Enfield-Umbau mal wieder

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 518 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2012 um 10:31) ist von HWJunkie.

  • Hallo,

    bei eGun gibt es aktuell wieder einen Enfield-Platzpatronen-Umbau. Angeblich soll der die PTB 257 haben. Ich habe den Verkäufer nach einem Bild von der PTB-Nummer gefragt und er meinte, er hätte keines (also kein Bild). Den Bildern aus der Auktion nach zu urteilen scheint das ein älterer BKA-Umbau ohne PTB zu sein:

    • der Übergang vom Lauf zur Trommel ist noch voll intakt (bei den PTB-Umbauten wurde da ja ein Teil weggeflext)
    • die Trommel hat keine außen sichtbaren Stifte, die die Trommelverengung befestigen

    Gilt die BKA-Zulassung auch heute noch oder iIst das illegal, so etwas ohne EWB zu besitzen/erwerben? Ein vor kurzem ebenfalls angebotener BKA-Umbau des S&W Victory wurde sofort wieder rausgenommen.

    Einmal editiert, zuletzt von pcfreak324 (25. Oktober 2012 um 15:00)

  • Das BKA kann tatsächlich Einzelabnahmen durchführen.

    Zitat

    1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

    1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;


    Der unmarkierte Teil betrifft den PTB-Stempel, der markierte Teil also eine andere Art der Zulassung.
    Die fragliche Waffe muss also einen Zulassungsstempel tragen und es sollte auch das Zulassungsprotokoll vorhanden sein.
    Dann ist sie genauso frei wie eine PTB-Waffe.
    Es sei denn selbstverständlich, das BKA hätte die Zulassung irgendwann widerrufen, das müsste dort aber zu erfahren sein.


    Stefan