Waffen Ostheimer - hat sonst noch wer Probleme bei Rückgabe von Artikeln ?

Es gibt 51 Antworten in diesem Thema, welches 5.464 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Februar 2011 um 11:32) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Die Entscheidung von Ostheimer ist rechtens - gebraucht und nicht vollständig!

    Und von den 20 € welche Ostheimer in Abzug bringt, sind doch ca. 10 € für die zwei Versandwege an die Transporteure gegangen.
    Was bleibt da Ostheimer noch übrig - ausser Arbeit - und das für ein "Foto-Shooting".

    Ich sehe dies auch als sehr kulant an.

  • Und der Versand darf vom Händler bei einem Gerätewert der über 40€ liegt, nicht dem Kunden in Rechnung gestellt werden!

    Haben sie das?? Nein, haben sie nicht !

    Der Kaufpreis abzüglich der Minderung (20€) ergäbe eine Rückerstattung von 79€
    Der TE hat ein Angebot über die Gutschrift von 84,90€ erhalten - die 5,90€ Versand wurden ihm also ebenfalls gutgeschrieben:new2:


    In meinen Augen wurde das Zweibein mehr als " im Ladengeschäft möglich" getestet.
    Die Ware wurde nach 12 von14 Tagen der gesetzlichen Frist zurückgeschickt...

    20€ Minderung sind imho absolut in Ordnung !

    2 Mal editiert, zuletzt von TheDuke (25. Februar 2011 um 19:48)

  • Originalverpackung bei Ruecksendung verlangen ist schon seid Jahren vorbei, bei Garantiezeiten von bis zu 3 Jahren, je nach Produkt, wuerde man eine Lagerhalle fuer die ganzen Verpackungen benoetigen. Wenn die Anleitung fehlt ist das schon aergerlich fuer den Haendler, sollte auch in so kurzer Zeit nicht verloren gehen. Wegen der Gebrauchsspuren kann man sich ohne Bild schlecht ein Bild machen, denke aber, wenn er das schriftlich anfechtet auch so wie er es dargestellt gewesen ist.
    Es gibt z.B. auch Maerkte der Unterhaltungselektronik wo man innerhalb von 14 Tagen etwas auf den Tresen legen kann und anstandslos sein Geld bekommt.
    Eine Einigung in form eines 90 € Gutscheins waere ja auch moeglich.

  • Ihm sind 20 euro egal?


    Super, dann kann er ja drauf verzichten, das angebot von SSW annehmen, und aufhören hier in "mädchenmanier" rum zu jammern.


    Passt ja alles.

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Originalverpackung bei Ruecksendung verlangen ist schon seid Jahren vorbei,


    Äh, da ist so nur teilweise richtig, bzw wird hier glaube ich etwas verwechselt.
    Es ist richtig, daß ich bei Inanspruchnahme der Gewährleistung den Artikel nicht in der OVP etc zurücksenden muß - man bräuchte in der Tat eine Lagerhalle für die unzähligen Kartons. Hier geht es aber um einen Widerruf im Sinne des Fernabsatzgesetzes. Und in solch einem Fall muß die Ware selbstverständlich wieder im unbespielten Originalzustand beim Händler eingehen inkl OVP und etwaiger Gebrauchsanweisungen, sonst kann die Ware ja nicht mehr in den fregulären Verkauf gehen. Überprüfen darf man die Ware auch nur so, wie es beispielsweise in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Nimmt man den Gegenstand wie ein Eigentümer in Betrieb, dann ist die Rückgabe wegen Nichtgefallen so nicht mehr möglich.

    Jugend ist beständige Trunkenheit - sie ist das Fieber der Vernunft

    Francois de la Rochefoucauld ( französischer Moralist des 17. Jhdt )

  • Haben sie das?? Nein, haben sie nicht !

    Der Kaufpreis abzüglich der Minderung (20€) ergäbe eine Rückerstattung von 79€
    Der TE hat ein Angebot über die Gutschrift von 84,90€ erhalten - die 5,90€ Versand wurden ihm also ebenfalls gutgeschrieben:new2:


    In meinen Augen wurde das Zweibein mehr als " im Ladengeschäft möglich" getestet.
    Die Ware wurde nach 12 von14 Tagen der gesetzlichen Frist zurückgeschickt...

    20€ Minderung sind imho absolut in Ordnung !

    @ The Duke

    Dass mit dem Versand bezog sich auf den Post Nr. 13 von Rene!

    Nicht mehr und nicht weniger!

    Keiner macht hier Ostheimer nen Vorwurf!
    Prozentual gesehen is der Abzug, eben von ca 20%, recht happig!

  • Vorab zur Info: Das Zweibein war in einer kleinen Klarsichthülle eingepackt, ohne Harris Aufkleber o.ä. Anleitung war gar nicht dabei, nur diese Tüte.

    Zur Sache:

    Ich wollte eben wissen, ob so etwas auch anderen schon widerfahren ist, wenn man von seinem Recht auf Rückgabe nach den Regeln des Fernsbatzkaufs Gberauch macht.

    Ich habe vor der Rücksendung extra geschaut, ob das Zweibein frei von Gebruachsspuren ist, und das war der Fall. Sonst hätte ich es doch behalten. Aber da war nichts an den Gummifüßen, und warum an den Beinen der Lack abgeschabt sein soll, ist mir auch nicht erklärlich. Klar habe ich die Füße ausgezogen und wieder einfahren lassen, wieso sollte dabei der Lack gleich Schaden nehmen ?

    Und dann mit den Erdresten an den Gummifüßen: Ich hatte das Zweibein nicht außer Haus, und wohne nicht in einer Hütte ohne Fußboden, also ehrlich.....

    Ich bin jedenfalls bedient mit Oste, werde mir übers Wochenede überlegen, ob ich mir den Artikel nicht wieder zurücksenden lasse und mir die angeblichen Gebrauchsspuren prüfe.

    Für mich stellt sich das so dar, dass der Händler um jeden Preis Rückgaben vermeiden will und im Falle einer Rückgabe die ihm entstehenden Aufwendugen auf den Kunden abwälzt - dies ist aber nicht im Sinne des Fernabsatzgetzes.

    Daher noch einmal meine Ausgangsfrage:
    Hat schon mal jemand etwas an Oste innerhalb der 14 Tage Frist zurückgesandt und wurde die Rückgabe anstandslos oder mit Abzügen in EUR abgewickelt ?

  • Hat schon mal jemand etwas an Oste innerhalb der 14 Tage Frist zurückgesandt und wurde die Rückgabe anstandslos oder mit Abzügen in EUR abgewickelt ?

    Ja, das klappt seit gut 2 Jahren problemlos. Es gibt immer mal was, was einem nicht gefällt. Aber was bestellen, um es zu benutzen und dann zurück zu schicken, ist echt link. Ohne Gebrauchsspuren geht das nie ab.

  • Imho kannst du froh sein, daß sie das Porto berücksichtigt haben. Wenn die Ware wegen nichtgefallens zurückgeht finde ich es ok sie zurückzuschicken, aber was du da gemacht hast ist wirklich mies... Sowas gehört sich einfach nicht, egal ob die Ware nun beschädigt war oder nicht.

    EWB-Waffen: Remington 700 CDL, Oberland Arms OA-15 BL2, Forest Favorit, Remington 887 Nitro Mag Tactical, Tanfoglio Stock III & Mosin Nagant M91/30
    F-Waffen: Beretta M92 FS, Colt 1911, Walther CP 99 Compact, Röhm TM Trainer Combat Rifle LS // Haenel Suhl 303-4
    SSW: Colt Double Eagle Combat Commander Shining // Zimmerkaliber: Weihrauch Arminius HW 4/4" (4 mm M20) und 6" (4mm R)

  • Moment ... du hast uns gerade nicht wirklich gesagt, dass du das Zweibein nur bestellt hast, um es nach einem Fotoshooting wieder zurückzuschicken? Nur damit du die Gelegenheit hast, das klarzustellen.

    Das Rückgaberecht von 14 Tagen (was man nicht mit Gewährleistung oder gar Garantie verwechseln sollte) darf man natürlich nicht rechtsmissbräuchlich einzusetzen.
    Es dient lediglich einer Überprüfung der Ware - ähnlich einer Anprobe (Kleidung) oder kurzem Test im Ladengeschäft.

    Wenn man nie mit fester Kaufabsicht bestellt ist das nicht nur dreist, sondern könnte (natürlich Beweisprobleme) auch rechtlich nicht einwandfrei sein.
    Also sei mal lieber vorsichtig, bevor du hier selbst mit Vorwürfen anfängst.

    Vielleicht hast du dich aber auch nur ungünstig ausgedrückt. Wenn dir der Artikel nicht gefallen hat / deine Erwartungen nicht erfüllt hat, ist die Rücksendung natürlich dein gutes Recht.

    Aber wieso sollte Ostheimer für 20 Euro sich eine solche Story ausdenken?

    Ostheimer ist hier sehr beliebt - und das aus gutem Grund.

  • Wenn dir der Artikel nicht gefallen hat / deine Erwartungen nicht erfüllt hat, ist die Rücksendung natürlich dein gutes Recht.

    Aber wieso sollte Ostheimer für 20 Euro sich eine solche Story ausdenken?

    Ostheimer ist hier sehr beliebt - und das aus gutem Grund.


    Ich habe das Zweibein online gekauft - 2 Tage später bekomme ich eine Email von meinem Schwager, er hat ein neues Harris (das mit der Verstelloption) gekauft und sendet es mir per Post zu. Als ich dann ein paar Tage später von Oste das Zweibein erhielt, wusste ich also schon, dass ich es nicht behalten werde, weil eins ja reicht.

    Ich vermute, dass Oste sich wegen des Aufwandes, der mit einer Warenrückgabe verbunden ist, schadlos halten möchte.
    Die erfinden ja nicht das Rad jedesmal neu - cut & copy (wie unser Gutti) und schnell sind die Kosten der Rückgabe doppelt drin.... das denke ich.

    Bisher hatte ich auch nie Probleme mit Oste.

    An alle: Das Veröffentlichen von Schreiben, Briefen, Emails etc. durch den Adressaten oder das Veröffentlichen eigener Schreiben ist natürlich nicht rechtswidrig - das nur zur Info.

    Wikileaks kennt ihr doch sicher ? Eben.

  • Sicher kennen wir Wikileaks..... aber kennst du auch Julian Assange ? und welche Probleme er nun hat ? :)


    Na? denk mal drüber nach ;)

    Versuche NIE, einen Bayer über Bier zu belehren. NIE, denn 1. hast du keine Ahnung von Bier
    wenn du ein Preiß bist und 2. würdest du dir nur a boor einfanga und mit da Fotzn ans Discheck hirumpen (mit
    dem Gesicht am Tischeck zerschellen).

  • Hi, :)

    die richtige Frage wurde schon gestellt. Warum sollte Ostheimer erheblich beeinträchtigte Ware erfinden? Weil sie dort zu viel Zeit haben? Die sind dermaßen zuvorkommend und freundlich dort, das weiss jeder, der dort schon bestellt hat. Im Gegenteil, wenn ein Geschäft kulant ist, dann Ostheimer.

    Hab ich das richtig verstanden? Dir war schon klar, als das Paket kam, dass Du das Zweibein nicht behalten möchtest, warum packst Du dann aus und machst noch Fotos?

    Wieso sollten die dort so etwas erfinden? Das kostet sie im Endeffekt doch mehr, als die wenigen Euro, die kulant angerechnet wurden. Die Unterstellung, das würden sie machen, um die Rücksendung niedrig zu halten, ist auch nicht schlüssig.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Du behältst es aber trotzdem geschlagene 12 Tage obwohl du ja von anfang an weißt das du es nicht benötigst.
    Irgendwie wiedersprichst du dir da selbst.....

    Zitat von Fasty:"ein Zweibein gekauft und nach 12 Tagen zurückgeschickt"

    Wozu dann solange behalten und extra Fotos machen?
    Oder muss man das nicht verstehen?
    Ziemlich Dreist würde ich sagen.
    Bei Ostheimer liegt der Fehler bestimmt nicht....denk mal nach......

  • Sicher kennen wir Wikileaks..... aber kennst du auch Julian Assange ? und welche Probleme er nun hat ? :)


    Na? denk mal drüber nach ;)

    Sicher kennen wir Wikileaks..... aber kennst du auch Julian Assange ? und welche Probleme er nun hat ? :)


    So kann man natuerlich auch Kuehe mit Flugzeugbau in Verbindung bringen ( gegen Wikileaks ist deses Forum ein Tropfen im Ozean)

  • Bei Ostheimer liegt der Fehler bestimmt nicht....denk mal nach......


    Im Gegenteil sogar - wenn das ZB in dem Zustand ist wie beschrieben, dann sind 20 EUR als Wertminderung doch äußerst kulant!

    Ich habe das Zweibein nur zu Fotozwecken an mein LG geschraubt und nie draußen verwendet, sondern nur in der Wohnung auf dem Tisch.


    Natürlich. Zweibeine machen sich auch auf Wohnzimmertischen viel besser als im Garten :rolleyes:

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

  • Ist schon wirklich dreist, wenn man Ware bestellt,
    merkt, dass man sie aufgrund veränderter Umstände
    nicht mehr braucht und sie dann erst nach ein paar Tagen zurückschickt......

    Und immer diese Leute die einfach Bilder machen,
    das nutzt den Gegenstand ja auch so stark ab.....

    Achtung, könnte leicht sarkastisch gemeint sein....

    "Si vis pacem, para bellum"

  • Nimmt man den Gegenstand wie ein Eigentümer in Betrieb, dann ist die Rückgabe wegen Nichtgefallen so nicht mehr möglich.


    Wie teste ich denn eine z.B. Heimkinoanlage ohne sie zumindestens kurzzeitig zu installieren, hierbei wird nichts beschaedigt.Hierzu muss ich alle Verpackungen der Kabel usw. oeffnen und ob ich dann noch alle Tuetchen habe wenn ich bemerke das es doch nicht das ist was ich wollte geht der Umtausch oder Rueckgabe innerhalb 14 Tagen auch ohne Karton.

  • und ob ich dann noch alle Tuetchen habe


    Wegen Tütchen wird es wohl keine Probleme geben. Im schlimmsten Fall muss man die 5ct dann eben bezahlen. Gleiches gilt auch, wenn du im Supermarkt eine Packung aufreißt (auch wenn man die dann logischerweise wegwerfen müsste, kaputt ist ja nur die Tüte).

    Gab da mal eine interessante Sendung im ZDF: Wenn du gucken willst, wie die Cornflakes aussehen, dann darfst du das. Du musst dann nur für die kaputte Pappe und die kaputte Tüte aufkommen. Natürlich sollte man sowas nicht machen, aber rein rechtlich soll das so machbar sein.


    Nachtrag: "Es haben sich bereits 4 Gäste bedankt.":

    Wir sind hier weder bei der CIA noch lass ich mir was anhängen.
    Meine Frage wurde ja (wenn auch nur von 1 oder 2 usern) beantwortet - alles ist bestens, Friede Freude Eierkuchen.
    Thread kann von mir aus geschlossen werden. N8.


    8o Du wirst hier immer glaubwürdiger ;)

    Übrigens: Falls die boardinterne Suchfunktion nicht das gewünschte Ergebnis liefert, versucht es einfach mal mit der seitenspezifischen Google-Suche

    ▪▪▪ E V I G I L A T E

    Einmal editiert, zuletzt von Lanam (26. Februar 2011 um 00:45)