P22 PAK / Urlaub in Frankreich

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 5.034 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Juli 2011 um 19:57) ist von Lanam.

  • Hallo,

    mache einen Kurzurlaub und wollte auch mal kurz über die französische Grenze nach Frankreich.

    Da ich viel in der Natur bin (angeln, wandern) habe ich meine P22 dabei.

    Weiss jemand, ob ich die Waffe mit nach Frankreich nehmen kann, wie es dort gesetzlich aussieht?

    Da ich toure habe ich keinen Platz in Deutschland, wo ich die Pistole ablegen könnte - ich muss sie also miutnehmen.

    Danke und Gruß

    raupe

  • als wir Deutschen das letzte Mal mit Waffen nach Frankreich gefahren sind, ging das nicht gut für uns aus....soll heißen, Du wirst Dich nicht beliebt machen, wenn Dich dort einer mit ner Waffe sieht...

  • canelles, mir erschließt sich auch nicht, warum es Menschen gibt, die die Luft anhalten und dann möglichst tief, bzw. lange tauchen.

    Aber so ist es eben - jedem das Seine. Und die Frage des Themenerstellers war eben nicht nach Sinn oder Unsinn, sondern nach Dürfen oder Nicht-Dürfen, bitte respektiere das.

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Also Schreckschuss-Spielzeug wird in F garnicht für voll genommen. Kauf und führen ist frei. Ab 18 Jahren.
    Dasselbe gilt sogar für bei uns *verbotene Gegenstände*, wie Stahlruten, Schlagringe und Spring, Fall und Butterfly-Messer.

    Kannst Dir auch eine Flinte kaufen, mit Erlaubnis des Grundstück-Eigentümers kannst Du dann wahlweise einen Hasen oder eine Forelle schießen. *lol*

    Richtig böse werden die Gendarmen nur, wenn sie dich mit einer scharfen Faustfeuerwaffe erwischen, ohne Erlaubnis! (Übel, sehr übel!)
    Solltest Du jedoch KEIN französisch sprechen, würde ich komplett darauf verzichten.

    Gruß!

  • Aber für was in Gottes Namen braucht man beim Angeln ne Schreckschuss?
    Bin selbst Angler und mir erschließt sich der Sinn einfach nicht...

    Also:

    Ich bin Angler, sowohl angel ich mit Fliege, als auch an Seen etc.

    Meistens jedoch mit Fliege, und wandere große Gebiete ab. Ich komme oft an Stellen, wo Leute Ihre Hunde laufen lassen, die nicht unbedingt alle friedlich und gutmütig sind. Die Besitzer solcher Hunde rechnen nicht damit, dass ich zum Beispiel in einer Flusssenke angel, sie sehen mich nicht.

    Sollte in einem solchen Fall ein Hund auf mich zukommen in böser Absicht, so hat eine mit Pfefferkartuschen geladene Pistole mehrere Vorteile. Ein Warnschuss zum Beispiel informiert den Hundebesitzer, das hier was nicht stimmt, und kann Einfluss auf das Geschehen nehmen. Sollte der Hund zu nahe an mich herankommen, in Angriffshaltung, kann ich schiessen - der Hund wird dadurch nicht dauerhaft verletzt.

    Ich hoffe, Du hast das verstanden, ansonsten erkläre ich Dir das gerne nochmal ;-))

    Lieben Gruß, raupe

  • Du weißt aber schon, das Du die Waffe dann "führst", oder?!
    Ohne Schein wär mir das zu heiß...

  • Ich habe den kleinen Waffenschein.

    raupe


    Der juckt in Frankreich nicht,der KWS ist eine rein Deutsche Angelegenheit und gilt nur in Deutschland!
    Das Franzosen einen Deutschen nicht gern mit Waffe sehen ist verständlich *lol*

  • Also bei Waffen Online habe ich einen Fred zum französischen Waffenrecht gefunden, leider ist dieser von 2002, aber es dürfte uns allen klar sein das es auch in F nicht besser geworden ist.

    Auch in F wird zwischen Führen und Erwerb/Besitz unterschieden. SSW gehören wohl zur Kategorie 7 und dort steht:

    Zitat

    Der Transport von Langwaffen ist frei, von Kurzwaffen nur unter Vorlage eines anerkannten Bedürfnisses gestattet und wird sehr eng gesehen.

    Auch wenn das Waffenrecht in F aus deutscher Sicht sehr liberal ist, täte ich beim Führen einer Kurzwaffe ersteinmal auf der Botschaft nachfragen. Und mein Rat: Wenn sie Ja sagen lasse es dir schrifftlich geben, mir hat man auf einer Botschaft auch mal eine falsche Info gegeben.


    Und raupe, die wahrscheinlichkeit in einem franzsösichen Wald einen Franzosen mit einer Flinte anzutreffen ist je nach Jahreszeit größer als in DE und der dürfte es nicht mögen wennn einer mit einer Kurzwaffe auf eine Hund ballert. :D

  • Was hackt ihr eigentlich alle auf dem Themenstarter rum?

    Er hat eine Frage gestellt, und wollte diese nur mit "darfst du" oder "darfst du nicht" beantwortet haben.

    Wenn er eventuell alleine in abgelegenen Winkeln Frankreichs unterwegs ist ergibt es für mich durchaus Sinn etwas an die eigene Sicherheit zu denken.
    Ausserdem macht er nicht den Eindruck als ob er sie offen am Hosenbund tragen will um irgendwo Eindruck zu schinden.

    Wenn er sich besser mit einer Schreckschusswaffe fühlt...Bitte lasst ihn doch.

    Würde ich heute eine Wandertour durch irgendwelche "Einöden" über längeren Zeitraum machen könnte ich mir durchaus vorstellen mich auch mit einer Schrekcschuss abzusichern.
    Besonders wenn man allein unterwegs ist und keine Ahnung davon hat wer oder was sich in der Nacht noch um mein Zelt schleicht.

    Dies beantwortet jetzt zwar in keinster Weise ob es rechtens ist in Frankreich eine Ssw zu führen, aber sollte dem ein oder anderem einen Denkanstoß geben
    was eigentlich gemeint war.

    Beispiele die auf die Besetzung Frankreichs durch die Deutschen anspielen finde ich für unangebracht.

    Gruß Andy

  • Nun ja,

    meine Intention für das Tragen einer Kurzwaffe in Frankreich ist nicht das Sicherheitsbedürfnis dort im Land selbst, sondern rein sekundärer Art dahingehend, dass ich in Deutschland an der französischen Grenze in abgelegenen Gebieten angeln werde und mich vor Hunden schützen möchte - ich hatte es bereit oben begründet - und ich nicht weiß, wohin mit der Waffe, wenn ich mit dem Auto nach Frankreich hineinfahre, sie aber dann in der Natur, zum Beispiel beim Spazierengehen, ausserhalb des Autos nicht mitführen werde.

    Lieben Gruß

    raupe

    und Danke für Eure Antworten

  • Ich habe mich kundig gemacht, wir waren gerade in der Schweiz und in Südfrankreich.

    Da ich ohnehin Bogenschütze bin , habe ich meinen handlichen Compound und ein paar J.-Pfeile mitgenommen,
    der Bogen lag auf der Hutablage in einem Snowboard-Etui, nicht mal die Schweizer hat das interessiert.

    Kurzwaffen jeglicher Art sind in Frankreich verboten. Auch die Einhandmesser, (wie in D), für mich als Spyderco-Besitzer der ersten Stunde ultrahart.(nicht mehr lange 8) )

    Habe mir wieder ein schönes OPINEL gekauft, das int. Keinen, solange man damit nicht in einer Großstadt rumfuchtelt.
    Es gibt nichts Schöneres, als die luftgetrocknete Salami mit dem OPINEL und einem frischen Baguette zu verspeisen.

    Also: ich habe bei den zuständigen Stellen gefragt, Schreckschuß-Kurzwaffe=NO GO in Frankreich.

    @direkt an den Threadersteller: ich war ebenfalls Fliegenfischer, (Dänemark auf Meerforelle), wie sieht es mit einem ordentlichen, feststehenden Fischmesser aus?

    LG Ralf

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Also: ich habe bei den zuständigen Stellen gefragt, Schreckschuß-Kurzwaffe=NO GO in Frankreich.

    @direkt an den Threadersteller: ich war ebenfalls Fliegenfischer, (Dänemark auf Meerforelle), wie sieht es mit einem ordentlichen, feststehenden Fischmesser aus?

    LG Ralf

    Danke, werde meine P22 wohl zu Hause lassen. Für alle Fälle nehme ich dann Pfefferspray mit.

    Lieben Gruß

    raupe

  • Für alle Fälle nehme ich dann Pfefferspray mit.


    Bevor du damit möglicherweise reinfällst noch der Hinweis, dass Pfefferspray auch nicht in allen Ländern für Privatpersonen erlaubt ist.

    Falls es in Frankreich jedoch nicht erlaubt sein sollte, hast du da natürlich den Vorteil dass du nur fünf Euro vor Grenzübertritt verlierst.

    Viel Spaß beim Angeln :)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

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