Faulheit ist doch was Feines
Na gut, solang ich mir nicht das gesamte Waffengesetz durchlesen muss *schwitz*
Ich hab mir schon so ähnliches gedacht von wegen: kein Eintrag ins polizeil. Führungszeugnis, keine Mitgliedschaft in radikalen Vereinen.
Was mir aber noch ein wenig Bedenken macht: Ich habe die Meldung aufgeschnappt (kam heute in den Sat.1-Nachrichten - ja, ich weiß, hatte sonst keine andere Nachrichtensendung parat, als ich zu Haus war), dass im Falle der Erteilung des KWS die Schule darüber informiert wird. OK, da ich eh grad mein Abi mach (13. Klasse) tangiert mich das nich sonderlich, aber wird dann das selbe mit dem Immatrikulationsamt abgezogen? Ich kann mir vorstellen, dass, sollte eine solche Mitteilung erfolgen, es durchaus Probleme geben könnte. Ferner steht in den ,,großartigen" Info-Schriften nichts davon drin, ob der Besitz des KWS einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nach sich zieht.
Auch würden mich die Formalitäten und vor allem KOSTEN interessieren, die bei einer Ummeldung, also wenn ich die Waffe wechseln will, auf mich zukommen.
Ich denke, ich muss mich da mal mit der örtlichen Polizei in Kontakt setzen, es sei denn, hier sind jemandem weiterführende Informationen bereits bekannt.
Grüße,
Mutzkow