Lagerung meiner SSW und kleiner Waffenschein

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 34.480 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. August 2011 um 15:16) ist von Tiju.

  • Das Magazin mit Patronen würde ich in eine einfache, verschließbare Geldkassette tun.


    Das Magazin kanst du auch bei der Waffe lassen. nur die Patronen (eigentlich Katuschen) mußt du getrennt lagern. Es ist wohl auch besser für die Magazinfeder wenn es ungeladen gelagert wird.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Naja, dann ist das also technisch gesehen tatsächlich wahr...

    Solange das aber nur auf dem Papier relevant ist und mich keiner zwingt, einen Waffenschrank gemäß Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) anzuschaffen, soll mir das egal sein :D


    MfG

    harhuettne

    It's the same old tune, fiddle and guitar
    Where do we take it from here?
    Rhinestone suits and new shiny guns
    We've been that same way for years

  • Um es noch mal klar zu sagen, eine SSW ist eine Waffe i.S.d. WaffG und außerdem eine Schußwaffe (siehe den Post von Pupsnase zur Fundstelle), die auch Munition i.S.d. WaffG verschießt (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.2 der Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG). Daher gilt § 36 WaffG zur Aufbewahrung von Waffen und Munition uneingeschränkt. SSW zusammen mit Munition (geladen oder ungeladen) dürfen somit nur in einem Sicherheitsbehältnis der Stufe 0 oder vergleichbar aufbewahrt werden, § 36 Abs. 1 Satz 2 WaffG. Auch wenn's komisch klingt. Der Unterschied zu scharfen Waffen ist, daß diese auch getrennt von der Munition in einem solchen Behältnis aufzubewahren sind (§ 36 Abs. 2 WaffG). Ich würde daher SSW und Munition getrennt aufbewahren, dann reicht dafür ein einfaches verschließbares Behältnis. Ich habe meine SSW in einem Stufe 1-Tresor oder in einem alten Stufe B-Tresor, der an der Wand festgepinnt ist, weil ich solche Dinger eh habe, aber so was ist natürlich nicht nötig, es reicht eine einfache abschließbare Kassette oder ähnlich. Die Munition liegt in einem einfachen billligen Stahlschrank ohne Sicherheitsstufe.

    Natürlich kann man eine SSW zu Hause geladen rumliegen haben, wenn man die tatsächliche Gewalt darüber hat, also Zugriffsmöglichkeit, und keine Unbefugten Zugriff nehmen können. Sonst wäre der Wert der Waffe für die Verteidigung ja etwas gemindert. ;^)