eGun-Kauf "F"-LG mit Exportfeder - Ich benötige dringend Eure Hilfe!

Es gibt 99 Antworten in diesem Thema, welches 7.640 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Oktober 2012 um 11:14) ist von Caliber 0.

  • durch den Sofortkauf ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Wenn in der Waffe eine Orignalfeder vorhanden ist und auch das F-Zeichen ordnungsgemäß vorhanden ist, muß der Käufer die Waffe gegen Zahlung abnehmen. Er kann sich da nicht herumdrücken.

  • Wo ist eigentlich das Problem? Lass dir vom Verkäufer ne F-Feder reinmachen und alles ist gut. Du wolltest doch die Waffe?

  • durch den Sofortkauf ist ein gültiger Kaufvertrag entstanden. Wenn in der Waffe eine Orignalfeder vorhanden ist und auch das F-Zeichen ordnungsgemäß vorhanden ist, muß der Käufer die Waffe gegen Zahlung abnehmen. Er kann sich da nicht herumdrücken.


    So wie geschirldert ist diese Aussage nicht richtig.
    Der Kaufvertrag ist m.E. aus gleich zwei Gründen unwirksam:
    1. Entspricht der Gegenstand nicht der Angebotsbeschreibung und
    2. ist die Waffe illegal und darf so gar nicht gehandelt werden. Der Erwerber hat offenbar keine WBK, die der Überlasser hätte prüfen müssen. Zweitens entspricht die Waffe nicht mehr ihrer Kennzeichnung.
    Somit ist der Käufer auch nicht mehr an den Kauf gebunden, weil es eben keinen gültigen Kaufvertrag gibt.
    Ich staune nur über die Dummheit des Verkäufers, wo er doch offenbar versucht den Kauf einer illegal umgebauten Waffe mit Hilfe eines Anwalts durchzudrücken. Somit muss der Schuss zwangsläufig nach hinten losgehen, denn der vermeintliche Käufer muss sich ja zwangsläufig widersetzen. Er darf diese Waffe gar nicht erwerben. Ihm bleibt ja nun nur noch die Möglichkeit einer Anzeige wegen versuchten illegalen Waffenhandels oder im besten Fall die Aufklärung des gegenerischen Anwalts. Der wird dann einsehen müssen, dass sein Mandant versucht einen illegalen Gegenstand zu verkaufen. Da wohl auch der Verkäufer diesen illegalen Umbau sogar schriftlich bestätigt hat, dürfte sich der Anwalt leicht überzeugen lassen.
    Ich würde auch keinen Kauf(vertrag) anstreben, auch wenn der Verkäufer den Rückbau versichert. Denn ob der legale Zustand wiederhergestellt ist, kann man schlecht nachprüfen und an der Sache bleibt ein schaler Geschmack haften. Zudem dürften die Schrauben gelitten haben.

  • Hab mich jetzt nochmal in die Lage des Threadstarters hineingedacht. Und ich denke ich würde folgendes tun:

    Da es ja schriftlich vorliegt, dass die Waffe modifiziert wurde und sich dadurch leicht beweisen lässt, würde ich eGun mit der ganzen Geschichte konfrontieren.

    Würd ihnen den ganzen Ablauf des Kaufes vortragen und gleich die "Beweise" mitschicken! Mails des Verkäufers und auch gleich noch das Schreiben vom Anwalt!

    Der zustandegekommene Kaufvertrag würde dann wohl sehr schnell seine Gültigkeit verlieren und womöglich würden dann auch alle notwendigen rechtlichen Schritte von eGun gegen den Verkäufer in dei Wege geleitet werden!

    Immerhin ist es als User einer Auktionsplattform nicht meine Pflicht, Missbrauch und eventuell strafrechtliche Vergehen, zur Anzeige zu bringen und eventuell noch den Aufwand eines Prozesses auf mich zu nehmen! Als Zeuge ja, sollte es dann tatsächlich soweit kommen, aber sicherlich nicht als Kläger oder Anzeigesteller!


    MfG brunes01

    Walther CP99
    Gamo CFX Gas Ram 4,5 mm mit Konus ProPlus 3-12 x 50
    Webley Patriot 5,5 mm mit Konus ProPlus 3-10 x 44

  • Ich denke ja, dass hier die Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet, und nicht der Käufer. Der sollte allerdings die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt informieren, also den Vorgang einfach der Polizei vorlegen. Bei Handel mit einer illegal modifizierten Waffe wird er wohl kaum auf den Privatklageweg verwiesen werden.

    Da im Anzeigentext nicht erwähnt wird, dass es sich um eine Waffe mit Exportfeder, der Käufer davon ausgehen konnte, dass es sich um eine legale Waffe handelt (F-Zeichen, kein EWB erforderlich), ist der Kaufvertrag auch nicht zustande gekommen. Hier sollte einfach der Anwalt den gegnerischen Anwalt über den Sachverhalt informieren und die Sache wird niedergelegt. (Wie ja auch aus der Reaktion des Anwalts des Käufers bereits hervorgeht.)

    Eine gütliche Einigung mit jemand, der mich dazu zwingen will, eine illegale Waffe zu kaufen, halte ich für nicht mehr gangbar.

    Also so würde ich das machen.

    Ein Beispiel: Jemand bietet ein Auto an, ich schließe einen Kaufvertrag. Vor Überweisung des Kaufbetrages informiert mich der Verkäufer, dass es sich um einen von ihm gestohlenen Wagen handelt. Ist der Kaufvertrag zustande gekommen? Muss ich den Verkäufer wegen Handel mit Diebesgut privat Verklagen, wenn ich die Sache der Polizei melde? Soll ich mich mit dem Händler gütlich einigen und ihm anbieten, dass er mir doch anstelle dessen einen anderen, nicht geklauten Wagen verkauft?

    Ich denke nicht.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • also, ich bezweifle mal daß der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, daß sich in der Waffe eine Exportfeder befindet. Da wäre er schön dumm gewesen. Ich denke, daß hier einfach noch kein Geld geflossen ist, obwohl schon 14 Tage verstrichen sind, und der Verkäufer langsam auf Zahlung (über Anwalt) drängt.


    Mehr ist da wohl nicht dahinter.

  • Mag sein, aber ich kann mich ja nur auf die Informationen berufen, die hier vorliegen und laut denen der Verkäufer dem Käufer per Mail mitteilt, dass es sich bei der verbauten Feder um eine Exportfeder handelt.

    HW77k, HW30MKII, HW45, Zoraki-HP01.

  • Ich denke immer noch, dass die Sache zur sehr aufgebauscht wird.
    Würde denn der Threadstarter die F-Waffe mit der entsprechenden Feder kaufen wollen? Falls ja, dann sollte es wirklich kein Problem sein mit einem Hinweis auf das Waffengesetz vom Verkäufer die Waffe mit der passenden Feder zu bekommen. Wer bezahlt denn den Staatsanwalt? Wir alle!

  • Der Verkäufer der illegalen Waffe bauscht die Sache ja auf. Der Käufer wollte ja nach dem Bekanntwerden des illegalen Federumbaues vom Kaufvertrag richtigerweise zurück treten. Denn er darf es gar nicht erwerben. Der Verkäufer besteht aber auf den Kauf und hat sogar einen Anwalt beauftragt. Daher hat er den Ball in Rollen gebracht, der nun seine Kreise ziehen wird. Ohne Frage wird das ein Eigentor.
    Zwar ist vom Staatsanwalt noch keine Rede, denn bislang wird ja offiziell davon noch keiner wissen. Das kann sich aber ändern, wenn der Verkäufer weiterhin auf den Kauf besteht. Somit nur eine Frage ob der Verkäufer nur seine Anwaltskosten bezahlen muss oder es sogar strafrechtliche Kreise zieht.

  • Dann wird es Zeit, dass der Verkäufer jetzt zurückrudert. Der hat mit dem Anwalt bestimmt nur geblufft. Ich finde als Zwischenlösung den Vorgang bei Egun zu melden, gar nicht schlecht. Dann bekommt er ein bisschen Druck.

  • Der Verkäufer der illegalen Waffe bauscht die Sache ja auf. Der Käufer wollte ja nach dem Bekanntwerden des illegalen Federumbaues vom Kaufvertrag richtigerweise zurück treten. Denn er darf es gar nicht erwerben. Der Verkäufer besteht aber auf den Kauf und hat sogar einen Anwalt beauftragt. Daher hat er den Ball in Rollen gebracht, der nun seine Kreise ziehen wird. Ohne Frage wird das ein Eigentor.
    Zwar ist vom Staatsanwalt noch keine Rede, denn bislang wird ja offiziell davon noch keiner wissen. Das kann sich aber ändern, wenn der Verkäufer weiterhin auf den Kauf besteht. Somit nur eine Frage ob der Verkäufer nur seine Anwaltskosten bezahlen muss oder es sogar strafrechtliche Kreise zieht.

    Wenn der Verkäufer die Waffe mit F-Feder ausliefert ist der Kaufvertrag erfüllt. Alles andere ist dann nichtig