Ra-Tech Custom M16A1

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 4.510 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. September 2011 um 18:28) ist von schützebauer.

  • Freut mich, dass euch das Review gefällt.
    Kleine Nachtrag noch:
    - Schussgeräusch ziemlich laut
    - Teile scheinbar nicht verklebt (Flashider lässt sich problemlos abschrauben)

    Ins Magazin habe ich mit Mühe 22 BBs reinquetschen können. Mache aber stets ein paar weniger rein um das Nozzle nicht zu stressen.
    Btw., auch mit Gas befülle ich die Gbb-Mags nicht ganz bis zum Anschlag, wegen der Dichtungen.

    Ja, das mit den Markings und dem tiefschwarzen Gehäuse ist wirklich Schade. Auf der anderen Seite regt es die Kreativität an.

    Habe z.B. mal einen Graveur um die Ecke gefragt, ob er die Markings eingravieren könnte. Er meint können ja, aber aus markenrechtlichen Gründen würde er es nicht tun.
    Keine Ahnung, ob das Markenrecht sowas verbietet. Falls ja, würde ich es auch von mir aus nicht wollen. Dann vielleicht schon eher was mit Folie oder so.

    Zudem könnte man die Waffe auch anderweitig aufwerten. Bei den Vietnamgewehren, macht sich ja ein 'used-look' ganz gut. Auf gasgunempire.de ist diebezüglich Erstaunliches mit feiner Stahlwolle geleistet worden.
    http://www.gasgunempire.de/forum/index.ph…ID=988&pageNo=3

    Die schwarze Farbe geht anscheinend problemlos runter, da nicht grundiert. Momentan halte ich mich jedoch noch zurück. Habe Angst es zu versauen. Werd erstmal mit Farbe, die man problemlos wieder abkriegt, experimentieren (hat jemand von euch da einen Tipp?). Zudem habe ich noch selbst haftende Carmoflage-Band rumliegen. Vielleicht für den Schaft. Wenn ich was Brauchbares zustande bringe, packe ichs in den Bilderthread.

    P.S. schützebauer: Ach so, der Boltcatch. Ja, der löst nach der letzten BB bisher zuverlässig aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Matzzz (18. September 2011 um 21:07)

  • Danke für die Info. Wenn du das mit den Markings offiziell privat machen lässt, ist es legal. Zumal was interessiert es Colt, was wir hier auf Spielzeug schreiben ;)
    Berichte drüber, wenn du es machen lässt.

  • Wenn du das mit den Markings offiziell privat machen lässt, ist es legal. Zumal was interessiert es Colt, was wir hier auf Spielzeug schreiben ;)


    Das ist deine MEINUNG! Sollte man aber auch so kennzeichnen.
    Nach geltendem Markenrecht mußt du oder der Graveur die Rechte am Markenzeichen besitzen oder eingeholt haben. Deshalb wirst du üblicherweise kaum einen "Gewerblichen" finden, der dir das überträgt.
    Wird dir aber keiner einen Strick drehen, wenn du dir das mit dem Dremel selbst einritzt (gehört natürlich eine ordentliche Portion Geschicklichkeit zu). Oder dir selbst für so Zwecke eine alte Graviermaschine in den Keller stellst. Du weißt ja, daß es eine "Fälschung" ist.
    Im Grunde genommen darfst du sie aber so nicht veräußern, es sei denn, die Markenzeichen sind unkenntlich gemacht.
    Klingt albern, aber Anwalt für Markenrecht im Internet ist ein SEHR einträgliches Gewerbe.
    Colt wird das recht wenig interessieren, aber Cybergun beispielsweise hat für teuer Geld die Markenrechte von Colt für "Spielzeug" erstanden. Und die interessierts 8|

    Das hier ist übrigens auch nur eine Meinung und keine Rechtsberatung ;)

    Matzzz: Aufschlußreiches Review...danke für die Objektivität!

    Airsoftzweisatz: IQ/100 = max. Joule

  • ...Wenn du das mit den Markings offiziell privat machen lässt, ist es legal. Zumal was interessiert es Colt, was wir hier auf Spielzeug schreiben ;) ......

    "offiziell privat" ist genauso widersprüchlich wie "heiss kalt"!

    Und natürlich interessiert es den Rechteinhaber, oder dessen Vertreter in der BRD (egal ob Importeur, oder beauftragter Anwalt, oder Anwalt der eine kostenbewehrte Abmahnung veranlasst), was mit seinen geschützten Markings, Markenrechten etc. geschieht.


    ..... Berichte drüber, wenn du es machen lässt.

    Ich würde Dir empfehlen, es nicht machen zu lassen. Und falls doch ...... möchte ich einen Verstoss gegen Markenrechte hier nicht lesen!

    .

  • Wenn er die Waffe selbst graviert und sie nicht verkauft ist es doch legal?

    Natürlich ist es legal seine Waffe zu gravieren ..... mit Blümchen-Dekor, Ranken, Bild der Holden etc.!

    Natürlich ist es nicht legal seine Waffe mit geschützten Markings zu gravieren, ohne dass man dafür vom Rechte-/Lizenz-Inhaber dazu authorisiert wurde!

    Ob Jemand die Waffe behält oder verkauft, spielt keine Rolle.

    Genauso könntest Du argumentieren, das überfahren eines Rotlicht an der Ampel ist legal, sofern es in der Nacht geschieht, und Niemand Dich dabei sieht! :whistling:
    Bruch geltenden Recht ist gegeben durch die Ausführung, nicht erst durch das "veröffentlichen". Ansonsten wäre eine SSW ohne PTB, eine Softair > 0,5J mit FA legal, wenn diese nur im privaten Bereich anzutreffen sind, und nicht verkauft werden.

    @ Matzzz: Wäre jetzt durch die Nebendiskussion fast untergegangen: Guter Bericht! :thumbup:

    .

    Einmal editiert, zuletzt von ALFHA1802 (19. September 2011 um 13:52)

  • Ne, legal wirds dadurch nicht. Geduldet vielleicht. Aber macht euch weiter keinen Kopf drum. Mir wars wichtig, da Klarheit zu haben. Natürlich lasse ichs. Für mich wäre die Waffe sonst versaut. Kann auch verzichten. Überlige ich mir halt ein unverfängliches Motiv, was passt. Hat jemand Vorschläge? Vielleicht ein kleines Totenkopfsymbol oder ein Bundesadler (ist ja jetzt ne deutsche Waffe ;^) ?

  • Naja du könntest ja einfach das Pferdchen und "Colt" durch etwas anderes. Ein Taiwanesischer Händler nahm anstatt des Pferdchens eine Schlange in dem Design. Und Anstatt Colt könntest du z.B. Bolt eingravieren lassen. Finde ich schöner als irgend etwas deutsches (was auf einer typischen US Waffe garnet geht -.-)

    Auf einem Bild von diesem Artikel sieht man meiner Meinung nach eine sehr dezente Lösung.

    http://shop.ehobbyasia.com/other-gun/gas-…back-rifle.html