SSW führen mit Vorübergehendem Personalausweis ????

Es gibt 34 Antworten in diesem Thema, welches 3.200 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Dezember 2011 um 16:35) ist von ALFHA1802.

  • Christian

    Der Griff zur Waffe ist natürlich eine Drohung! Sie ist ja nicht zufällig "aufgeblitzt" als er die Jacke verutscht hat, sondern er hat aktiv die Waffe präsentiert! Das es da viel Spielraum gibt und jeder Einzelfall einzeln entschieden wird ist klar. Aber du kannst dir sicher sein, dass du im Fall der Fälle ziemlich viel zu erklären hast!
    Übrigens habe ich eben NICHT geschrieben, dass es Notwehrüberschreitung ist, sondern festgestellt, dass nicht mal Notwehr vorlag. (Außerdem ist dass Beispiel mit der Polizeikontrolle schlicht flasch, da die Beamten der Polizei ganz andere Rechtfertigungsgründe für einen Griff zur Waffe haben!)

    Zu deinem Beitrag wegen dem zweiten Fall:
    In den Bestimmungen wird eben genau nicht nur das Führen sondern auch das Bereithalten als unzulässig bezeichnet. Solange da also steht, dass er die Waffe im Rucksack dabei hat, hält er sie bereit. Ich unterstelle mal, dass, anhand des Inhalts der anderen Beiträge des Threadstarters, er die Waffe auch geladen im Rucksack hatte. Wenn nicht, kann er das gerne berichtigen! (Wobei ich selbst bei der ungeladenen Waffe vermute, dass sie auch dann während seiner Arbeit untersagt wäre!)

    Und noch abschließend:
    Zitat: "So haben die Angreifer ihren Angriff abgebrochen!Hätten sie es nicht
    kann man immer noch draufhalten.Wieso das Risiko einer Verurteilung
    gleich eingehen?
    "
    Das mag sein und ist so auch gut ausgegangen. Aber nochmal: Wenn du auf einen triffst, der mit dem Messer umzugehen weiß, dann kannst du nicht einfach noch draufhalten! Im schlechtesten Falle hast du das Messer in deinem Körper bevor du überhaupt in die Luft schießen kannst, wenn der Angreifer auf den Anblick der Waffe nervös reagiert!
    Und bei dem Ablauf des Geschehens, welches der TS geschrieben hat, kann ich mir eine Verurteilung im Normalfall nicht vorstellen, da auch Richter wissen, dass bei einem Messerangriff der Spaß aufhört und ein akuter Angriff auf das Leben erfolgt!!
    Im Übrigen sollte sich für diesen Fall jeder vorher klar sein, wovor er mehr Angst hat. Dem Risiko einer Verurteilung oder dem Riskio von schweren Verletzungen oder gar Tod.
    Da es kein großes Geheimnis ist, dass es zwangsläufig zu Rechtsstreiten bei Einsatz einer Waffe kommt, denke ich, dass jeder der eine Gaswaffe führt sich dafür entschieden hat, dass ihm sein Leben wichtiger ist und er das Risiko eines Rechtsstreits in Kauf nimmt...


    PS: Es wäre schön, wenn wir sachlich bleiben könnten und jeder seine Meinung schreiben kann, ohne dass gleich wieder persönliche Angriffe erfolgen, wie z.B. ich könne nicht lesen! Danke.

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

    Einmal editiert, zuletzt von Snout (29. November 2011 um 21:36)

  • Hallo an Euch,

    nun muß ich doch etwas dazu einbringen:

    Jeder, der eine Waffe führt, muß sich darüber im Klaren sein, dass er sie auch einsetzt ! Oft früher als von Gesetzen gedeckt !

    Vor knapp 50 Jahren führte ich immer nachts illegal eine P38 in einem echten Wehrmachtsholster. Munitioniert mit selbst erstellten "Platzpatronen", d.h. aus einer scharfen Patrone habe ich das Projektil gezogen und die Patronenhülse mit Leim und Pappe wieder verschlossen. Klar, die P38 repetierte nicht, nur manuell !

    Nun zur Situation: Auf dem Heimweg sah ich gegen 01:30 einen Mann, der ein Mädchen sexuell belästigte, es rief um Hilfe. Ich hin und stand dann einem Schränker gegenüber, ca. doppelt so schwer wie ich. Er hatte das Mädchen voll im Griff und reagierte auf meine Aufforderung, es loszulassen nicht. Das Mädchen schrie unaufhörlich weiter. Da habe ich die P38 gezogen und ihn aufgefordert, es sofort loszulassen, seine Antwort, nach ihr nehm ich mir Dich vor.

    Da habe ich auf seinen Kopf gezielt und und ohne Risiko für das Mädchen abgedrückt. Er brach blutüberströmt zusammen, Hunderte von glühenden Partikeln hatten ihn getroffen. In der nächsten Telefonzelle wollte ich für ihn einen RTW ordern, das wollte er aber nicht und bat mich, ihn nach Hause zu bringen. Das tat ich, sein Vater öffnete die Wohnungstür und schlug seinen Sohn, nach meiner Schilderung des Vorgangs, mit einem Schlag zu Boden. Hintergrund, zwei Vorstrafen wegen solcher Delikte. Da der von mir Verletzte nicht ins Krankenhaus wollte, habe ich ihn dann vor Ort versorgt. Die desinfizierte Pinzette der Mutter und ene Flasche Jod vom Vater halfen mir, in gut einer Stunde fast alle Partikel aus seiner Haut zu entfernen. Die Augen waren, Gott sei Dank, nicht verletzt ! Aber die Schreie der Behandlung werde ich nie vergessen ! Sein Vater sagte mir ein Jahr später, sein Sohn wäre geheilt und meinte Beides !

    Jeder, der eine Waffe führt, muß sich darüber im Klaren sein, dass er sie auch einsetzt ! Oft früher als von Gesetzen gedeckt !

    Gruß vom Tegernsee

    Rolf

  • Seh ich genau so Rolf ;)
    Deswegen reg ich mich auch nicht drüber auf wenn jemand die Hand richtung Holster bewegt und die Waffe fest hält (nicht zieht) das zeigt dem Gegenüber "Halt jetzt ist schluss"
    im Falle der Jungs hat es dazu geführt nachzudenken!Es ist eben auch gefährlich andere zu verprügeln.
    Vielleicht hat es sogar einen so großen eindruck hinterlassen das sie sich jetzt ein anderes ein anderes Hobby suchen!
    Und wenn es das hervorgerufen hat dann hat es das "zeigen" oder wie im 2.Fall gar benutzen der Waffe schon gerechtfertigt!

    Man hat in gewisser Hinsicht sogar den Tätern geholfen!Sie haben nämlich keine Straftat begangen wo sie sich nachher vielleicht denken warum hab ich mir mit der Sache mein Leben versaut!

  • @ Rolf: Seh ich genauso. Der Einsatz einer Waffe ist immer eine Gratwanderung. Wann beginnt eine Notwehr Situation? Das Empfindet jeder teilweise anders. Es gibt Leute die es als Angriff sehen wenn man sich beim aneinander vorbeilaufen aus Versehen mit den Schultern anrempelt. Wieder andere gehen einfach weiter wenn sie angepöbelt werden und lassen sich gar nicht erst drauf ein.
    Wiederum kennen wir denk ich mal alle die "S-Bahn Morde" und den einen evtl. Mord der verhindert wurde weil jemand angeblich nur seine Jacke zurückgeschlagen hat und die Waffe präsentierte.


    So und jetzt mal abgesehen von allen möglichen Fällen muss ich sagen, dass ich es extrem traurig finde wenn bewusst Personen anpöbeln/zusammenschlagen als Hobby, Sport,Alltag, Freizeit Vergnügen oder einfach nur "aus Spaß an der Freude" angesehen wird. Und dass es scheinbar keinen fairen 1:1 Kampf (einer gewinnt einer verliert und dann geht man zusammen ein Bier trinken - Fertig!) mehr gibt wenn es wirklich mal drauf ankommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Lachgetriebe (30. November 2011 um 09:03)

  • So ... wo soll ich anfangen.... hmmmm...

    Punkt 1.
    - ob die zwei Vorfälle glaubwürdig sind... ist mir im grunde genommen völlig egal... ^ ^
    denn ICH weiss das es stimmt... ich habe dies lediglich nur hier aufgeführt... warum ist oben zu lesen...

    Punkt 2.
    - Was Notwehr und Notstand ist... das ist mir definitiv klar... ;)
    Danke an den User der ... der DIR den guten Rat gab besser zu LESEN... anstatt es zu überfliegen... ;)

    Punkt 3.
    - Wenn man RICHTIG gelesen hätte... wüsste man das ich die SSW erst nach meinem Einsatz wieder an mir hatte... ^ ^
    Völlig egal ob geladen oder nicht... ob an mir oder in meiner Tasche...
    Ich hab nen KWS ich darf führen *ob geladen oder ungeladen* sogar zugriffsbereit.. =) ... und meine Arbeit hat mal garnix mit dem hier zutun....

    Solche Vorfälle... sorgen nicht für eine verschärfung der Gesetze ^ ^
    Eher wenn ich grundlos auf andere los gehe... mit einer ssw... einen überfall damit starte usw.
    Lesen ... lesen... lesen... hilft wirklich...
    Oder einfach mal etwas ruhiger die sache angehen...

    3 Mal editiert, zuletzt von OfficerHoid (30. November 2011 um 09:39)

  • Tut mir leid , Officer Hoid, aber Deine Postings lesen sich wie schlechte Drehbücher aus billigen Filmen.

    Mag sein...
    Und ich hoffe ... das jeder ... der dieser Meinung ist... eines Tages mal auch in so einer Situation steckt...
    Schade das ich dann EURE Gesichter nicht sehen kann... ^ ^

    Immer diese Großkotzigen Sprüche...
    Seid schon super COOLE typen... muss ich schon sagen...

  • Ich hab nen KWS ich darf führen *ob geladen oder ungeladen* sogar zugriffsbereit.. =) ... und meine Arbeit hat mal garnix mit dem hier zutun....

    Falsch. Und da ich keine Lust habe dir hier die Arbeit zu erleichtern, kannst du ja selber schauen wo genau steht, dass es untersagt ist. Dann hast du ja auch was zu lesen... scheint ja ein Hobby in dem Thread zu sein... :thumbsup:

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Ach was ... das ist also falsch die Waffe am Mann zu haben...
    Durchgeladen und zugriffsbereit?
    Das wär mir allerdings neu...
    Wenn ich eine Waffe "Führe" ... dann lade ich Sie natürlich durch...
    Steck sie ein... und "Hoffe" das nichts passiert...
    Sollte doch was sein... ist die Waffe zugriffsbereit AN mir... damit ich
    auch den Schuss lösen kann...
    Du scheinst ja sehr viel Ahnung zu haben... dann klär mich mal bitte auf...
    was es zu bedeuten hat die Waffe zu führen...?

    *verdeckt führen sollte man sie um ärger zu vermeiden... aber es steht auch nirgend´s geschrieben das es ein MUSS ist... gibt warsch. besuch vom SEK wenn man sie nicht verdeckt führt... aber im normalfall führt man die Waffe verdeckt um keine Aufmerksamkeit auf sich zu lenken und ärger zu vermeiden*

  • Wie man sieht hast du dir nicht die Mühe gemacht selber nachzurecherchieren... oder was willst du mir mit deinem Post über "Führen" erzählen?

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Führen einer SSW...

    - Durchgeladen / Verdeckt / Zugrifssbereit / Am Mann /

    Der KWS gibt mir die Berechtigung Sie zu führen...
    Aber wenn du jetzt meinst... das ich damit nicht in die Tanke durfte... SCHLAFENDE HUNDE SOLLTE MAN NICHT WECKEN...
    Verdeckt ist verdeckt... vilt. durft ich damit nicht rein... aber die Waffe an einer Tanke im Auto liegen lassen... ne... kein bock
    das da jemand was falsch versteht... und gleich die maskierten Herrn ruft...

    Ob du eine SSW führst oder nicht weiss ich nicht... und worauf DU hinaus willst... kann ich im Mom. nicht rauslesen...
    Wozu soll ich nachgucken wenn ich weiss... wie ich eine SSW führen Darf/Soll... ?!

    Oder meinst du etwa die Situation an sich... das ich nach meiner 89N gegriffen habe...?!
    Gezogen hab ich Sie nicht... hab nur danach gegriffen...
    Rede doch klartext...

  • Du darfst im Bewachungs-/Sicherheits-/Security-Gewerbe (gibt ja mittlerweile viele Bezeichnungen) eine Schreckschusswaffe weder führen noch bereithalten. Sprich, auch das "bereithalten" im Rucksack (also nicht nur das Führen im Holster) ist unzulässig. Das und nichts anderes habe ich damit gemeint.
    Deine anderen Situationen habe ich was das Führen/Bereithalten der SSW angeht nicht beanstandet. Übrigens würde auch ich eine SSW in die Tankstelle mitnehmen, da gerade das Liegenlassen im PKW die rechtlich viel bedenklichere Maßnahme darstellt.

    Jeder hat das Recht auf meine Meinung!

  • Und ich hoffe ... das jeder ... der dieser Meinung ist... eines Tages mal auch in so einer Situation steckt...


    Es ist schön zu lesen, was Du OfficerHold anderen Menschen wünscht. Ich war Zeitsoldat bei den Feldjägern.( 1972 in München (Olympiade) dabei).Glaub mir Junge, wenn Du zur Waffe greifen mußt, hast Du erst einmal die Hosen voll. Und dann wünscht Du Dir dass dieser Albtraum schnell vorbei geht. Jahre später hab ich noch Gänsehaut bekommen wenn ich ein Blaulicht mit Martinshorn gesehen habe. Du sitzt in Deinem Streifenwagen und du hast einen ständigen Begleiter. Die Angst. Also wünsch es lieber keinem zur Waffe zu greifen.

    Gruß

    :anon: :anon: :anon:
    Der erste Treffer zählt.

  • Die waffe war zur Dienstzeit eingesperrt im wagen...
    Der wagen war auf den parkplatz in ca. 300 m entfernung...
    Sie war nicht an mir und nicht zugriffsbereit...
    Ich weiss das es im SG verboten ist...
    Gut tut mir leid ... Ich dachte du beanstandest die situationen...

    Feldjäger...
    Das mit dem wünschen ... War anders gemeint als geschrieben...
    Tut mir leid das es so gewesen ist wie du schreibst...
    Dennoch bin ich nicht " hey Junge"... ^ ^

    völlig abgekommen vom thema Thema...
    Deshalb nochmals sorry... Können wir trotzdem zum
    Eigentlichen thema zurückkehren...

  • ...... wenn Du zur Waffe greifen mußt, hast Du erst einmal die Hosen voll. Und dann wünscht Du Dir dass dieser Albtraum schnell vorbei geht......

    Das kann ich unterschreiben!

    Aber xerox, wie Wir Beide wissen: "suum cuique" :thumbup:


    Und weil der Thread, ausser zu weiteren Aufregungen, eigentlich zu nichts mehr führen kann, und die Threadfrage (Führem mit vorläufigem Perso) seit langem geklärt wurde ..... CLOSED!

    .