Probleme mit Odrnungsamt: Vereins-/ Bedürfnisnachweis für Kleinstkaliberwaffe (4mm M20)?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 5.419 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. September 2011 um 15:12) ist von gilmore.

  • Du beantragst ja nicht die 4mm. Das muß man höchstens bei seiner Frau. Da hilt aber kein Sachkundenachweis :)

    Richtig ist aber das du mit einem Sachkundenachweis, und den Nachweis über einen geeigneten Waffenschrank eine Grüne WBK mit entsprechenden Voreinträgen beantragen kanst. Da es hier ja verschiedene Kaliber gibt sollte man sich vorher überlegen welche Waffen man da erwerben möchte. Der Voreintrag ist dann ein Jahr gültig.

    Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!

  • Ich hätte da mal eine Frage zu dem Punkt 1.2: ich habe einen Revolver, Kal. 4mm lang auf grüner WBK, war seinerzeit ein Altbestand, also ohne Sachkundenachweis. Bisher konnte ich mir hierfür keine Munition mehr kaufen, da kein entsprechender Eintrag auf der WBK. Wenn ich das hier richtig lese, müßte ich doch dann auch ohne Eintrag Munition bekommen, allein durch die Tatsache, daß ich die Waffe legal habe und diese unter 7,5 Joule ist. Liege ich da richtig, oder muß ich mir den Munitionserwerb extra eintragen lassen?

    Ich bin zwar in einem Schützenverein, aber das dürfte nach dem obigen Wortlaut ja eigentlich für den Munitionserwerb nicht wichtig sein.

    u.a. div. Crosman, Podium, Anschütz 275, div. Haenel, CP88, SSP 250, S&W 79G usw.

  • Der Mun.-erwerb muß in der entsprechenden Spalte der WBK eingetragen sein, damit der Händler sie Dir verkaufen darf.

    Schützenverein reicht nicht. Wenn Du die Sachkunde mittlerweile hast, könntest Du die Erlaubnis nachtragen lassen.

    WBK ohne Mun.-erwerb gibts z.B. auch bei Erbwaffen.

    Andreas