Der Griff zur Waffe ist natürlich eine Drohung! Sie ist ja nicht zufällig "aufgeblitzt" als er die Jacke verutscht hat, sondern er hat aktiv die Waffe präsentiert! Das es da viel Spielraum gibt und jeder Einzelfall einzeln entschieden wird ist klar. Aber du kannst dir sicher sein, dass du im Fall der Fälle ziemlich viel zu erklären hast!
Übrigens habe ich eben NICHT geschrieben, dass es Notwehrüberschreitung ist, sondern festgestellt, dass nicht mal Notwehr vorlag. (Außerdem ist dass Beispiel mit der Polizeikontrolle schlicht flasch, da die Beamten der Polizei ganz andere Rechtfertigungsgründe für einen Griff zur Waffe haben!)
Zu deinem Beitrag wegen dem zweiten Fall:
In den Bestimmungen wird eben genau nicht nur das Führen sondern auch das Bereithalten als unzulässig bezeichnet. Solange da also steht, dass er die Waffe im Rucksack dabei hat, hält er sie bereit. Ich unterstelle mal, dass, anhand des Inhalts der anderen Beiträge des Threadstarters, er die Waffe auch geladen im Rucksack hatte. Wenn nicht, kann er das gerne berichtigen! (Wobei ich selbst bei der ungeladenen Waffe vermute, dass sie auch dann während seiner Arbeit untersagt wäre!)
Und noch abschließend:
Zitat: "So haben die Angreifer ihren Angriff abgebrochen!Hätten sie es nicht
kann man immer noch draufhalten.Wieso das Risiko einer Verurteilung
gleich eingehen?"
Das mag sein und ist so auch gut ausgegangen. Aber nochmal: Wenn du auf einen triffst, der mit dem Messer umzugehen weiß, dann kannst du nicht einfach noch draufhalten! Im schlechtesten Falle hast du das Messer in deinem Körper bevor du überhaupt in die Luft schießen kannst, wenn der Angreifer auf den Anblick der Waffe nervös reagiert!
Und bei dem Ablauf des Geschehens, welches der TS geschrieben hat, kann ich mir eine Verurteilung im Normalfall nicht vorstellen, da auch Richter wissen, dass bei einem Messerangriff der Spaß aufhört und ein akuter Angriff auf das Leben erfolgt!!
Im Übrigen sollte sich für diesen Fall jeder vorher klar sein, wovor er mehr Angst hat. Dem Risiko einer Verurteilung oder dem Riskio von schweren Verletzungen oder gar Tod.
Da es kein großes Geheimnis ist, dass es zwangsläufig zu Rechtsstreiten bei Einsatz einer Waffe kommt, denke ich, dass jeder der eine Gaswaffe führt sich dafür entschieden hat, dass ihm sein Leben wichtiger ist und er das Risiko eines Rechtsstreits in Kauf nimmt...
PS: Es wäre schön, wenn wir sachlich bleiben könnten und jeder seine Meinung schreiben kann, ohne dass gleich wieder persönliche Angriffe erfolgen, wie z.B. ich könne nicht lesen! Danke.