sachkundeprüfung

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 2.395 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2003 um 01:38) ist von Astanase.

  • juhuuu ich hab gestern die waffensachkundeprüfung bestanden :crazy2:
    und das beste......das war noch nach dem alten wg
    also immer fragen wie
    was sind die wesentlichen teile einer schusswaffe
    und was ist notwehr
    und wann erwirbt man eine waffe im sinne des wg
    naja
    diese sachkunde gibt mir jetz die erlaubnis standaufsicht zu machen und wenn ich dann mal 21 werde die wbk zu beantragen
    ich kann euch nur empfehlen die auch noch nach dem alten wg zu machen und zwar so bald wie möglich die neue sachkundeprüfung wird 3 mal so lang und auch 3 mal so schwer
    auch wenn ihr 1 4 seid macht diese prüfung

  • Pellet hat völlig recht, die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung bringt jede Menge zusätzliches Wissen, was sicherlich nicht nur 'nicht falsch' ist zu besitzen, sondern für die meisten an Sportschießen interessierten Personen auch sehr interessant ist.

    Bei meiner Sachkundevorbereitung und anschliessenden Prüfung habe ich sehr viel gelernt, was ich vorher nicht wusste, ich habe dieses zusätzliche Wissen nie bereut.

    Viele Grüße

    Axel

    P.S.: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !!! :n30:

  • hallo baeumer

    was bringt denn diese prüfung?
    ich hab keine ahnung was das ist aber anscheinend lohnt sichs die zu machen...
    und wenn die fragen alle so sind wie deine drei beispiele dann ist die prüfung ja wohl kindergarten.

    mfg
    SmokingGun

    Alle Scha:F:e haben Angst vor den Scha:F:schützen! (:)

  • Zitat

    baeumer

    Wo hat du denn diese abgelegt..nach aussagen von VB gibts im moment keine möglichkeit diese Abzulegen...

    Da die Vereine so wie es im moment aussieht ,diese Fachkundeprüfung nicht mehr abnehmen dürfen...

    Gruß Jörg

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Zitat

    Original von Baeumer
    diese sachkunde gibt mir jetz die erlaubnis standaufsicht zu machen und wenn ich dann mal 21 werde die wbk zu beantragen...

    Die Frage ist nur, ob diese Sachkundeprüfung dann für die Beantragung einer WBK ausreichend sein wird. Z. Z. weiss ja keiner genau, wie eine Sachkundeprüfung nach dem 01.04. auszusehen hat.

  • Der Umgang mit Waffen oder Munition bedarf einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

    Dazu benötigt man gem. WaffG folgendes:

    "Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
    1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
    2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
    3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
    4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8)"

    (Ausnahmen regelt § 12 WaffG)

    Die Sachkunde wird / wurde i. d. R. in dem jeweiligen Verein geprüft. Manchmal auch in anderen Vereinen, die auch für Nichtmitglieder eine solche angeboten haben. Bei der Prüfung geht es u. a. um Waffensysteme, Kaliber, Gefährdungsbereiche, Ballistik, Notwehr, Notstand, ..... einfach alles was bei dem praktischen Umgang mit Waffen wissenswert ist.

    Beispiel:
    http://www.mek-schuetzen.de/Sites/wsk-pscherer.htm

  • diese sachkundeprüfung wird nur von vereinsmitgliedern gemacht
    wenn du austrittst dann verfällt se
    natürlich hab ich durch die prüfung einiges gelernt
    (auch viel mehr als eigentlich gefragt ist)
    aber nur zur info für leute dies mitm lernen nich so dolle haben..die prüfung wird halt immer schwerer und die wird auch noch schwerer werden als se jetzt ist

  • Zitat

    Original von SmokingGun
    hallo baeumer

    was bringt denn diese prüfung?
    ich hab keine ahnung was das ist aber anscheinend lohnt sichs die zu machen...
    und wenn die fragen alle so sind wie deine drei beispiele dann ist die prüfung ja wohl kindergarten.

    mfg
    SmokingGun


    hi smokinggun,

    dann zähl mal die wesentlichen teile einer waffe auf und erklär mal notwehr.
    scheint ja kein problem für dich zu sein,
    ich bin mir sicher, es ist für die anderen auch interessant, diese dinge zu erfahren.

    cz75

  • die wesentlichen teile einer waffe sind:

    -lauf oder gaslauf
    -patronen und kartuschenlager (wenn nicht teil des laufes)
    -verschluss
    -eventuell die verbrennungskammer
    -falls vorhanden schalldämpfer oder andere teile die diesen zweck erfüllen
    -hilfsmittel die das ziel markieren oder beleuchten
    -einsätze zum verschießen von munition kleinerer größe
    -austausch und wechselläufe


    nur mal einige ungeordnete begriffe die mir gerade einfallen

    Alle Scha:F:e haben Angst vor den Scha:F:schützen! (:)

  • jo! fällt mir auch grad auf *lol*

    es ist glaub ich so:

    notwehr ist die verteidigung die erforderlich ist um einen aktuellen rechtswidrigen angreiffer von sich oder einem anderen abzuwenden/vernzuhalten

    Alle Scha:F:e haben Angst vor den Scha:F:schützen! (:)

  • Hallo SmokingGun.

    Die wesentlichen Teile einer Schußwaffe, im Sinne des Waffengesetzes sind: Lauf, Verschluß, Patronen- bzw. Kartuschenlager.

    Nicht wesentliche Teile sind: Visierung, Schaft, Einsteckpatrone, bzw. Lauf.

    Im Sinne des WaffG erwirbt man eine Waffe, wenn man die tatsächliche Gewalt über sie erlangt.

    Die Definition für Notwehr hast du aber schön abgelesen, bzw. abgeschrieben:D

    sexybine

    Ich bin Mitglied im Forum-Waffenrecht !
    Und ihr, ihr auch ?

  • Zitat

    Original von Baeumer
    diese sachkundeprüfung ..... wenn du austrittst dann verfällt se

    :crazy3: Komische Sachkundeprüfung; eigenartiger Sportschützenverein.

    Mit anderen Worten: entweder verfügst du über die Sachkunde und hast dies durch ein von der Behörde anerkanntes Prüfungsverfahren nachgewiesen oder du hast keine Sachkunde. Eine korrekte Sachkundeprüfung bzw. deren Erfolg kann nicht durch einen Vereinsaustritt verfallen.

    Falls doch (dem ist nicht so!), dann müssten ja zig tausende von Sportschützen die ihre Sachkunde in ihrem Erstverein nachgewiesen haben und irgendwann mal den Verein wechseln, alle ihre Sachkunde neu ablegen bzw. deren waffenrechtliche Erlaubnisse (WBK) wären nichtig. *lol*

  • Zitat

    Original von sexybine

    Die Definition für Notwehr hast du aber schön abgelesen, bzw. abgeschrieben:D

    sexybine


    die definition ist halt numal so. die wusste ich. hätte ich sie anders formulieren sollen als es der gesetzgeber tut wenn ich sie so aus dem kopf weiß???!

    Alle Scha:F:e haben Angst vor den Scha:F:schützen! (:)

  • Hallo Leutz

    Habe heute nochmal Nachgefragt...wegen der Sachkundeprüfung..

    Laut Volker Blüm ist zu erwarten das die Sachkundeprüfung noch stammend aus dem alten Waffengesetz nicht anerkannt wird und somit keine WBK ausgestellt wird...

    Für die Gelbe WBK waren die alten Prüfungsfragen nur ausgelegt für einschüssige Waffen..das sich aber jetzt ändern soll..da werden auch andere Typen mit geprüft das heist das ganze Fragenkatalog neu erarbeitet wird und auch bedeutend schwerer wird...

    Er hat mir gesagt das ich bis Ende des Jahres warten soll und dann die Sachkunde Prüfung ablegen soll...sofern eine neue Regelung getroffen wurde...Im Moment stellt keine Behörde eine neue WBK aus... :fluch:

    Ob es wieder über die Vereine geht (Sachkundeprüfung) ist dahin gestellt...es könnte auch sein das nun die Behörden die Sachkundeprüfung abnehmen...

    Soweit zur alten Sachkundeprüfung.. :ngrins:

    Gruß Jörg

    FWR-Mitglied Nr. 27850

  • Zitat

    Original von Anschütz2001
    Hallo Leutz

    Habe heute nochmal Nachgefragt...wegen der Sachkundeprüfung..

    Laut Volker Blüm .....
    Für die Gelbe WBK waren die alten Prüfungsfragen nur ausgelegt für einschüssige Waffen..

    Zur Ergänzung:

    Allgemein: Eine Sachkundeprüfung wurde bis 31.03.03 i. d. R. über alle Themen abgehalten.

    Auf FT bezogen:
    Bei der von Anschuetz2001 genannten ehemaligen Prüfung wurde schwerpunktmässig im Hinblick auf Einzellader-Langwaffen geprüft, da man einen klar definierten Waffenbereich hat.

    Dies hat also im eigentlichen Sinne nichts mit "der" Sachkundeprüfung, wie von Baeumer angesprochen, zu tun.