Selbstschussgerät zur Sicherung einer Gartenhütte

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 5.154 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Oktober 2011 um 12:31) ist von ALFHA1802.

  • Du scheinst keine eigene Hütte oder Grundstück zu haben, wo schon desöftern versucht wurde diese aufzubrechen, Müll und Bauschutt abgelagert wurde, oder mutwillig Dein Eigentum zerstört worden ist.... :pinch:

    -

    Sogar etwas mehr als eine Gartenhütte
    Eigener KFZ Betrieb
    abgesichert mit Bewegungsmeldern, für Licht von aussen und innen mehrere Bewegungsmelder mit Glasbruchsicherung Alarm Sirene und Licht, die zusätzlich noch mit Notstrom versorgt werden.
    In diesn Betrieb ist noch nicht einmal versucht worden einzubrechen.

    Man kan aber auch mit Kanonen auf Spatzen schiessen

    Heidi

  • Du verstehst es einfach nicht ...

    Nicht so Richtig, und anscheinend bin ich nicht die Einzige, wenn ich mir den Thread so durchlese
    Aber ich bin gerne bereit dazu zu lernen, und da wärest nun Du gefragt mir den Sinn zu erklären
    denn das eine Gaspatrone angeblich kaum Wirkung haben sollte, habe ich zumindest herausgelesen.

    Ich empfehle dem Themenstarter mal unter diesen Link
    http://www.isimax.de/
    nachzu schauen, für nicht ganz 100Euro, bekommt er sogar eine Programierbare Anlage, mit Telefon Rückruf, und Sirene
    In etwa die Preise
    https://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_no…nlage&x=16&y=14
    Sollte kein Netzstrom vorhanden sein, lässt sich leicht was mit Batterien, und evtl. Travo z.B auf 9V machen, denn viele laufen mit 9V Netzteil
    Ich halte so etwas für Sinnvoller, als so ein Spielkram, und kostet nich unwesendlich mehr

    Meine Meinung

    Heidi

  • Vielen Dank für die zahlreichen brauchbaren Antworten!

    Wie bereits erwähnt, wird das Gerät in eine Ecke, abseits der Tür montiert. Ein Knalltrauma soll der Einbrecher nicht bekommen. Das bekommt er dann von mir persönlich :D
    Der Einbrecher ist ja auch durch eine extrem laute Sirene gewarnt, sobald er die Hütte öffnet. Tritt er dann noch die verschlossene Gittertür ein, dann soll sich die Hütte mit Gas füllen. Vermutlich wird das Gerät nie zum Einsatz kommen aber ich schlafe doch etwas besser. Schließlich habe ich richtig gutes Gartenwerkzeug in der Hütte.

    Aktuell: Steyr LP10, S&W 686 .357, Crosman 1377c, QB78, div. Schleudern, Cold Steel Big Bore .625 Blasrohr, Feinwerkbau AW93, Pedersoli Le Page, Bearpaw Kiowa

  • Aktuell: Steyr LP10, S&W 686 .357, Crosman 1377c, QB78, div. Schleudern, Cold Steel Big Bore .625 Blasrohr, Feinwerkbau AW93, Pedersoli Le Page, Bearpaw Kiowa

  • Also meine Antworten habe ich ja nun bekommen und die Gutmenschen haben auch ihren Senf dazu gegeben. Damit ist das Thema für mich erledigt.

    Aktuell: Steyr LP10, S&W 686 .357, Crosman 1377c, QB78, div. Schleudern, Cold Steel Big Bore .625 Blasrohr, Feinwerkbau AW93, Pedersoli Le Page, Bearpaw Kiowa


  • Der Einbrecher ist ja auch durch eine extrem laute Sirene gewarnt, sobald er die Hütte öffnet. Tritt er dann noch die verschlossene Gittertür ein, dann soll sich die Hütte mit Gas füllen. Vermutlich wird das Gerät nie zum Einsatz kommen aber ich schlafe doch etwas besser. Schließlich habe ich richtig gutes Gartenwerkzeug in der Hütte.

    ich würde das mit dem Gas lassen bei der Absicherung.

    Sollte der Einbrecher nach dem Knall irgendein Trauma haben, kommst Du schnell mit dem gegnerischen Anwalt zusammen. Ich denke, bei der Absicherung gibt es im Falle eines möglichen Körperschadens eine Schuldzuweisung in Deine Richtung, da es unangemessen war. Richter wird eher sagen, laute Sirene etc. hätte gereicht, jetzt hat der arme Einbrecher einne Tinitus

    Gruß

    Carsten :rolleyes:

  • Tachchen!
    Was ich noch weiß:
    Der "Feuerlöscher" hatte tatsächlich ähnlickeit mit einem solchen, es war ein Aerosol, also Sprühnebel, und er hat damals 69,-DM gekostet...
    Die Kartusche war Rot/Orange. Drauf stand, das er eine 7Kubikmeter Wolke produziert, das war DAS Kaufargument für mich...
    Den Hersteller weis ich leider nicht mehr.
    Ich hatte die Kartusche Unten links neben den Torflügel ohne Klinke platziert, so das er schräg nach oben gegen die Decke Sprüht.
    Die Garage hatte ca. 11Kubikmeter Rauminhalt, und ein schließen des Ventils war nicht vorgesehen... :nuts:
    Ich musste also Niemanden direkt ansprühen...

    Einigkeit und Recht auf Freibier!
    !!!POFF!!! :thumbsup: :thumbup: 8o

  • Hallo,

    ein wirklich sehr interessantes Thema.
    Tja, wie d.h. mit welchen Mitteln darf ich Gartengeräte schützen?
    Meiner Meinung (ich wiederhole, meine Meinung) nach nicht mit Gas oder einer Gerätschaft die einen lauten bis sehr lauten Knall erzeugt.
    Denkt an das Beispiel von Andreas mit dem verletzten Jäger.
    Zu schmal ist der Grad auf dem man sich hier bewegt, und man hier schnell vom Opfer zum Täter werden kann.
    Ich kann mir nicht vorstellen das ein Richter einige Gartengeräte, und seien teuere Motorgeräte dabei, über die Gesundheit eines Menschen stellt.
    Im schlimmsten Fall kann man einem "Eindringling" ein saftiges Schmerzensgeld oder gar mehr zahlen, wenn ER einen lebenslangen Schaden erleidet.

    Eine gute Alarmanlage in Verbindung mit heller Beleuchtung halte ich persönlich für die beste Lösung, da Einbrecher nichts mehr scheuen als Lärm und Licht.

  • Also ich würd mir son Ding auch einbauen wenn nix anders mehr hilft .!

    Und um dich zumindest teilabzusichern, kannst du noch ein schönes GEFAHR Schild ala Bundeswehr anbringen.
    Was darauf hinweist das es zu erheblichen schäden an seiner Person kommen kann.!

    Wenn das dann auch nicht hilft, ist sonem Typen sowieso nicht zu helfen... dann solls hat mal ordentlich knallen.

    mfg
    4ggi

    Diese Einstellung, immer die Schlappohren hängen zu lassen, muss aufhören.

    Zitat von:
    UWE SEELER

  • Der Threadersteller hat mitgeteilt, dass er die erwarteten Antworten bekommen hat! Damit denke ich, sollten Wir an dieser Stelle schliessen?!

    Also meine Antworten habe ich ja nun bekommen und die Gutmenschen haben auch ihren Senf dazu gegeben. Damit ist das Thema für mich erledigt.


    Übrigens ist der Begriff "erwartete Antworten" nach eigenem Gutdünken des Lesers sowohl "positiv" als auch "negativ" auslegbar. Leider! :whistling:


    Closed