Führen und Besitzen von SSW`s aus dem Ausland

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 757 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Juni 2011 um 21:37) ist von Hillbilly45.

  • kann mir jemand eine auskunft darüber geben, vielleicht sogar noch einen hinweis auf einen gesetzestext aus dem hervorgeht, ob schreckschusswaffen aus dem ausland :

    - nach deutschland importiert

    - in deutschland besessen

    - in deutschland geführt werden dürfen mit KWS

    - SSW`s mit full automatic in deutschland erlaubt sind

    ich bin gerade auf diese seite gestossen und das modell ist hammer :

    http://www.replicaairguns.com/buy-air-blank-…product=2930876

    vielen dank für eure antworten.

  • Diese Waffe wird voraussichtlich in den nächsten Monaten nach Deutschland kommen, als SEMI Version.

    Die entsprechenden Paragraphen herauszusuchen wäre sehr mühselig, jedoch kannst du versichert sein, dass vollautomatische SSWs ohne PTB Zeichen (Semis ohne PTB natürlich auch) nicht eingeführt, geführt, besessen oder sonst etwas dürfen.

    Das ist allgemeines, kollektives "Forenwissen".

  • (Schreck-)Schusswaffen ohne PTB Kennzeichnung sind ja nicht verboten. Auch der private Import (Verbingen nach D.) ist nicht verboten.
    Jedoch ist das nur für SSW eben mit diesem Zeichen für volljährige Personen erlaubnisfrei (u.U. besondere Regelungen bei Import).
    Die Erlaubnisfreiheit geht aus der Anlage 2, Abschnitt 2... Satz 1.3 hervor:

    Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
    ...
    1.3
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8
    des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung
    2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der
    zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch
    Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
    1.4
    Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;

    Mit dem Zulassungszeichen ist das PTB im Kreis gemeint.

    Somit sind im Umkehrschluss alle anderen Schusswaffen ohne dieses Zeichen eben erlaubnispflchtig, sofern nicht andere Regelungen diese von dieser Erlaubnispflicht ausnehmen. Weitere Ausnahmen haben z.B. bestimmte Druckluftwaffen, bestimmte Voderlader, Armbrust usw.

    Da somit SSW ohne PTBzeichen vollumfäglich elraubnispflichtig sind, gelten die gleichen Regeln wie WBK-Waffen.
    Das betrifft die allermeisten SSW aus dem Ausland genauso, wie alte SSW vor der PTB-Regelung in Deutschland. Daher sind auch noch in D. einige dieser Waffen im Umlauf, zu dem der Besitzer dann hoffentlich damals die (kostenlose) WBK beantragt hatte.

  • vielen dank für die schnellen und konstruktiven antworten.

    dann bleibe ich bei meiner pk380, hoffe das die zoraki bald in deutschland zu kaufen sein wird, paare die beiden und schaue mal was bei raus kommt :D

  • Naja unter relativen Umständen könnte ich auch meine Freundin auf dem Wochenmarkt verkaufen, aber.... ;)


    He he, wat willst`n dafür haben :?: :D