolg kann nicht durch einen Vereinsaustritt verfallen.
Falls doch (dem ist nicht so!), dann müssten ja zig tausende von Sportschützen die ihre Sachkunde in ihrem Erstverein nachgewiesen haben und irgendwann mal den Verein wechseln, alle ihre Sachkunde neu ablegen bzw. deren waffenrechtliche Erlaubnisse (WBK) wären nichtig.
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Zitat
Original von sexybine
Die Definition für Notwehr hast du aber schön abgelesen, bzw. abgeschrieben:D
sexybine
die definition ist halt numal so. die wusste ich. hätte ich sie anders formulieren sollen als es der gesetzgeber tut wenn ich sie so aus dem kopf weiß???!
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Hallo Leutz
Habe heute nochmal Nachgefragt...wegen der Sachkundeprüfung..
Laut Volker Blüm ist zu erwarten das die Sachkundeprüfung noch stammend aus dem alten Waffengesetz nicht anerkannt wird und somit keine WBK ausgestellt wird...
Für die Gelbe WBK waren die alten Prüfungsfragen nur ausgelegt für einschüssige Waffen..das sich aber jetzt ändern soll..da werden auch andere Typen mit geprüft das heist das ganze Fragenkatalog neu erarbeitet wird und auch bedeutend schwerer wird...
Er hat mir gesagt das ich bis Ende des Jahres warten soll und dann die Sachkunde Prüfung ablegen soll...sofern eine neue Regelung getroffen wurde...Im Moment stellt keine Behörde eine neue WBK aus...
Ob es wieder über die Vereine geht (Sachkundeprüfung) ist dahin gestellt...es könnte auch sein das nun die Behörden die Sachkundeprüfung abnehmen...
Soweit zur alten Sachkundeprüfung..
Gruß Jörg
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Zitat
Original von Anschütz2001
Hallo LeutzHabe heute nochmal Nachgefragt...wegen der Sachkundeprüfung..
Laut Volker Blüm .....
Für die Gelbe WBK waren die alten Prüfungsfragen nur ausgelegt für einschüssige Waffen..Zur Ergänzung:
Allgemein: Eine Sachkundeprüfung wurde bis 31.03.03 i. d. R. über alle Themen abgehalten.
Auf FT bezogen:
Bei der von Anschuetz2001 genannten ehemaligen Prüfung wurde schwerpunktmässig im Hinblick auf Einzellader-Langwaffen geprüft, da man einen klar definierten Waffenbereich hat.
Dies hat also im eigentlichen Sinne nichts mit "der" Sachkundeprüfung, wie von Baeumer angesprochen, zu tun. -