Hilfe zu Verkauf auf einem bekannten Marktplatz

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 707 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. September 2011 um 21:22) ist von ALFHA1802.

  • Hallo allerseits,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe mir eine nagelneue XXXX brüniert

    gekauft. Beim Check in Sachen Handling ist Sie mir im Vergleich zu meinen

    anderen Pistolen sehr schwer - eigentlich zu schwer.Außerdem rutscht mein

    kleiner Finger immer unten vom Griff, der m. E. auch sehr kurz ist für meine

    großen Hände. Meine anderen 2 Pistolen liegen mir eben besser in der Hand.

    Da ich schon tendenziell unzufrieden mit dem Neuerwerb bin, habe ich auch keinen Schußtest gemacht und alles original und unbenutzt belassen.

    Umtauschen möchte (und kann) ich Sie auch nicht, da es nun schon eine Umbestellung war. Rechnung (Firma Para) und 2 Jahre Garantie sind vorhanden.

    Wie kann ich die Waffe nun beim bekannten Marktplatz verkaufen, dass ich möglichst max. 30 EUR zum Neupreis einbüße? Was meint Ihr, ist das möglich, dass die einer zu 139,00 kauft anstatt zu 169,00? Auktion oder Festpreis?

    Ich habe damit keine Erfahrung und frage hier diejenigen, die sich damit auskennen.

    Danke Euch schonmal ;^)

    EDIT: Man sieht auch, dass Sie direkt aus dem Werk kommt.


    EDIT: Das ist deutlich zu nah an einer Verkaufsanzeige, daher habe ich die Modellbezeichnung entfernt.

    3 Mal editiert, zuletzt von FB-Wehrsport (21. September 2011 um 17:20)

  • Natürlich macht das Sinn. Bei eGun.de wird schließlich auch Neuware verkauft. Allerdings wirst Du auf Deinen Artikel keine 2 Jahre Gewährleistung mehr geben. Ob das 30 Euro wert ist?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ähm, Du meinst die 2 Jahre Gewährleistung die ein Händler seinem Kunden gegenüber leisten muss ?

    Nun, wenn man eine Sache weiterveräußert wird ist die Gewährleistung nicht mehr gültig.
    Gewährleistung gibt es nur zwischen Händler und Kunden.


    Garantie gibt Para keine.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Die Gewährleistungsansprüche (vgl. § 437 BGB), die der Urspungskäufer gegen seinen Ursprungsverkäufer hatte, können an den neuen Käufer abgetreten werden (§ 398 BGB), sofern nicht wirksam ein Abtretungsverbot vereinbart wurde (§ 399 BGB). In der Praxis erfolgt diese Abtretung meist konkludent, indem in der Auktion auf die noch laufende Gewährleistungsfrist hingewiesen und die Rechnung beigelegt wird.

  • Ups da hatte ich wohl falsche Informationen.

    Für diesen Fall ist es dann aber wieder egal weil :
    Auszug aus den AGB´s von Para :

    Zitat

    § 10 Mängelhaftung

    10.1 Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Was heißt das jetzt für mich? Wie bekomme ich das nun hin?

    Was wäre wenn der Käufer die Gewährleistung in dem Fall über mich abwickelt - also ich schicke die Waffe für Ihn zu Para al wäre es meine?

    Das sollte doch funktionieren....

    Mir geht es auch etwas darum, wie man den Verkaufstext schreibt und was man mit dem Startpreis macht... ?(

    Einmal editiert, zuletzt von FB-Wehrsport (21. September 2011 um 18:47)

  • Ganz einfach, Du verkaufst die Waffe auf egun und legst dem Käufer die Rechnung dabei. Dann hat er etwas in der Hand um seine Garantie nachzuweisen.

    Du kannst ja noch einen kleinen Zettel dazu schreiben: Waffe soundso mit der Nummer soundso am ..... an xxx verkauft.

  • Dann hat er etwas in der Hand um seine Garantie nachzuweisen

    Nach den AGB´s von Para eben nicht !

    @ Wehrsport:

    Ich fände es zu teuer.
    Aber stelle sie rein dann siehst Du es ja.
    Egun ist immer schwer vorhersehbar.
    Teilweise wird mehr wie der Neupreis bezahlt und manchmal muss man es fast verschenken.


    Joachim

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    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

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  • Ich glaube nicht, dass die AGBs eines Ladens vor dem Gesetz stehen.

    Auf dem Teil ist bei Neukauf Garantie. Wer der Besitzer ist ist doch völlig egal. Notfalls muss man das Teil dann eben an den Hersteller schicken wenn der Laden sich quer stellt. Geht sowieso schneller.

  • Ich glaube nicht, dass die AGBs eines Ladens vor dem Gesetz stehen.


    Natürlich nicht, aber das Gesetz lässt den Ausschluss ja zu.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Findet Ihr den Preis OK?

    So, nachdem jetzt sicher der Letzte auch noch verstanden hat, dass der Threadstarter etwas zu verkaufen hat, können Wir jetzt schliessen!

    Man sollte die Geduld der Moderatoren nicht zu sehr überstrapazieren!!


    CLOSED!