Folgender sachverahlt:
Ich habe bei Waffen Ostheimer online ein Zweibein gekauft und nach 12 Tagen zurückgeschickt mit der Bitte um Erstattung des Kaufpreises iHv. 99,- EUR zzgl. Versandkosten.
Ich habe das Zweibein nur zu Fotozwecken an mein LG geschraubt und nie draußen verwendet, sondern nur in der Wohnung auf dem Tisch.
Hier die Antwort von Ostheimer:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wir haben Ihre Rücksendung erhalten. Der Service hat uns mitgeteilt, dass bei der Rücksendung leider Originalverpackung und Bedienungsanleitung nicht mehr mit bei lagen. Unabhängig davon trägt das Zweibein nun Gebrauchsspuren. Die Gleitfüße haben durch Gebrauch starke Abnutzungsspuren. Ebenso sind die Gummischutzkappen an den Fußenden abgerieben und mit Erdreich & Steinen durchsetzt. An den seitlichen Führungen ist der Lack bis auf das blanke Metall abgerieben. Grundsätzlich sollte ein Gegenstand, sofern man sich nicht mit dem Behalten der Ware trägt so behandelt werden, als wäre es nicht der eigene. Eine Prüfung wie es im Ladengeschäft auch möglich wäre würde kein Problem darstellen. Da das Zweibein nun nicht mehr in dem Zustand neuwertig, wie zum Zeitpunkt der Versendung ist, sind wir leider gezwungen es im Ladengeschäft als gebraucht weiter zu veräußern können Sie sicherlich nachvollziehen, dass wir bei dieser Rücksendung eine Wertminderung ansetzen müssen. Diese beläuft sich nach Kalkulöation und Rücksprache mit der Geschäftsleitung auf 20,00€.
Somit sähe eine Gutschrift wie folgt aus:
Warenwert Zweibein 1A2-BR 99,00€
DHL Online-Frankierung 5,90€
Gesamt: 104,90€
Wertminderung wg. Beschädigungen/Gebrauch 20,00€
Gutschriftsbetrag: 84,90€
Wir überweisen den Gutschriftsbetrag umgehend.
Mit freundlichen Grüßen,
(gestrichen)"
(Anmerkung: Wenn Du deinen Klarnamen nicht belegbar nennst, nenn bitte auch keine anderen Klarnamen ohne deren Einverständnis!
Ulrich, Admin)
Meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich Sie heute am Freitag, den 25.02.2011, 17:20 Uhr, telefonisch nicht erreichen kann, sende ich Ihnen diese Nachricht.
Zur Sache:
Ich widerspreche dem von Ihnen beabsichtigten Abzug der 20,00 EUR ausdrücklich.
Ich habe das Zweibein nur in der Wohnung verwendet und nicht draußen. Vor der Rücksendung habe ich mir den Artikel angesheen, es war alles einwandfrei, sonst hätte ich den Artikel behalten oder privat verkauft, aber nicht zurückgeschickt. Die von Ihnen angegebenen Mängel sind nicht vorhanden bzw. wurden nicht durch mich verursacht.
Die "Originalverpackung" war eine Klarsichthülle....
Um Überweisung des Gesamtbetrages wird gebeten.
Mit freundlichem Gruß
xxxxxxxxxx"
Irre, oder ?