M4 Open Bolt Kit

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 3.814 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2011 um 23:48) ist von Sparky.

  • Jetzt komm mal wieder runter. Ich kann es verstehen wenn du gefrustet bist aber das Kit an sich ist sicher nicht Schuld ,da es genug Beispiele für den gelungenen Umbau gibt.

    Die Materialien sind auch nicht so skandalös wie von dir vermutet... abseits von Inokatsu oder Viper gibts sehr viele M4 deren Verschlussträger aus Guss ist und gut laufen.

    Da der Umbau ohne neuen Beschuss in D eh nicht legal ist, was du vorher nicht wusstest, ist für dich doch alles gut gelaufen. Einfach unter Lehrgeld verbuchen...

  • Einfach unter Lehrgeld verbuchen...


    Leider..... ;( Bischen sauer bin ich trotzdem noch.... auch auf mich, daß ich das mit den rollenden Murmeln nicht hingekriegt habe. Na egal.. Außer Spesen nix gewesen.

  • Hi, :^)

    um das mal auf eine reale Basis zu stellen: Es gibt lediglich die "Vermutung", dass ein derartiger Umbau das F erlöschen lassen könnte. Auch bei Leistungsänderung nach unten.

    Ich habe eben mit einem Mitarbeiter von Sniper gesprochen. Sie sind dort, wie ich auch, der Meinung dass dem nicht so ist. Aber sie werden das demnächst abklären.

    Und dann sieht man weiter. Bevor jetzt jeder anfängt eiligst seinen Umbau wieder zurück zu bauen. Warten wir doch einfach ab.

    Selbst wenn jemand während dieser Zeit in Kontakt mit der Polizei kommen würde, wird das nicht automatisch rechtliche Probleme aufwerfen. Näher erkläre ich das jetzt nicht. Nur ein Wort: "Erlaubnistatbestandsirrtum", aber so kompliziert muss man es auch nicht machen. Was die Behörden im Einzelfall als einziges interessiert, ist das die Waffe unter den 7,5 Joule bleibt.

    Wir sollten immer daran denken, dass niemand an Airsoftwaffen gedacht hat, als das Gesetz in Kraft trat. Dadurch ergeben sich leider immer mehr Merkwürdigkeiten, auf die der Gesetzgeber wohl irgendwann reagieren wird. ;(

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Es gibt lediglich die "Vermutung", dass ein derartiger Umbau das F erlöschen lassen könnte.

    Die relevanten Gesetze, die daraus eine bittere juristische Wahrheit machen sind wohl folgende:

    1. Beschussgesetz - BeschG

    § 9 Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
    http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__9.html

    -> Waffenkonstruktion mit open-bolt enspricht hinsichtlich seiner Konstruktion nicht mehr dem beim Beschussamt vorliegendem Muster, da ja fast alle Innereien der Waffe (insbes Verschluss) ausgetauscht wurden.

    2. Waffengesetz:

    § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung:

    "(1) Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein."

    https://www.co2air.de/wbb3/index.php…om&pageID=1#P26

    -> Da die Waffe nach Einbau eines OB-Kits nicht mehr dem Beschussamt vorliegenden Muster entspricht, trifft hier wohl Herstellung/Bearbeitung einer Waffe zu, für welche man eigenentlich eine Erlaubnis braucht.

    Will jetzt kein "Spielverderber" sein ;^), aber wer sich für 100 € so ein Kit zulegt, sollte sich zumindest darüber im klaren sein, dass er sich juristisch auf reichlich dünnem Eis bewegt.
    Wenn die Händler zu einer anderen Interpretation der Gesetze kommen und das auch verbindlich zusichern - mir solls recht sein.

    Warum nicht noch ein bisschen warten, bis die WEs mit open-bolt als Ganzes, mit frischen F versehen, verfügbar sind? Warte selbst auf ein WE M16 A1 GBB OB (vorbestellt) :D
    Also rechtlich einwandfreie Alternativen gibts doch. Zudem hat das alte WE-System hat doch immer noch viele Fans. Also soo schlecht scheint das doch nicht zu sein.

  • Hi, :^)

    dass dies dem Wortlaut des Gesetzes nach so ist, habe ich nie bestritten. Aber wir müssen immer daran denken, dass das Waffengesetz die Sonderkonstellationen, die sich durch das Hinzukommen der Airsoftwaffen (für die dieses Gesetz weder geschrieben wurde, noch diese je berücksichtigt wurden) ergeben, völlig der ursprünglichen gesetzgeberischen Absicht entgegen stehen. Und eben deshalb werden wir abwarten müssen, was sich bei der Überprüfung dieses Sachverhalts durch Sniperairguns ergibt.

    Das ist wieder eine Konstellation, über die man trefflich streiten kann. Wir sollten aber immer dran denken, dass eine Leistungsveränderung nach unten hin stattfindet, wenn das OB verbaut wird.

    Im Übrigen ist mir ein Fehler unterlaufen. Sorry, bin auch nur ein Mensch. Es handelt sich selbstverständlich nicht um einen Erlaubnistatbestandsirrtum, sondern um einen Verbotsirrtum. Das ist auch bluff aufgefallen, der mich freundlicherweise darauf hingewiesen hat. Schön zu sehen, dass andere mitdenken. :thumbup:

    Was das OB-System angeht, werden wir wohl einfach abwarten müssen.

    LG Andreas :^)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.