Waffenkauf nach Voreintrag in WBK

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.566 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Mai 2012 um 14:18) ist von Floppyk.

  • Servus,

    ich hätte mal wieder eine Frage. Wie lange hat man derzeit Zeit sich eine Waffe zu kaufen, wenn der Voreintrag in der WBK erfolgt ist?

    Danke im voraus

  • St

    ich hätte mal wieder eine Frage. Wie lange hat man derzeit Zeit sich eine Waffe zu kaufen, wenn der Voreintrag in der WBK erfolgt ist?

    Steht dabei, in einer Spalte. "Gültig bis"...
    Wenn das nicht dort steht, 12 Monate.
    Man kann diese Frist aber auch verlängern lassen wenn du nett fragst.

    Grüße,
    Peter


  • Steht dabei, in einer Spalte. "Gültig bis"...
    Wenn das nicht dort steht, 12 Monate.


    Ein Jahr ist richtig. Einen Voreintrag ohne Zeitlimit habe ich noch nicht gesehen. Allenfalls auf Voreinträge in einer gelben WBK, den es dort eigentlich nicht geben dürfte.
    Es gibt aber Einträge in der grünen WBK, die als Eintrag komplett geschrieben sind und die Spalte 4 (Berechtigt zum Erwerb bis) ist leer geblieben. Das sind Einträge z.B. von Jägern, die keinen Voreintrag benötigen. Sportschützen, die Waffen auf Grün haben müssen, bekommen das nur über einen Voreintrag, Ausnahme Wechselsysteme und ähnliches, die im speziellen Fall keinen VE zu, Erwerb benötigen.