Schreckschuss Info ?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 5.699 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. November 2011 um 10:57) ist von Berlin42.

  • Hi, :^)

    Kosten eines etwaigen Polizeieinsatzes muss der tragen, der diesen Einsatz verursacht hat. Und nicht derjenige, der anruft. Das wäre verkehrte Welt. Bei uns gilt die Verursacherhaftung.

    Um noch mal die Hochhaus-Situation mit Balkon aufzugreifen: Noch nicht einmal während der zum Schießen freigegebenen Zeit kann man in einem Mehrparteienhaus auf sein Recht bestehen, auf den Balkon zu treten und so lange zu schießen, wie man gerade lustig ist.

    Das kann nach Absprache mit den anderen Bewohnern zwar gemacht werden (oder halt eben solange, wie sich keiner beschwert), aber sobald sich einer durch die Schüsse belästigt fühlt, ist eben Ende.

    Und dazu braucht es noch nicht einmal einer plausiblen Erklärung, wie zum Beispiel ein kleines Kind zu haben, oder Tiere (wer einen Hasen hat, der weiss, wie die auf Knall reagieren und im Viereck rennen). Es reicht, wenn der Nachbar sagt, dass er das nicht möchte, weil es ihn stört. Gründe dafür kann es viele geben. Sollte so ein Fall vor Gericht landen, gerät man in arge Erklärungsnot, wenn der Richter fragt, warum man nicht einfach auf die Straße ging, sondern weiter machte.

    Aber ein "Recht", von einem Balkon spaßeshalber in der zugelassenen Zeit zu schießen existiert nur so lange, bis sich jemand gestört oder belästigt fühlt. Dann eben nicht mehr. Wer weiter macht, der riskiert unter Umständen sogar eine Anzeige wegen Körperverletzung. Ist dem Schießenden bekannt, dass direkt nebenan Oma Erna mit Herzfehler lebt, würde ich es erst recht bleiben lassen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • @ Sparky:

    Da ist mit Sicherheit viel Wahres dran; und natürlich handelt es sich nur um ein hypothetisches Beispiel.

    Allerdings ergeben sich dann doch ein paar Fragen, wenn man diesen Gedanken mal weiter spinnt:

    1.) Angenommen, die Mitbewohner sind informiert und haben ihr "Einverständnis" gegeben [dass ich von meinem eigenem Hausrecht gebrauch machen darf - verkehrte Welt :P ], und es beschwert sich dann aber tatsächlich widererwarten doch jemand bzw. ruft die Polizei: Ist es nicht SEINE Bringschuld, es nachzuweisen, dass besagter Lärm in der Silvesternacht zu den erlaubten Knallzeiten tatsächlich von meinem Balkon kam ?

    Des Weiteren: Wie will er dieser Bringschuld gerecht werden ?

    Mein Balkon z.B. ist ringsum mit Beton als Sichtschutz versehen (wenn ich also günstig stehe, kann das auch niemand sehen oder filmen).

    2.) Wie will selbiger nachweisen, dass es sich tatsächlich um Schüsse und nicht um Silvesterknaller / Böller gehandelt hat, was den ihn so störenden Lärm verursacht hat ?

    3.) Ist man meines Erachtens überhaupt nicht in Erklärungsnot, sollte es tatsächlich vor Gericht gehen und besagte Frage gestellt werden, denn die Antwort ist um so simpler:

    "Herr Richter, weil ich mich schlichtweg an das Gesetz gehalten habe, darum bin ich nicht auf die öffentliche Straße und habe dort mit meiner PTB-Waffe geschossen."

    4.) Bin ich mir nicht mal sicher, ob ich die Polizei ohne dringenden Tatverdacht einer STRAFTAT (was es ja nicht ist, da mein Hausrecht mir das zugesteht) überhaupt herein lassen muss - denn auch das gestattet mir mein Hausrecht, dass ich entscheiden kann, wer über meine Türschwelle tritt und wer nicht.

    So, jetzt bin ich gespannt ;)

    Ja, ich weiß - ich hätte auf Muddi hören sollen und Jura studieren sollen ^^

    "As long as I got a Beretta - N***** I´m down for whatever ! "
    ( Dr. Dre - "Big Ego´s " )

  • Hi Rat,

    siehst Du. Hättest Du vorhin nicht so unfreundlich "daneben gegriffen", dann würde ich Dir Deine Fragen gerne beantworten. Ehrlich gesagt wäre das auch dringend nötig.

    Sorry, ich hätte ja gerne etwas dazu beigetragen, Dein Halbwissen zu lichten. Aber nicht, wenn ich das Gefühl habe, dass mich jemand provozieren will. Dann hast Du Pech gehabt. Wenn Du willst, dann kannst Du in meinen älteren Beitragen nach den Antworten suchen. Wurde schon besprochen. :thumbup:

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Hui ui jui...

    Komm´ mal von deinem hohen Ross runter...

    Erst mir unsachgemäßes Vehalten unterstellen und sich dann über die Reaktion wundern. *so what?*

    Abgesehen davon war ich auch nicht nachtragend, sondern habe deine Beiträge auch weiterhin objektiv und sachlich behandelt.

    Und ein Kompliment muss ich dir ja machen:

    Es war eigentlich eine recht anregende, kurzweilige Unterhaltung und man hat auch gemerkt, dass du eine gewisse Ahnung von der Materie hast; und mir hat es gefallen anhand dieses hypothetischen Beispiels mein Rechtswissen zu erweitern.

    Aber im Endeffekt war es sowieso von Anfang an deine Entscheidung, ob du auf meine Posts antwortest oder nicht ;)


    edit: P.S.: So Kinnärz - ich muss dann jetzt zur Arbeit - bis später !

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  • Immer wieder amüsant, was kurz vor Silvester von einigen Usern hier für "hypothetische Fälle" erwähnt werden. Meines Erachtens ist die Gesetzlage doch eindeutig mehrdeutig festgelegt. Soll heißen: Natürlich hat Vater Staat die Gesetze nicht exakt auf jedes Beispiel übertragbar verfasst. Es muss doch ein gewisser Handlungsspielraum gegeben sein, um Einzelfälle voneinander zu unterscheiden.

    Ich mache es ungern, aber ich gebe mal auch ein Beispiel zum Besten:
    Schreckschussschütze A stellt sich am 31.12. um 18 Uhr auf den Balkon und ballert bis 2 Uhr früh was das Zeug hält, ohne eine Unterbrechung.
    Schreckschussschütze B feiert mit Freunden, und geht alle 30 Minuten auf den Balkon um ein paar Schüsse abzufeuern.

    Überlegt Euch mal, was ein Richter zu den genannten Fällen sagen würde, wenn die Nachbarin mit 3 kleinen Kindern die Polizei ruft und Anzeige erstattet.

    Wenn das Gesetz so ausgelegt wäre, dass alles auf die Goldwaage gelegt werden kann, dann würde in beiden Fällen exakt gleich beurteilt werden müssen. Mit den bestehenden Gesetzestexten hat der Richter einen gewissen Freiraum und kann fallspezifisch entscheiden.

    Natürlich wünschen wir uns in vielen Fällen mehr Genauigkeit, aber das ist doch kaum in die Realität zu übertragen.

    Ein anderes Beispiel ist der im WaffG verankerte Passus, mit einer Schreckschusswaffe dürfe auf "befriedetem Besitztum" geschossen werden. Genau wie oben, ist dieser Wortlaut meines Erachtens genau dazu da, einzelfallabhängig zu entscheiden.

    Jeder muss doch letzten Endes selbst wissen, was er für sich selbst an Silvester als vertretbar ansieht und was nicht. Ich schieße selbst mit Vorliebe vom Balkon, aber wenn ich merke, es fühlt sich nebenan oder gegenüber jemand gestört, dann gehe ich einfach nach unten auf das Grundstück. Hat bisher immer gut geklappt.