Evtl verbotener Artikel

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 797 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (16. September 2012 um 23:19) ist von Floppyk.

  • Auktion:

    DOLCH von HERBERTZ SOLINGEN ++ MESSER KAMPFMESSER XX ++ RASIERMESSERSCHARFER INOX STAHL !!


    Geworben wird damit:

    Vorsicht sehr scharfe beidseitig geschliffene Klinge !!


    Ist das dann kein verbotener Gegenstand (beidseitige Schneide)

  • So was zählt nur als Waffe und darf nicht geführt werden ( WaffG § 42a )
    Generell verboten sind die nicht.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Ich nehme mal an es ist ein feststehendes Messer. Somit legal ab 18 Jahren zu besitzen in Deutschland.
    Geführt darf es aber nicht, da es als Waffe zählt.

    Illigal wäre es nur wenn es z.B. ein Springmesser mit doppelseitigen Schliff ist.

    [GLOW=red]Glüht der Lauf, Friede blüht auf![/GLOW]

  • Ein doppelseitig geschliffenes Messer mit feststehender Klinge ist ein Dolch und definitionsgemäß eine Waffe. Somit Führverbot nach § 42a, Abs. 1, Satz 2, jedoch kein verbotener Gegestand. Es steht dem Bajonett = Kampfmesser oder ähnliches gleich.