legaler Besitz FT Gewehr 16 J

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.586 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. März 2003 um 17:57) ist von R***.

  • Wie kommt man in D ab dem 1.4.03 legal zu einer FT Waffe mit 16 J Mündungsenergie?
    Ich besitze eine grüne WBK und bin dem DSB angeschlossen.
    Ich habe das jetzt über meien Verein versucht, (Verein für Großkaliber und Jagdliches schießen).
    Die Antwort unseres Vorsitzenden war:
    Kauf dir lieber eine Zweite .45 er, das ist einfacher.
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    Das kann doch wohl nicht wahr sein !!!
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    Wie sind hier eure Erfahrungen?
    Vorallem die Frage:
    Es gibt ja offene Ft Disziplinen in welchen auch Leute an Wettkämpfen teilnehmen können ohne einem FT Verein anzugehören, aber hier scheint sich die Katze wohl in den Schwanz zu beissen.
    Bitte um enst gemeinte, und vorallem, legalen Lösungen.
    Bisher kenne ich lediglich einen Umweg welchen ich aber nicht beschreiten möchte. Und zwar beantragt man eine gelbe WBK für einen scharfen Einzellader, was ja überhaupt kein Problem darstellt, und erwirbt dann als 2. Waffe ohne erneute Bedürfnissprüfung, die 16 J Luftdruckwaffe.
    Es tut mir leid, aber bei diesem Waffengesetz steigt mir die Galle hoch.

  • Hallo Rolf,

    interessante Frage. Bis dato sind die 16J-Waffen ja auch nur auf die gelbe WBK zu bekommen. Und die Voraussetzungen dafür sind nunmal, vereinfacht gesagt, das regelmäßige Schießen in Vereinen oder Schießsportvereinigungen. Da es vor FT keine DSB-Disziplin für diese Gewehre gab, wurden die Dinger auch kaum von einem Verein zum Sportschießen befürwortet.
    Wenn ich mich nicht irre, kann man sie auch mit einem Jagdschein legal erhalten (weis ich aber nicht 100prozentig).
    Es wird wohl so sein, daß Du eine gelbe WBK beantragen mußt, denn auf die grüne wird es wohl keinen Eintrag dafür geben.
    Falls ich da falsch informiert bin, bitte Korrektur, ich will ja auch noch was dazulernen :))

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Pressair

    Kleiner Exkurs „Entologie“

    Die „Walther-Enten“ fühlen sich im Gegensatz zu der gemeinen Eiderente oder der ganz gemeinen Citroen-Ente am wohlsten in einer relativ beengten, stark eisenhaltigen Umgebung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Entenarten macht den Walther-Enten eine starke Kontamination mit Blei nichts aus. Im Gegenteil, die Tierchen scheinen bei erhöhtem Bleiaufkommen erst so richtig in Bewegung zu kommen. Die Tiere sind anspruchslos und auf Grund Ihrer einfachen Hege auch sehr gut zur Haltung als Heimtier geeignet. Ihre Langlebigkeit macht sie für den Menschen zu einem Begleiter von der Jugend bis ins höhere Alter. Sicherlich geht auch das Alter an der Walther-Ente nicht spurlos vorüber, aber den Vergleich zum deutschen Durchschnittserpel läßt diesen bei gleicher Haltung und Pflege schon erheblich früher alt aussehen. :)):)):))

    (Quelle: „K.D.´s gestammelte Werke, 1. Auflage, noch nicht veröffentlicht) :nuts:

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D

  • Und ich würde die gelbe WBK schnell beantragen, laut der Übergangsregelung sollen ab 01.04. erstmal keine mehr ausgestellt werden. :evil:

    Wer Schreib- und sonstige Fehler findet, darf sie behalten...

    Gruß
    Burkhard

    Elche stehen und lauschen - in die Ewigkeit... :elkgrin:

    Mitglied im Forum Waffenrecht: Nr.013623, und du?

  • hi rolf,
    ich denke der zug ist erst mal abgefahren.
    am dienstag ja schon der erste, und wenn ich die übergangsbestimmungen recht verstehe nützt es dir auch nichts mehr den antrag schnell noch zu stellen.
    nach dem 1. april musst du dann erst mal warten, bis die verbände, die ein bedürfniss bescheinigen können, anerkannt sind.
    wie genau die bedürfnisanforderungen für eine gelbe wbk dann aussehen, kann ich dir nicht sagen, dass weiss glaube ich noch keiner so recht.

    gruss
    cz75

    EDIT: hatte mich im wochentag vertan

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (27. März 2003 um 11:08)

  • Das kann doch alles nicht angehen. Wie kann es denn richtig sein, das ich eine scharfe Großkaliber Waffe binne 4 Wochen genehmigt bekommen würde ,und eine im Gegensatz hierzu relativ "ungefährliche" Druckluft Waffe nicht bekomme.
    Wo sind denn die Fachleute die bei dem Gesetzes Entwurf mitgewirkt haben?
    Mir fehlen hier die Worte!
    Gibt es denn in D keine Lobi auser dem Forum Waffenrecht, welche auf diesen Wiedersinn aufmerksam macht und Sturm dagegen läuft. Warum interessiert das die Hersteller eigentlich nicht, die hätten doch den größten Einfluß, siehe USA.
    Fragen über Fragen, aber keine vernünftigen Entscheidungen !

  • hi rolf,
    mit einer grosskaliberwaffe wirst du die nächste zeit die gleichen probleme habe.
    ich denke da geht die nächsten paar monate erst mal gar nichts mehr.

    cz75

  • es ist jhha eigentlich ne schweinerei die sind doch nur zu faul.
    und ich wollte bald meine gelbe wbk machen.

    da fällt mir noch ne frage ein wenn man ne gelbe wbk hat und nen kk gewehr darf man dann auch munition kaliber 22 erwerben oder ist das wie früher das man nen munitionserwerbsschein brauch?

    :n1: :direx: "zwischen Leber und Milz passt immer ein Pils" :huldige: :n1:

  • Ich will keine neue Großkaliberwaffe. Ich habe eine.
    Ich sagte nur wenn ich will ,dann könnte ich.
    Warum sollte es damit Probleme geben? Über meinen Verein, beim Dachverband ein Bedürfniss dafür zu bekommen, wäre auch trotz neuer Gesetzeslage ohne weiteres möglich, da ich diese Disziplin auf Landes Ebene schieße.
    Aber darum ging es mir hier nicht. Ich wollte damit nur den Wiedersinn des neuen Gesetzestext hervorheben.

  • hi rolf,

    aber dein dachverband ist ab dem ersten april erst mal ein dachverband, der kein bedürfnis ausstellen kann, da er noch nicht anerkannt ist. wie jeder andere verein in de auch. das meinte ich damit.
    dein verein könnte dir im moment auch keine gelbe wbk genehmigen, eben aus diesem grund.

    cz75

  • Rolf

    Zitat

    Wo sind denn die Fachleute die bei dem Gesetzes Entwurf mitgewirkt haben?

    Das ist ein Widerspruch in sich! :))
    Nein, aber bei denen, die den Entwurf genehmigt und das WaffG verabschiedet haben, war offensichtlich das Fachgebiet nicht ganz kompatibel mit der Aufgabenstellung :fluch:

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
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  • @Tanta Marta

    Wenn Du die gelbe WBK hast, dann darfst Du auch Munition des dem Eintrag der Waffe entsprechenden Kalibers erwerben und besitzen. Jedoch nur für die eingetragenen Waffen.

    Gruß
    Klaus

    Man kann ja mal beide Augen zudrücken. Es müssen ja nicht die eigenen sein. ;)
    Exkommunizierte Member und Veteranen sind was besonderes :D