Hallo
Hätte mal eine Frage an euch, zu der ich auch über die Suchfunktion keine Antwort finden konnte. Und zwar geht es um das Schießen mit Platzpatronen an Sylvester. Hier im Forum habe ich zwar jede Menge Infos zu „Schreckschusswaffen und Sylvester“ gefunden, aber wie ist das mit Platzpatronen für WBK-Waffen. Dürfte ich so was an Sylvester auf meinem eigenen, von außen nicht einsehbaren Grundstück abfeuern? Ich meine mal: nein, aber wie sieht das rechtlich aus?
Gruß
Martin
Schießen mit Platzpatronen an Sylvester
Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 802 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Ich würde mal sagen es gelten die gleichen Regeln wie bei SSW.
Zitat§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
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(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,JOachim
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Danke für den Tipp.
Verstehe ich das richtig:
Da bei einer Platzpatrone kein Geschoss vorhanden ist, ist auch das Schießen mit einer scharfen Waffe mit dieser Munition auf dem eigenen Grundstück an Sylvester zulässig? -
Genau das wollte ich damit sagen.
Joachim
Edit: Kleiner Nachtrag, das gilt natürlich nicht nur an Silvester