Express, 02.04.2003
Hmmm, kommt bald die kleine Besitzkarte für 500 Gramm Hämmer??
gruß Willy
PS: der Kontext zur Überschrift ist auch wieder faszinierend
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Express, 02.04.2003
Hmmm, kommt bald die kleine Besitzkarte für 500 Gramm Hämmer??
gruß Willy
PS: der Kontext zur Überschrift ist auch wieder faszinierend
@ fullh.ouse
Vorschlag fuer eine Gesetzesnovelle:
- Hammer bis 50 g:
Erwerb und Fuehren frei ab 18 J.
- Hammer bis 250 g:
Erwerb mit EWB, Fuehren mit kleinem Hammer-
schein
- Hammer ueb. 250 g:
Erwerb nach besonderer verschaerfter Beduefnis-
pruefung,
psychologisches Gutachten ist beizubringen,
Fuehren nur mit grossem Hammerschein.
- Hammer mit scharfer einseitiger Spitze (z. B.
Zimmermannshaemmer usw.):
Erwerb und Fuehren nur mit zusaetzlicher BKA -
Ausnahmegenehmigung.
Beim Inkrafttreten des Novelle vorhandene Altbestaen-
de sind einem Berechtigten zu ueberlassen oder der
Behoerde ohne Entschaedigung zur Vernichtung zu
ueberlassen.
pak9
Ergänzend wäre zu sagen, dass in Zukunft auch
Hammerhaie beim BKA zugelassen werden müssen.
Also Aquarienbesitzer aufgepasst!
Baikal
Am besten zum "Hammermacher" geh'n und stempeln lassen.
...oder auf Deko-Gummihammer umrüsten lassen...
wieviele jahre knast hat denn der beschossene gekriegt?
ZitatOriginal von TanteMarta
wieviele jahre knast hat denn der beschossene gekriegt?
Wieso den der? Unverschämtheit mit einem Hammer dem Anderem auf den Kopf zu schlagen, ist ja wohl mindestens schwere Körperverletzung. Also Strafanzeige gegen das vermeintliche Opfer, der solch ein schweres Tötungsgerät (aus Rücksicht auf unsere Hammerwerfer habe ich extra nicht Sportgerät gesagt) absichtlich in seiner Reichweite liegen hatte.
... da wird ja dann so schön kassifiziert in
1. Tatwaffe und
2. Tatwerkzeug
ZitatOriginal von rugerclub
Wieso den der? Unverschämtheit mit einem Hammer dem Anderem auf den Kopf zu schlagen, ist ja wohl mindestens schwere Körperverletzung. Also Strafanzeige gegen das vermeintliche Opfer, der solch ein schweres Tötungsgerät (aus Rücksicht auf unsere Hammerwerfer habe ich extra nicht Sportgerät gesagt) absichtlich in seiner Reichweite liegen hatte.
Ähm Ruger das stimmt doch was die Tante gesagt hat...
@ultras,
sorry!
also meine unqualifizierte Meinung dazu ist: das der Videotkenmitarbeiter der sich nachdem er verbal angegriffen worden ist und nachdem er mit einer Gaspistole bedroht/beschossen worden ist - in einer Art Panikreaktion nach dem erstbesten, ihm wirkungsvoll erscheinedem Gegenstand gegriffen hat und sich zur Wehr setzt ( - Notwehr), so würde ich das jedenfalls lesen - wie der hintergrund nun genau aussieht ist ja aus dem Artikel nicht zu erfahren - also be Gerichtsverhandlung oder vergleichbarem Prozes gehts um übersteigerte Notwehr oder noch im Rahmen des Statthaften und für den Schützen sieht das ganze nach tätlichem Angriff,Bedrohung, versuchte Körperverletzung und ähnlichem aus, ein geschulter Jurist findet da sicher noch nen bisschen was.
klar ist das so mein post war ja auch nur als scherz gedacht. und weil ähnliche sachen ja auch mal vorkommen wo dann das opfer plötzlich deer angeklagte ist.
ZitatOriginal von TanteMarta
klar ist das so mein post war ja auch nur als scherz gedacht. und weil ähnliche sachen ja auch mal vorkommen wo dann das opfer plötzlich deer angeklagte ist.
Genauso ist es und war es.
Aus eigener Erfahrung:(liegt schon 20 Jahre zurück).
Ein geistig verwirrter Mann tritt im Wahn unsere
Wohnungstür samt Zarge ein. Ich bringe das bei
der Kripo zur Anzeige, um unter anderem zu ver-
anlassen, dass der Mann in Behandlung kommt.
Der Beamte sagt,dass solange nichts passiert
sei, keine Veranlassung zum Handeln bestände.
Daraufhin äussere ich, dass ich mich dann ob der
Gefahr wohl mit einer Eisenstange bewaffnen
müsse, um mich nachts vor Eindringlingen zu
schützen.
Daraufhin erklärt mir der Beamte, dass ich mich
in diesem Fall strafbar machen würde, wenn zuvor
kein Angriff auf mich ertfolgt und dieser auch nach-
weisbar sei.
Fazit: Lass dich abstechen-dann darfst du dich auch wehren.
Der Ausgang ist allerdings selbst dann noch fraglich,
da der Tatbestand der Körperverletzung ja weiterhin
bestehen bleibt.
Nebenbei:Wir sind damals zu Bekannten gezogen,
bis der Mann durch das Ordnungsamt ausser Gefecht
gesetzt wurde.
Baikal
ja Baikal so ist das,
Du darfst erst was machen wenn schon was passiert ist und dann auch nur im angemessenen Rahmen.
Vorbeugend "Maßnahmen" zu ergreifen ist nicht zulässig und wirde im Falle eines Falles als rechtswidriger Angriff gewertet.
Und selbst wenn ein "Angriff" stattfindet muß Du die Wahl der Mittel berücksichtigen was soviel bedeutet wie auf eine Ohrfeige beispielsweise darfst unter keinen Umständen mit einem härteren Mittel reagieren als eine Ohrfeige.
Wenn du hier eine Pak oder Spray einsetzt bist Du schon der Dumme und hast vermutlich eine Klage am Hals
Herrschaften, das ist ausgemachter Blödsinn.
Der genannte Beamte hatte schlicht keine Ahnung.
Jedes geschützte Rechtsgut darf im Rahmen der Notwehr verteidigt werden. Der Verteidiger hat das mildeste Mittel zu wählen, das den Angriff mit guter Erfolgsaussicht abwehrt. Der beim Angreifer angerichtete Schaden darf nicht in krassem Mißverhältnis zum verteidigten Rechtsgut stehen.
Der Verteidiger muss jedoch kein Risiko eingehen.
Tritt jemand eine Wohnungstür ein, so ist von einem schwerwiegenden Angriff gegen verfassungsmäßige Grundrechte auszugehen. Ein Angriff gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung dauert an (und ist somit gegenwärtig); nach menschlichem Ermessen steht ein Angriff gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum unmittelbar bevor (und ist somit gegenwärtig) . Ist das einzig verfügbare Abwehrmittel eine Eisenstange, darf sie eingesetzt werden; auch schwere Verletzungen des Angreifers stehen NICHT in krassem Mißverhältnis zu den begangenen Angriffen.
Auch die ansonsten bei unzurechnungsfähigen Angreifern übliche Ausweichpflicht besteht nicht, da eine Flucht aus der eigenen Wohnung als sogenannte "schimpfliche Flucht" unzumutbar ist.
ZitatAlles anzeigen
Vorschlag fuer eine Gesetzesnovelle:- Hammer bis 50 g:
Erwerb und Fuehren frei ab 18 J.
- Hammer bis 250 g:
Erwerb mit EWB, Fuehren mit kleinem Hammer-
schein
- Hammer ueb. 250 g:
Erwerb nach besonderer verschaerfter Beduefnis-
pruefung,
psychologisches Gutachten ist beizubringen,
Fuehren nur mit grossem Hammerschein.
- Hammer mit scharfer einseitiger Spitze (z. B.
Zimmermannshaemmer usw.):
Erwerb und Fuehren nur mit zusaetzlicher BKA -
Ausnahmegenehmigung.
Beim Inkrafttreten des Novelle vorhandene Altbestaen-
de sind einem Berechtigten zu ueberlassen oder der
Behoerde ohne Entschaedigung zur Vernichtung zu
ueberlassen.pak9
das is ja wohl der hammer
-presslufthämmer werden dann nur noch für militärische zwecke bewilligt, weil vollautomatisch.
-wer hammerwerfen als sport ausüben will muss sich bei einem der großen hammerverbände als vereinsmitglied asuweisen lassen sowie repressalien und üblen nachruf von der nicht-hämmernden bevölkerung in kauf nehmen.
-das lied "hammerhart" von den absoluten beginnern wird wegen gewaltverherrlichung und anstiftung indiziert.
Hier gefällts mir hier bleib ich!
Das Problem ist doch das folgende was ich zu meiner Wehrpflichtzeit als Wachsoldat in Mundepots oder Kasernen schon immer bemängelt habe.
Man ist letztendlich immer der Depp.
Juristen haben jahrelang Zeit über Geschehnisse zu Urteilen über die man als Verteidiger in einer Gefahrsituation keinerlei großen Einfluß mehr hat und die noch dazu in Bruchteilen von Sekunden ablaufen.
Notwehr, Verhältnismäßigkeit der Mittel usw. usf.
Das alles bleibt für mich nur ausgemachter Theoretikerbullshit.
So eine Sch ... jetzt muß ich doch tatsächlich meine schöne große selbstrenovierte Hammersammlung ('s dürften an die zwanzig sein, alle Modelle und Gewichtsklassen) auf meine Emma packen (ächz, schlepp, zähneknirsch) und damit zur Südwache gurken. Und was machen die damit? Ihre Wohnungen renovieren usw.
Und unsere Brechstangen ausm Gerätelager auch und meine Bohrmaschinen (eindeutig WBK-pflichtig, weil mit Schlagwerk ausgerüstet, erst recht meine B&D 256 Quattro Digital II), und sämtliche Meißel (wichtiger Waffenbestandteil) - wo hört'n das eigentlich auf? Muß ich jetzt auch meine Schraubstöcke (deren fünf, von winzig bis echt schwer) und meine beiden Ratschenkästen (Ratschen und Verlängerungen können als Schlagwerkzeuge definiert werde) mit abgeben?
rifleman
Ach hört doch auf.
Ich hab heute gerade meinen neuen Bohrhammer ausprobiert.
FULLAUTO sag ich Euch!
Eddi