Formular "Kleiner Waffenschein" (Download)

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 19.249 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. April 2003 um 13:12) ist von gunimo.

  • Faulheit ist doch was Feines ;D

    Na gut, solang ich mir nicht das gesamte Waffengesetz durchlesen muss *schwitz*

    Ich hab mir schon so ähnliches gedacht von wegen: kein Eintrag ins polizeil. Führungszeugnis, keine Mitgliedschaft in radikalen Vereinen.

    Was mir aber noch ein wenig Bedenken macht: Ich habe die Meldung aufgeschnappt (kam heute in den Sat.1-Nachrichten - ja, ich weiß, hatte sonst keine andere Nachrichtensendung parat, als ich zu Haus war), dass im Falle der Erteilung des KWS die Schule darüber informiert wird. OK, da ich eh grad mein Abi mach (13. Klasse) tangiert mich das nich sonderlich, aber wird dann das selbe mit dem Immatrikulationsamt abgezogen? Ich kann mir vorstellen, dass, sollte eine solche Mitteilung erfolgen, es durchaus Probleme geben könnte. Ferner steht in den ,,großartigen" Info-Schriften nichts davon drin, ob der Besitz des KWS einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis nach sich zieht.

    Auch würden mich die Formalitäten und vor allem KOSTEN interessieren, die bei einer Ummeldung, also wenn ich die Waffe wechseln will, auf mich zukommen.

    Ich denke, ich muss mich da mal mit der örtlichen Polizei in Kontakt setzen, es sei denn, hier sind jemandem weiterführende Informationen bereits bekannt.

    Grüße,
    Mutzkow

    ME 9 mod. Para

  • Lass Dich nicht verrückt machen.
    Momentan überschlagen sich die Falschmeldungen nur so.
    Da noch nichts genaues festgelegt ist dürfen sich die Medien mal so richtig nach herzenslust austoben - und tun es weidlich.
    Daß die Schule informiert wird halte ich für ein Märchen. Das wäre ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.
    Auch kein Eintrag ins pol. Führungszeugnis. Da kommen Straftaten rein.

    Aber selbst bei Deiner Polizei kann es immer noch sein, daß die Dir da was Falsches erzählen.
    Ganz einfach, weil die auch nix wissen und sich was ausdenken, wie sie sich das vorstellen.

    So geht das, wenn eine Regierung Gesetze erlässt und nicht in der Lage ist, dafür die Durchführungsbestimmungen auszuarbeiten.

    Es ist wirklich traurig. Wir haben den grössten Beamtenapparat und die höchsten Steuern und was tun die?
    Verordnungen ausarbeiten über den Verbrauch von Toilettenpapier in Regierungsgebäuden.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • In einem vorausgegangenen Beitrag hieß es, die Polizei bzw. Behörden generell müssten auch noch nichts konkretes wissen, man habe ,,ja noch bis August Zeit". Wieso bis August?

    ME 9 mod. Para

  • Weil vermutlich im August die "Schonfrist" abläuft. Bis dahin kann man ja auch seine verbotenen Messer abliefern..

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zitat

    Original von Lucky
    Weil vermutlich im August die "Schonfrist" abläuft. Bis dahin kann man ja auch seine verbotenen Messer abliefern..

    So war auch hier die Aussage.
    Im August läuft die Schonfrist aus.

    Verbotenes kannst Du auch unschädlich machen.
    Z.B. Klinge mit der Flex abschneiden.

    Baikal

  • Wegen des kl. Waffenscheins habe ich eben bei der Aachener Polizei beim zuständigen Sachbearbeiter angerufen und folgende Auskuft erhalten:

    1. Der Waffenschein gilt für alle Waffen mit PTB-Zeichen allgemein. Er betonte ausdrücklich, dass man sozusagen jeden Tag eine andere (PTB-) Waffe führen dürfe.

    2. Es gibt keine Übergangsfrist für das Führen von Waffen. Das bedeutet, ab dem 01.04.03 darf man Waffen NUR noch mit dem Waffenschein führen. Wenn er erst beantragt wurde bzw. noch nicht ausgestellt worden ist, müssen die Waffen leider zu Hause bleiben.

    Die Übergangsfrist für verbotene Gegenstände gibt es natürlich, sie läuft bis zum 30.09.2003. Ich denke, dass gilt bundesweit.


    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Nach meiner Auffassung ist das Führen ohne Waffenschein zukünftig ein Straftatbestand und gilt nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit. Das war eine Forderung der Polizei. Eine Eintragung in das Führungszeugnis ist meiner Meinung nach sehr wahrscheinlich.


    Grüße

    Lucky

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • hi,
    @hp: deine aussage hat einen fehler, ordnugnswiedrigkeiten (z.b. falsch parken, zu schnell fahren etc.) kommen nicht ins polizeiliche Führungszeugnis. Nur Straftaten werden im pol. Führungszeugnis aufgeführt. Das Führen einer Gaswaffe ohne kWS erfüllt afaik den Tatbestand einer Straftat, wie lucky schon sagte.

    mfg
    elch

    Qui tacet, consentire videtur!

  • Hab auch grad bei der Polizei angerufen wegen 5 konkreter Fragen. Man hat mich anne Rufnummer verwiesen, die täglich nur von 9-12 Uhr besetzt ist, dafür dann 4 Apparate - lach ;)

    Der Begriff ,,waffenrechtliche Zuverlässigkeit" wurde mir so definiert wie hier bereits erwähnt wurde: Ich darf nicht mit einer gewalttätigen Straftat auffällig geworden sein, konkreteres würde ich aber auch erst morgen erfahren.

    Was ich mich aber so frag, wenn ich das hier so les: Wenn ich jetzt ein Butterfly besitze, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ich dies dann bis August abgeben oder unschädlich machen MUSS. Wär das nicht eine Art Enteignung bzw. ein illegal-machen und somit nicht ganz gesetzeskonform? Ich glaub, das geht eher in die Richtung, dass man diese Messer nicht bei sich tragen darf, sprich führen (was ich eh nicht tu, da ich nur einige für mich ästethisch-schöne Gegenstände sammele) und diese Schonfrist bis August sehe ich eher so, dass wenn man mit einem Gegenstand in der Öffentlichkeit erwischt wird, der jetzt entweder illegal ist oder des KWS bedarf, mit einer Verwarnung davon kommt...

    ME 9 mod. Para

  • Nochmal zum Selbernachlesen im Waffengesetz:

    § 5 Zuverlässigkeit:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P5

    §6 Persönliche Eignung:

    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#P6


    Das mit den Messern ist tatsächlich so, daß man die bis Ende August vernichten oder abgeben muß. Siehe §58 (7).
    Ich sehe das auch so, daß das eine Enteignung ist, aber es scheint, als ob niemand das Risiko eingehen will, für ein paar Messer eine Klage dagegen durchzuziehen.

    MArcus

  • hi,

    GG Artikel 14
    "(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

    @SO: ich denk auch das es eine Enteignug ist, aber Enteignungen sind (siehe oben) legal, denn wenn man ein waffengegner ist sieht man das Verbot von dennen im Waffengesetz genannten Messern bestimmt als Maßnahme zum Wohle der Allgemeinheit an. Man könnte versuchen vor Gericht auf Entschädigungen zu klagen, allerdings ist das wohl genauso wie du es gesagt hast, keiner will soviel geld un zeit investieren für ein paar Messer.

    mfg
    elch

    Qui tacet, consentire videtur!

  • Danke für die Links, OS.

    Zitat

    mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,


    Quelle: §5 Abschnitt 2 Absatz b (ich hoffe, diese Bezeichnung ist richtig)
    Das bezieht sich natürlich auf den ,,großen" Waffenschein. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder, der eine Gas- oder Schreckschusswaffe besitzt, über einen Waffenschrank/-tresor verfügt...

    Und das mit den Messern: Denkt ihr, wenn man solche Messer schon seit Jahren im Schrank/in der Schublade hat, dass man sich da große Gedanken machen muss?

    Gruß,
    Mutzkow

    ME 9 mod. Para

  • Zitat

    Original von Mutzkow
    ...Und das mit den Messern: Denkt ihr, wenn man solche Messer schon seit Jahren im Schrank/in der Schublade hat, dass man sich da große Gedanken machen muss?

    ...spätestens dann, wenn die "Trachtengruppe", aus welchen Gründen auch immer, auf Deinen Fundus aufmerksam wird. Dann allerdings wird es für Dich als Besitzer verbotener Gegenstände u. U. unangenehm. Ansonsten gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter"... :new16:

  • Hi,

    habe gestern meinen Antrag bekommen, heute geht er raus...

    Zum Thema Waffen eintragen: Erst dachte ich auch, daß der Antrag das fordert. Beim genaueren hinsehen stellte ich dann fest, daß der Antrag der gleiche wie auch für die WS und WBKs ist. Man muß entsprechend ankreuzen was man beantragt und in der Rubrik "kleiner Waffenschein" fehlt dann die Aufforderung für die einzelnen Waffen.... also guckt auf euren Anträgen mal genau nach, ob ihr die wirklich eintragen müßt.

    Ich halte das auch für ziemlich übel mit dem Verbieten... Bei Messern oder so ist der Verlust ja noch irgendwie verkraftbar... aber was ist mit den Leuten die nu ihre Pumpguns abgeben müssen, die ja nu auch komplett verboten sind? Immerhin kosten die Dinger ganz gut Geld... Ich könnte mir durchaus vorstellen das da einige Klagen kommen werden...

    Bye
    Simon

    Einmal editiert, zuletzt von nomis (3. April 2003 um 09:56)

  • Hallo Freunde der leichten Unterhaltung ;)

    Ich habe gerade mir mal ein paar Infos von dem hiesigen zuständigen Derzernat eingeholt, die auch euch vielleicht interessieren könnten.

    F: Wird in den KWS nur eine bestimmte Waffe eingetragen oder gilt der KWS generell für das Führen einer PTB-Waffe?
    A: Der KWS gilt generell für das führen einer PTB-Waffe. Der Grund, warum auf dem Antrag noch die Angabe der Waffennummer, des Waffentyps etc. erfragt ist liegt darin, dass das Formular noch aus einer Zeit stammt, wo die Richtlinien noch nicht so eindeutig wie heute waren.

    F: Sind die Vorschriften bezüglich der Lagerung einer PTB-Waffe verschärft worden bzw. wie sehen diese konkret aus?
    A: Sie müssen die Waffe unzugänglich für Minderjährige aufbewahren und wegschließen. Volljährige Personen dürfen Zugang zu der Waffe haben, sie jedoch nur Führen, wenn sie ebenfalls einen KWS besitzen. [Ach ne]

    F: Erfolgt eine Meldung beim Immatrikulationsamt oder der Schule im Falle des Erteilesn des KWS oder handelt es sich hier um eine medial vermittelte Räuberpistole?
    A: Es handelt sich hierbei um eine Räuberpistole, beim Erteilen des KWS wird lediglich eine Akte angelegt, das man einen solchen besitzt. Es findet keine Datenweiterleitung statt.

    F: Es ist in dem Merkblatt zum KWS, runterzuladen auf der Internetseite, die Rede von der ,,Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung". Bitte definieren Sie mir das näher.
    A: Wir überprüfen bei einer Antragsstellung die persönliche Zuverlässigkeit. Dies setzt sich zusammen aus drei Bereichen: Wir holen einen Auszug aus dem Bundeszentralregister ein, eine Auskunft der örtlichen Polizei, sowie bei der Staatsanwaltschaft. Sollten Sie alkoholabhängig sein, unter einer psychischen Krankheit leiden oder bereits im Zusammenhang mit einem Gewaltdelikt auffällig geworden sein, so wird Ihnen die Erteilung des KWS verwehrt werden, Ist das Ergebnis in allen drei Fällen negativ, steht der Erteilung des KWS nichts im Wege.

    F: Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen, wenn ich einen KWS beantrage?
    A: Da wir derzeit mit Anträgen geradezu überflutet werden, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von nicht unter eineinhalb Monaten rechnen.

    F: Ich habe die Meldung gelesen, dass man Butterflys - so man sie besäße - nun abgeben müsse. Ist das korrekt?
    A: Bei Butterflys handelt es sich nunmehr um illegale Gegenstände, die abgegeben werden müssen.

    F: Kommt das nicht einer Enteignung gleich?
    A: Nein, es handelt sich heir um einen gesetzmäßig verankerten Beschluss, der dem Wohle der allgemeinen Sicherheit dient.

    F: Selbst wenn ich das Butterfly nur in der Schublade friedlich schlummern hätte, oder es einfach nur sammeln wollen würde?
    A: Ja, selbst dann. Oder Sie müssten glaubwürdig machen, dass Sie ein Waffensammler sind. In diesem Falle würde Ihnen der Besitz dieses Gegenstandes erlaubt sein.
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    Ich hab das, was mir hier schon ähnlich beantwortet wurde, sicherheitshalber noch einmal nachgefragt. Ich bin jetze um einiges schlauer und werd den Antrag bald stellen.
    Was mich ehrlich gesagt jedoch etwas verschreckt hat war die Tatsache, dass scheinbar so viele Leute den Antrag bereits gestellt haben. Vielleicht war ich bisher etwas zu illusionistisch, aber ich hatte bis dato eigentlich eher daran geglaubt, dass nur eine Minderheit eine Gaspistole mit sich führt. Und als ein Nest krimineller Energie würd ich Hannover nun auch nicht gerade bezeichnen...
    Naja, vielleicht sind diese Informationen für euch ja auch relevant.

    Grüße,
    Mutzkow :)

    ME 9 mod. Para

  • Zitat

    Original von Mutzkow
    Was mich ehrlich gesagt jedoch etwas verschreckt hat war die Tatsache, dass scheinbar so viele Leute den Antrag bereits gestellt haben. Vielleicht war ich bisher etwas zu illusionistisch, aber ich hatte bis dato eigentlich eher daran geglaubt, dass nur eine Minderheit eine Gaspistole mit sich führt. Und als ein Nest krimineller Energie würd ich Hannover nun auch nicht gerade bezeichnen...
    Naja, vielleicht sind diese Informationen für euch ja auch relevant.

    Grüße,
    Mutzkow :)

    Ich denke mal, dass viele Leute den Schein einfach beantragen um auf der sicheren Seite zu sein, wenn sie doch mal (Sylvester, Transport) die Waffe mit nach draussen nehmen wollen. Deshalb wird die Zahl derer, die eine Waffe zur Gefahrenabwehr mit sich führen wohl nicht direkt mit der Zahl der abgegebenen Anträge übereinstimmen.

    "Eins von tausend! Ich habe schon viel davon gehört, aber das ist die erste die ich sehe." (aus Winchester '73)

  • Zitat

    Ich denke mal, dass viele Leute den Schein einfach beantragen um auf der sicheren Seite zu sein, wenn sie doch mal (Sylvester, Transport) die Waffe mit nach draussen nehmen wollen.

    Ich glaub, selbst mit dem KWS darfste Silvester nich mit ballern, halt nur im Angriffs/Defensivfall (aber Anspruch und Realität muss da ja nich unbedingt übereinstimmen :D)


    Ich war gerade bei der Anmeldestelle, war überraschend voll da. Und mit ,,überfluten" scheint wohl das Beamten-überfluten gemeint gewesen zu sein, die Frau da hinterm Schreibtisch sagte mir was von ,,über 100 Anträgen", die aber allesamt nach Berlin weitergeschickt werden müssten. Demnach Arbeitsaufwand für die: scheinbar null. Und diese eineinhalb Monate Bearbeitungszeit begründen sich damit, dass nur eine Stelle in Berlin das aus ganz Deutschland bearbeitet und demnach nur der Geier weiß, wann der eigene Antrag dran kommt.

    Ich hab auch mal wegen der Zahlungsmodalitäten nachgefragt. Erstmal meinte die, man bekomme zunächst eine Art Übergangsschein, vielleicht sogar einfach den bisherigen Waffenschein mit entsprechenden Ergänzungen/Streichungen, da die eigentlichen KWSe erst Ende des Jahres fertig sein würden (apropos überstürzte politische Handlungen :rolleyes: ). Bezahlt würde per Rechnung, die wohl zusammen mit dem Waffenschein eintrudeln würde.

    Na denne...

    Grüße,
    Mutzkow :)

    ME 9 mod. Para