Radfahrer-Pistole

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 11.453 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Juni 2012 um 11:23) ist von Floppyk.

  • Danke Udo,wünsch ich Dir ebenfalls..und nen ruhigen Parkplatz :) werd nu auch die Gardinen zuziehn und hoffen dass ich morgen früh noch alle Spiegel und Lampen noch angebaut und noch Diesel im Tank hab

    veni vidi violini - ich kam, sah und vergeigte


    "Du legst zuerst auf."
    "Nein du."
    "Nein Hase, du."
    "Nein d..."

    "LEGT ENDLICH DAS VERDAMMTE FLEISCH AUF DEN GRILL, ICH HABE HUNGER!"

  • Wenn ich das hier so alles lese, komme ich zur Überzeugung das die einfachste, aber illegale, Methode eine Waffe los zu werden ein schönes Seemannsgrab ist.

    Obba Gerrit

  • Hallo Gerrit.
    Wenn das so einfach wäre. Ich denke die zuständige Behörde bekommt vom Einwohnermeldeamt die Info, daß der Inhaber einer WBK verstorben ist. Die wenden sich dann an den nächsten Erben bezüglich verbleib der WBK und natürlich der darin verzeichneten Waffen. Eigentlich kannst Du dazu ja schon keine Angaben mehr machen. Der Verstorbene musste die ja unter Verschluss halten.
    Wie es dann weitergeht wenn Du einfach keine findest weiß ich auch nicht? Vielleicht Hausbesuch? Die Gesetze wurden so verschärft, es erinnert mich teilweise schon an den Hund, der sich selber in den Schwanz beißt.

    Hier wird man wirklich von den Forenmitglieder gut informiert. Vor ca. 5 Jahren hatte ich einige Fragen. Schließlich war ich bei einem Schützenverbandsvorsitzenden gelandet. Im Telefonat mit ihm kam wirklich hinter jeden dritten Satz: Ach! Er bat mich auf keinen Fall seinen Namen zu nennen, denn er habe nach solchen Geprächen häufig Ärger bekommen. Vorwurf: Rechtsberatung zum Thema Waffenrecht ohne Legitimation !!!

    Ich glaube er könnte sogar Recht haben! Gib den Begriff Rechtsberatung mal bei Wiki ein?!?! Von der Leserei bin ich jetzt müde geworden, gute Nacht.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

  • Wenn denn das uralte Ding auf WBK war!
    Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, ist das Zerstören einer erlaubnispflichtigen Waffe keine Tätigkeit, für die es im Sinne einer erlaubnispflichtigen Bearbeitung einer Erlaubnis bedarf. Ich meine, dass steht in der WaffVwV.

  • Auf unserer Behörde ist eine sehr freundliche Dame. Sie gibt ebenfalls am Telefon Auskunft in Zweifelsfällen. Legal ist mir wichtig! Laß sie kommen, ich schließe alles auf und koch dann Kaffee. Das ganze ist aber schon eine ganz schön komplexe Angelegenheit, finde ich jedenfalls.

    L.G. Udo

    Die friedlichsten Menschen,
    die mir bis jetzt begegneten,
    waren bewaffnet!

    Einmal editiert, zuletzt von BMP I (19. Juni 2012 um 10:51)

  • Das ganze ist aber schon eine ganz schön komplexe Angelegenheit, finde ich jedenfalls.

    L.G. Udo


    Stimmt. Leider ist das Waffenrecht kompliziert und läd in einigen Fällen auch zu verschiedenen Auslegungen ein. Ich lege das immer gern strenger aus, weil lieber so, als umgekehrt.
    Leider vergisst der Gesetzgeber zunehmend die Prämisse, seine Gesetze für jedermann verständlich zu gestalten. Nur was man versteht, kann man auch befolgen. Weil genau das nicht für das Waffenrecht zutrifft, wird auch die Oma mit falsch umgegangenen Erbwaffen unnötig kriminalisiert, wie auch der 10 jährige Bub mit seiner Erbsenpistole.