Frage zur praktischen Sachkundeprüfung

Es gibt 86 Antworten in diesem Thema, welches 8.201 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Oktober 2012 um 20:44) ist von Jhary.

  • Also das ist der größte Blödsinn den ich je gelesen habe.

    Eine Sachkunde n.WaffG ist grundsätzlich mit erlaubnisspflichtigen Waffen abzulegen.

    Der Lehrgangsleiter hat die sichere Handhabung zu Unterrichten-wer denn sonst?

    Was ist das für ein seltsamer Lehrgang-Haben die überhaupt selbst eine Sachkunde?

    Such Dir nen vernünftigen Lehrgang-alles andere ist Quatsch.

  • Also wenn beim DSB so die Sachkunde abläuft,brauch ich mich bei der Anerkennung einer solchen am Amt nicht mehr wundern.

    kein Wunder wenn manche Behörde immer seltsamer wird-bei erteilungen.

    So kann ich doch niemanden auf die Menschheit mit ner 9Para loslassen.

  • Richtig-aber die Aussage das soll im Verein geschehen kann ich als Ausbilder so nicht stehen lassen.

    Als Ausbilder muß ich den Umgang trotzdem lehren und kann nicht nur auf den Verein vertrauen.

    Auch deshalb,weil sich manchmal fragwürdige Marotten bei den Teilnehmern eingeschlichen haben.

    Die Prüflinge sollen ja schließlich bestehen und ich muß sicher sein,daß ich denen alles richtig beigebracht habe.

  • Die Sachkunde geht auch direkt über den Verband. Also nix privates.

    Naja, mir solls egal sein. Die Theorie beherrsche ich und den Umgang mit EWB-Waffen bin ich auch gewohnt.


    Erstens gibt es keine rein privaten Veranstaltungen. Eine Waffensachkundepüfung dürfen nur drei Stellen abnehmen:
    Erstens die Vereine und nur für ihre Mitglieder im Rahmen für Dportschützen. Diese wird auch nicht für Bewacher und beispielsweise Signalpistole für Sportbootsinahber anerkannt. Und auch öfters nicht für Waffen- und Munitionssammler.
    Zweitens dürften die Behörden selbst die Prüfung abnehmen. Aber da die Saxhbearbeiter oft nicht selbst sachkundig sind, ist das eher selten.
    Drittens die Personen mit staatlicher Anerkennung mit je dem genehmigten Gebiet.
    Egal sollte dir das auch nicht sein, denn eigentlich muss dann das Zeugnis auf die Waffenart beschränkt werden, auf die geprüft wurde. Somit darfst dann Druckluftwaffen erwerben.

  • Richtig-wenn nur LP oder LG geprüft wird-gibt es dafür auch nur das Zeugniss.

    Das Dir allerdings dann nicht viel bringt.

  • die sachkunde ist eher unwichtig, bevor man waffen bekommt muß man im verein seine zeit verbringen. wenn die da pfeifen sind wirds übel.


    Das kann man auch nicht so stehen lassen.
    Immerhin müssen die Standaufsichten sachkundig sein. Was macht eine Person mit fast ausschließlicher Ausbildung an Druckluftwaffen, wenn diese mal Aufsicht auf einem Feuerwaffenstand tun sollte? Weiterhin ist eine WSK Grundlage ud Bedingung einer evtl. anschließenden Schießleiterausbildung.
    Allerdings bestätigt das wieder einmal mein Bild einer WSK des DSB, an der ich auch schon zweimal teilgenommen habe und mir noch weitere Dinge zugetragen wurden.

    Nachtrag: Zumidest vor ein paar Jahren war der Preis der WSK bei DSB 30€. Der Lehrgangsleiter hatte davon eine Aufwandsentschädigung von - ich glaube es waren 150€ - erhalten. Die Fahrt- und Munitionskosten musste er selbst übermehmen. Vom Schützenverein wurde erwartet, dass Räumlichleiten sowie Schießstand kostenlos dafür bereit gestellt wurden. Einzig evtl. bereitgestellte Getränke sowie Verpflegung durfte gereicht und mit dem Tln abgerechnet werden. Allein eine dünne Kladde mit einem Auszug aus dem damals schon veraltetem Fragekatalog war im Lehrgangspreis enthalten.
    Schlimm war auch, dass der Lehrgangsleiter nicht eine einzige erlaubnispflichtige Waffe besaß. So habe ich mein Auto vollgepackt und einiges auf dem Tisch legen können, was mehr oder weniger durch Zufall vorher abgesprochen war.
    Unter diesen Bedingungen wunderte eigentlich nichts mehr.
    Ich hatte allerdings gehofft, das sich dieses unter der Schirmherrschaft des DSB verbessert hat, bzw. in anderen Vereinen so nicht vorkommt.
    Ich vertrete die Ansicht, dass eine Waffensachkundeprüfung auch den Namen gerecht sein soll, zumal sie eine wichtige Voraussetzung für den späteren Waffenerwerb dient und mindestens ein Grundlevel für sicheren Umgang sicherstellen soll. Somit muss auch ein gewissen Mindestmaß gelten. damit es keine reine Hausfrauenveranstaltung wird, die sich der Verein für ausschließliche Verwendung als Schießstandaufsicht heranziehen will.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (12. Oktober 2012 um 22:36)

  • Bei uns ist das so-

    Die MA rufen bin doch schon im Schützenverein-kenn ich schon alles-gut denkste,brauch ich nicht bei null anfangen.

    Und dann gehen mir manchmal die Augen über.

    Bspl.Hallo die klemmt und hält mir die Glock vor dem Bauch-da biste dann etwas blass um die Nase

  • Floppyk
    naja mag sein aber die paar tage WSK lehrgang, sind irgendwann nachdem man im verein ist und sich für etwas entschieden hat.doch die grundlage für den umgang sollte der verein schaffen, dem schützen waffen zeigen und ihn durch dortige trainer oder auch nur mitglieder im umgang schulen.
    zumindest sollte es so sein, den sonst haste viel arbeit beim wsk lehrgang


  • @ Nachtmahr - wie lange geht der Kurs?
    Was wird auf der Prüfung gemacht, bzw. wie lange dauert diese?
    Und was für Unterlagen wurden bereitgestellt?

    Dreimal Theorie (Je 3 Stunden mit 20 Minuten Pause etwa)
    Einmal Praxis (Gleichzeitig auch die praktische Prüfung)
    Und ein Tag theoretische Prüfung.

    Unterlagen gab es keine. Nur ein Merkzettel über die Aufbewahrung von Waffen und Munition und eine Überlassungserklärung

    Bei der Praktischen Prüfung werden Gruppen eingeteilt. Eine Gruppe schießt mit LuPi/LG je 5 Schuss, die andere Gruppe mach die Standaufsicht (Der Prüfer ist aber anwesend). Danach wird die Handhabung bei EWB-Waffen geprüft. Also im Prinzip Trockenschießen mit Pistole und Revolver mit Pufferpatronen.

  • Das ist aber etwas wenig-Und Unterlagen sollten zur Verfügung stehen.

    Alleine Rechtsgrundlagen sind bei uns 40Stunden.Ohne Praxis etc.

    Ok unsere MA machen den WS und führen die Waffen-da verlangen wir natürlich mehr,wie bei Sportschützen.

    Trotzdem ist es wenig Unterricht

  • Allein die Dauer für die Unterrichtung der WSK für Sportschützen sind 16 Vollstunden ohne Prüfungszeit vorgeschrieben.
    Weiterhin muss jeder Teilnehmer auch mit erlaubnispflichtigen Waffen nicht nur theoretischen Umgang haben, sondern auch schießen. Ausreichende Lehrmittel sind ebenso bereit zu stellen. Steht in der AWaff.

  • Hallo Lukas,

    bin seit 1960 im DSB, solche Geschichte habe ich noch nicht gehört ! Sollten Dir durch das Verhalten des Ausbilders / Prüfers irgendwelche Nachteile entstehen, schick gleich eine Beschwerde ans Präsidium ! Sichere aber möglichst viele Beweise durch Zeugen, Notizen und Fotos !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf