Neue Pyroregelung 1.4G

Es gibt 146 Antworten in diesem Thema, welches 22.840 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (5. November 2012 um 19:38) ist von Sgt_Elias.

  • Ich habe insgesamt noch etwa 100 Pyros rumliegen, jedoch hätte ich gern noch einige Cometbanger sowie einiges zum probieren gehabt. Bei meinen Bümas habe ich bisher eigtl. noch nie Pyros gesehen, ausser bei Frankonia aber wie gesagt, die haben praktisch nur Umarex.
    Eigtl. wollte ich mir heuer einen Multishooter zulegen, wenn sich bei 1.4G Artikeln jedoch nichts neues ergibt werde ich davon absehen.

  • Ich sehe es schon wie bei einem Nachrichtensender: "10 Jahre nach den Pyro`s" :thumbsup:

    Der Quieck_jbf

    Oh ja, das wäre doch mal ne Idee für ne neue Serie auf N24 :D

    Ich sag mal so: Jeder Pyromane fährt einfach pro Jahr einmal nach Berlin und lädt hier seinen Kofferraum mit Pyros voll, genug günstige Läden haben wir hier und gleichzeitig wäre das ein super Anlass für ein Forum-Treffen :)

    Um Euch auf den Geschmack zu bringen:

    50 Zink Ratterpatronen für 7 EUR
    50 Zink Ratterpatronen m. Schweif für 9 EUR
    10 Comet Banger für 1,50 EUR
    10 Zink Leuchtsterne 4-farbig für 1,50 EUR
    usw.

  • Kann mir mal jemand schreiben, auf welcher rechtlichen Grundlage das alles hier passiert? ?(

    Ich kenne die Vorschriften nach Gefahrgutbeförderungsrecht (GGVSE / ADR). Da gibt es die Klasse 1.4G (Kleinfeuerwerk) UN-Nr. 0336. Dafür gibt es eine Mengengrenze von 333 kg an gesamter Nettoexplosivstoffmasse (NEM). Liegt die transportierte Menge an reinem Pulver darunter, so braucht das Fahrzeug keine Warntafeln, Gefahrenzettel oder sonstige Kennzeichnungen. Ebenfalls braucht man keine ADR-Schutzsausrüstung (Unterlegkeil, Handlampen, zwei Warnzeichen, Warnwesten, zwei Feuerlöschern etc.). Und ganz wichtig: Der Fahrzeugführer muss dann auch nicht im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein, Klasse 1-Ausbildung braucht er ebenfalls nicht. Zu gut deutsch: Das darf auch der ungelernte Subunternehmer eines Billig-Versandunternehmens sein.

    Warum also der ganze Terz?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Mir sind gesetzliche Änderungen in Sachen Gefahrguttransport nicht bekannt, interessieren mich aber natürlich.
    Ich vermute geänderte oder schärfer kontrollierte AGB der Versanddienstleister, was sich nun in höheren Versandpreisen niederschlägt. Letztere vielleicht auch, weil vielleicht ein Händler seine Knaller verbotenerweise mit einem günstigen Versender verschickt hat, der kein Gefahrengut zulässt und nun zu einem anderen, teureren Dienstleister wechseln musste. Es gibt nicht viele Transportunternehmen, die Gefahrgut übernehmen.

  • Hallo Klaus,


    aber irgendetwas muss ja fast im Hintergrund passiert sein, dass jetzt alle Onlinehändler so ruckartig das Ruder wenden oder? Das ging ja mehr oder weniger von jetzt auf gleich, dass keiner mehr Pyros versendet.


    Gruß, Andy

  • Gilt den Gefahrgut unterhalb der Kleinstmengengrenze denn überhaupt noch als Gefahrgut?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)


  • Ich kenne die Vorschriften nach Gefahrgutbeförderungsrecht (GGVSE / ADR).
    ...
    Das darf auch der ungelernte Subunternehmer eines Billig-Versandunternehmens sein.


    Da schmeißt du was durcheinander. Die GGVSE - das steht für Gefahrengutverordnung Strasse/Eisenbahn - regelt nur den (innerstaatlichen und grenzüberschreitenden) Transport von Gefahrgut. Genaueres beschreibt die Wiki:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgutverordnung

    Das hat aber nichts damit zu tun, ob ein Versandunternehmen das Risiko eines Gefahrenguttransportes auch übernehmen will. Somit haben sie ja das Recht in ihren AGB spezielle Transporte abzulehnen, wenn sie das nicht wollen. Davon machen auch fast alle Transportunternehmen Gebrauch. Mir sind nur drei, bzw vier Unternehmen bekannt, die solche Transporte zumindest für Munition übernehmen:
    DPD - aber nur von und zu gewerblichen Adressen
    Overnite - in den AGB ist nur Munition genannt
    Waffenversand.de dto
    Hermes - versendet nur für Frankonia. Hermes gehört wie Frankonia zur Otto-Group und ist quasi konzerneigen. Daher ist diese Ausnahme wohl vereinbart worden.

    DHL, UPS, TNT und wie die anderen schließen Gefahrgut grundsätzlich aus. Treibladungsmittel zum Wiederladen oder zum Vorderladerschießen benutzt, darf grundsätzlich nicht von oder an privat versendet werden, egal welche Menge und Verpackungsart. Das ist gesetzlich schon verboten.

  • Gilt den Gefahrgut unterhalb der Kleinstmengengrenze denn überhaupt noch als Gefahrgut?


    Meines Wissens immer. Es gibt aber für private Transporte eine Kleinmengenregelung. So sind diese Transporte ohne Kennzeichnung und Feuerlöscher zulässig. Allerdings kenne ich das auch wieder nur für Patronenmunition und Treibladungsmittel. Bei Pyros dürfte ähnliches gelten, wobei die Mengen sicherlich anders sind.

  • Wenn die GGVSE - das steht für Gefahrengutverordnung Strasse/Eisenbahn - den Transport von Gefahrgut regelt, dann gilt auch dort auch die Mengengrenze von 333 kg an gesamter Nettoexplosivstoffmasse (NEM). Das ist enorm viel für ein kleines Päckchen mit Pyros. Diese Kleinmengenreglung gilt nicht nur für private Transporte sondern für alle Transporte auf Strass/Eisenbahn. Meine Frage "Gilt denn Gefahrgut unterhalb der Kleinstmengengrenze denn überhaupt noch als Gefahrgut?" ist demnach der entscheidende Punkt.

    Wenn Mengen unterhalb dieser Grenze nicht nur nicht als Gefahrgut gekennzeichnet und ebenso transportiert werden müssen, sondern auch nicht als solche bezeichnet werden müssen, dann kann der Privatmann und auch der Händler weiterhin die genannten Versandunternehmen nutzen, da diese nur den Versand von Gefahrgut untersagen, was eben nicht auf Kleinfeuerwerk unter 333 kg zutrifft.


    Edit: Nach Drangdüwels Zitierung der wichtigen Gesetzes-Stellen ist meine Frage nun Makulatur. Schade eigentlich, ich dachte es wäre eine Lücke, ähnlich wie bei dem Waffen-Führ-Verbot bei der Bahn.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

    Einmal editiert, zuletzt von Markus30S (17. Oktober 2012 um 12:30)

  • Zitat

    Ich kenne die Vorschriften nach Gefahrgutbeförderungsrecht (GGVSE / ADR). Da gibt es die Klasse 1.4G (Kleinfeuerwerk) UN-Nr. 0336. Dafür gibt es eine Mengengrenze von 333 kg an gesamter Nettoexplosivstoffmasse (NEM). Liegt die transportierte Menge an reinem Pulver darunter, so braucht das Fahrzeug keine Warntafeln, Gefahrenzettel oder sonstige Kennzeichnungen. Ebenfalls braucht man keine ADR-Schutzsausrüstung (Unterlegkeil, Handlampen, zwei Warnzeichen, Warnwesten, zwei Feuerlöschern etc.). Und ganz wichtig: Der Fahrzeugführer muss dann auch nicht im Besitz einer gültigen ADR-Schulungsbescheinigung sein, Klasse 1-Ausbildung braucht er ebenfalls nicht. Zu gut deutsch: Das darf auch der ungelernte Subunternehmer eines Billig-Versandunternehmens sein.


    Das ist alles richtig. Dass das Fahrzeug unter bestimmten Mengen keine Kennzeichnung sowie keine besondere Ausrüstung benötigt, stimmt soweit.

    Trotzdem handelt es sich auch bei Kleinstmengen ohne Fahrzeugkennzeichnung um einen Gefahrguttransport bei dem es viel Papierkram einzuhalten gibt. Zudem muss darauf geachtet werden, dass neben der Sendung nicht vielleicht noch andere gefährliche Güter transportiert werden, was ja durchaus oft vorkommen kann.

  • Meine Frage "Gilt denn Gefahrgut unterhalb der Kleinstmengengrenze denn überhaupt noch als Gefahrgut?" ist demnach der entscheidende Punkt.


    Nene, Gefahrgut ist es immer, aber im Rahmen privater Kleinmengen bleibt der Transport vereinfacht.

    Edit: Drangdüwel war schneller.

  • ja ich warte noch auf geld ^^ wild spätestens ende nächster woche zuschlagen sonnst muss ich einen waffenladen gehen und der hat eig nie was da egal was man braucht ^^

    "Ein Volk, das seine Vergangenheit nicht ehrt, hat keine Zukunft."
    (J. W. von Goethe)

  • Kommt auf jedenfall an. Meine hw94 war innerhalb von 4 tagen nach tätigung der zahlung da. Ich hoffe du hat beachtet das der shopbetreiber gerade im urlaub ist, aber bestellungen wetrden dort wirklich schnell bearbeitet.

    1x Röhm Rg 3 brüniert-1x Rg 96 brüniert-1x em-gemod.63-1x Röhm Rg 8-1x Röhm Rg 9-1x Record B1S-1x Weihrauch Hw94 brüniert mit Holzgriffschalen-1xRöhm Rg 600-1x Röhm Rg 88 Nickel

  • wo steht dann das er im urlaub ist? kannst du mir die daten sagen vom urlaub?

    EDIT habs selber gefunden :P

    "Ein Volk, das seine Vergangenheit nicht ehrt, hat keine Zukunft."
    (J. W. von Goethe)

  • Da der shop im Urlaub ist denk ich mal der wirds sobalt se wieder da sind auch den Versand einstellen.....
    Und momentan voll viel ausverkauft.... aber er hat in ssmf forum geschrieben das er bald die Weco sachen rein bekommt..Also hoff ich das nachschub im anmarsch ist :)