Hi, :^)
Kosten eines etwaigen Polizeieinsatzes muss der tragen, der diesen Einsatz verursacht hat. Und nicht derjenige, der anruft. Das wäre verkehrte Welt. Bei uns gilt die Verursacherhaftung.
Um noch mal die Hochhaus-Situation mit Balkon aufzugreifen: Noch nicht einmal während der zum Schießen freigegebenen Zeit kann man in einem Mehrparteienhaus auf sein Recht bestehen, auf den Balkon zu treten und so lange zu schießen, wie man gerade lustig ist.
Das kann nach Absprache mit den anderen Bewohnern zwar gemacht werden (oder halt eben solange, wie sich keiner beschwert), aber sobald sich einer durch die Schüsse belästigt fühlt, ist eben Ende.
Und dazu braucht es noch nicht einmal einer plausiblen Erklärung, wie zum Beispiel ein kleines Kind zu haben, oder Tiere (wer einen Hasen hat, der weiss, wie die auf Knall reagieren und im Viereck rennen). Es reicht, wenn der Nachbar sagt, dass er das nicht möchte, weil es ihn stört. Gründe dafür kann es viele geben. Sollte so ein Fall vor Gericht landen, gerät man in arge Erklärungsnot, wenn der Richter fragt, warum man nicht einfach auf die Straße ging, sondern weiter machte.
Aber ein "Recht", von einem Balkon spaßeshalber in der zugelassenen Zeit zu schießen existiert nur so lange, bis sich jemand gestört oder belästigt fühlt. Dann eben nicht mehr. Wer weiter macht, der riskiert unter Umständen sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung. Ist dem Schießenden bekannt, dass direkt nebenan Oma Erna mit Herzfehler lebt, würde ich es erst recht bleiben lassen.
LG Andreas :^)