Wo ist denn überhaupt das Problem? Ich verstehe die ganze Aufregug nicht. Willst du das Teil behalten muss es vom Büma umgebaut werden als Deko und gestempelt werden. Willst du das Ding nur unbrauchbar machen zerstörst du das Griffstück, den Lauf, und den Schlitten, gibst das mit WBK beim Amt ab und gut is.
Ganz so einfach ist die Unbrauchbarmachung eben nicht. Bleibt z.B. ein Stück Lauf mit mehr als drei Kalibergrößen in der Länge übrig -> Problem!