rechtliche Frage: Hahngewicht

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 684 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Februar 2011 um 21:19) ist von Floppyk.

  • Hey Fachleute,

    ich sehe auf us-sites kleine hebelchen die an den hahn geklemmt oder geschraubt, werden. Sie sollen nicht primär zur beschwerung des hahnes dienen, sondern dazu, dass man den hahn besser spannen kann, wenn dicht darüber das zf-gehäuse liegt.

    Natürlich macht das sinn, so ein hebelchen bedeutet aber gleichzeitig eben eine gewichtserhöhung des hahnes.
    Und dies heisst ja für unsere waffen längere öffnungszeit des ventils, ggfs. leistungssteigerung...

    Daher meine frage, ist das legal bei uns hier in deutschland?

    Danke vorab

    z.

    Pazifisten denken Wölfe seien Vegetarier (J. P. Sartré)

    ---BERETTA FS92---RWS C225---DIANA 25---GAMO 1200---AIRMAGNUM---

  • Höheres Gewicht bedingt geringere Geschwindigkeit - von daher dürfte die an das Ventil abgegebene Schlag-Energie in etwa gleich bleiben
    So pingelig ist wohl nicht einmal unser Waffg. ;)

    Den oben aufgestellten Zusammenhang gibt es auch bei SSW Revolvern, bei denen Hahnsporn gekürzt/entfernt wurde, damit die Waffe sich nicht verheddert
    Der leichtere Hahn wird schneller beschleunigt - der Abdruck auf dem Zündhütchen bleibt in etwa gleich


    MfG.
    Duke

    Einmal editiert, zuletzt von TheDuke (15. Februar 2011 um 00:09)

  • Die Energie die der Hahn an das Ventil oder Zündhütchen abgibt hängt
    von der Stärke der Feder ab die den Hahn beschleunigt.
    Das Gewicht des Hahns dürfte keine große Auswirkung auf die Energie haben.

    Gruß Nico

    AGB:
    1. Da der Autor dieses Schrifstückes Künstler ist fallen alle ortographischen Fehler unter die Künstlerfreiheit.
    2. Betreffend der Grammatik - siehe 1.

  • Es wäre ja erst einmal zu testen, ob das wirklich einen erheblichen Einfluss auf die letztlich resultierende Schussenergie hat, der über die Toleranzgrenzen hinaus geht.
    Ist das aber so, wäre das verboten. Denn alles was zur Leistungssteigerung dient, darf nicht gemacht werden. Das ist unabhängig davon, ob das anzubauende Teil selbst in irgendeiner Form erlaubnispflichtig ist oder nicht. Vergleiche dazu der Einbau anderer Federn in LG oder sinngemäß.

    BTW: Ganz so dumm ist die Idee nicht. Denn klar ist, dass bei Ventilen in Waffen zwei Faktoren ernergiebestimmend sind. Einmal die Durchlassmenge des Gases und die Öffnungszeit des Ventiles selbst. Die Öffnungszeit wird ja sicherlich duch eine Feder im Ventil bewirkt, die es nach dem Hahndruck entgegenwirkt. Erhöht man die Masse des Hahnes, so erhöht man auch seine Masseträgheit, die wiederum der Schließfeder entgegenwirkt. Die Frage wäre, inwieweit das zur Wirkung kommt und somit gilt mein Satz 1.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (15. Februar 2011 um 12:01)

  • Vielen dank für eure erläuterungen,
    insbesondere an floppyk, der technik
    und rechtsverständnis sehr deutlich gemacht hat.

    z.

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