ZitatOriginal von tetrahydrofuran
Hallo,
Schleudern mit Armstützen sind "verbotene Gegenstände" und man bekommt richtig eins auf den Sack, wenn man damit erwischt wird.
Ich selbst würde mir gern eine Sondergenehmigung für solche Schleudern holen. Das gibt es, und ich werde damit dann ja auch auf Wettkämpfen im Ausland mitschiessen wolle usw. Was meint ihr, habe ich Chancen?
Das kann ich mir nicht recht vorstellen. Als diese Schleudern verboten wurden war es vielleicht möglich eine Sondergehmigung zu bekommen. genauso wie man andere verbotene Gegenstände mit Sonderauflagen behalten durfte. Jetzt eine Genehmigung zu bekommen ist sicher unmöglich. Wahrscheinlicher ist es eine Genehmigung für eine Schleuder zu bekommen, für die es schon eine Ausnahmegenehmigung gibt, und die nur den Besitzer wechselt. Die Auflagen sind aber sicher nicht ohne. Ein Schrank der Sicherheitsstufe 0 oder eine Alarmanlage ist nicht unwahrscheinlich. Vor dem Gesetz ist es keine Schleuder, sondern ein verbotener Gegenstand. Ein Training mit einer solchen "Waffe" ist bestimmt nicht möglich. Das Verbringen an einen anderen Ort sicher auch mit Auflagen verbunden.