Auktion:
DOLCH von HERBERTZ SOLINGEN ++ MESSER KAMPFMESSER XX ++ RASIERMESSERSCHARFER INOX STAHL !!
Geworben wird damit:
Vorsicht sehr scharfe beidseitig geschliffene Klinge !!
Ist das dann kein verbotener Gegenstand (beidseitige Schneide)
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Auktion:
DOLCH von HERBERTZ SOLINGEN ++ MESSER KAMPFMESSER XX ++ RASIERMESSERSCHARFER INOX STAHL !!
Geworben wird damit:
Vorsicht sehr scharfe beidseitig geschliffene Klinge !!
Ist das dann kein verbotener Gegenstand (beidseitige Schneide)
So was zählt nur als Waffe und darf nicht geführt werden ( WaffG § 42a )
Generell verboten sind die nicht.
Joachim
Ich nehme mal an es ist ein feststehendes Messer. Somit legal ab 18 Jahren zu besitzen in Deutschland.
Geführt darf es aber nicht, da es als Waffe zählt.
Illigal wäre es nur wenn es z.B. ein Springmesser mit doppelseitigen Schliff ist.
Ein doppelseitig geschliffenes Messer mit feststehender Klinge ist ein Dolch und definitionsgemäß eine Waffe. Somit Führverbot nach § 42a, Abs. 1, Satz 2, jedoch kein verbotener Gegestand. Es steht dem Bajonett = Kampfmesser oder ähnliches gleich.