Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 3.755 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Oktober 2012 um 23:29) ist von Drangdüwel.

  • Wo bekomme ich eine LAM-Atrappe passend für meine RG 96?

    Es sollte nach Möglichkeit diese sein sieht einfach nur geil aus!!!
    So änlich zumindestens sollte es aussehen.
    Gruß scratchy

  • Nee, es ist nur der Anbau von echten Lasern und Lampen verboten.
    Attrappen kann man sich soviel man will anschrauben.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • So ein Tactikal light wäre aber echt Hammer;wenn man es anbringen dürfte.
    Erst den Angreifer blenden und danach einnebeln.
    :laola::laola::laola:

    serko Röhm rg88 -- rg88 ----- Zoraki 914 :johnwoo:

  • Ah okay,

    danke pupsnase, habe soeben noch einmal nachgestöbert und mich nun selbst überzeugt (das musste uuuuunbedingt sein), nur funktionierende Laserpointer und Lampen sind (in DE) verboten. Nun wurde ich ein weiteres Mal des Besseren belehrt......... Man lernt eben nie aus ;) Hmm, dann war mein Beitrag irgendwie sinnfrei, da ich dem Fragesteller keineswegs weitergeholfen habe :whistling:

    Deswegen habe ich noch einmal das Web durchstöbert und habe das gefunden: Leider erfolglos :pinch: Versuch doch einfach dir ein/eine? echte LAM zu kaufen und sie umzubauen, sprich, aufschrauben, Innereien entfernen, zuschrauben... Habe irgendwo im Web von dem Tipp gelesen... Der Umbau müsste aber im Ausland stattfinden (vielleicht wohnst du ja in der Nähe irgendeiner Grenze, wie Nähe Berlin z.B. die polnische Grenze anzufinden ist ?!), da alleine der Umbau im eigenen Hause illegal und somit strafbar wäre, hier gilt auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie die lieben Personen in Grün (Blau) zu sagen pflegen...

    Ich differenziere mich hiermit von den Tipps, ich rufe keinen Forenuser auf das zu tun! Geht alles auf eigene Kappe... Und ich habe so etwas noch nie ausprobiert. Da Fremdlinks verboten sind, kann ich leider meine Quelle nicht angeben!!!


    Gruß Cometa36

    Das N in RTL steht für Niveau

  • Das kommt nun auf den Umfang des Umbaus an. Wenn die Attrappe angeklemmt wird, sei es an eine Montageschiene oder an zufällig passende Punkte des Griffstücks, ist alles in Butter. Eine Bearbeitung des Griffstücks kommt nicht in Frage - bereits das Bohren von Gewinden ist Zivilisten nicht erlaubt (Waffengesetz), weil wesentliche Bauteile einer Waffe nicht verändert werden dürfen. Einzige Ausnahme wären Modelle mit GFK-Griffstück, bei denen der Lauf Teil eines Einsatzrahmens ist und nicht Teil des Griffs - etwa die P 22 oder RG 96. Bei allen Modellen, wo Lauf und Griff eine untrennbare Einheit bilden, gilt - Finger weg!

    Edit: Mist, zu schnell geschrieben - es ging hier nicht darum, die Attrappe anzubringen, sondern eine echte Leuchtvorrichtung in eine Attrappe umzubauen. Wie es mit unwiderruflich deaktivierten Exemplaren aussieht, weiß ich nicht. Der Besitz einer funktionstüchtigen ist bekanntlich verboten, und wer einen Umbau hat, sollte UNBEDINGT lückenlos beweisen können, daß diese bereits zum Fake umgebaut war, als sie nach D gebracht wurde. Sonst gibts trotzdem auf die Finger, weil der Richter davon ausgehen wird / muß, daß der Umbau zuhause stattfand und das Teil demnach als verbotener Gegenstand nach D importiert wurde.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Motorbiker (6. Oktober 2012 um 20:49)

  • Soweit ich es richtig verstanden habe ist die Einfuhr und damit auch der Besitz von echten LAM´s verboten.
    Das gilt für Waffenanbauteile die Einsatzbereit sind und damit z.B. das Projezieren eine Lichtpunktes auf ein Ziel ermöglichen.
    Die genauen Funktionen die damit verboten sind kennen ich icht genau aber etwas damit "anviesieren" zu können oder zu "Beleuchten" ist nunmal verboten.


    Ein original das im Ausland vom Händler unbrauchbar gemacht wurde z.B. durch zugießen des Innenlebens kann wohl so gekauft werden ob der Zoll da nicht vielleicht auch noch faxen macht ist jetzt mal so dahin gestellt aber teoretisch sollte es gehen.

    Daher suche ich eine Atrappe welche am besten aus Metall wäre ;)
    In DE shops haben auf jeden Fall noch nichts gefunden!!! :cursing:

  • Solche Attrappen kenne ich eigentlich nur für Softair-AEGs. Dort dienen diese als Aufbewahrungsort für Akkus. Diese sind aber recht groß und eher weniger etwas für Pistolen.

    Das Einzige was Du machen könntest wäre wohl eine Lampe mit Kunstharz ausgießen und dann mit normalen Montagen befestigen. Oder einen echten Laser im Ausland umbauen lassen, was wahrscheinlich den Wert der Pistole überschreiten würde. Zudem wäre ich mir auch nicht so sicher was der Zoll dazu sagt.