Springmesser führen und besitzen

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 12.436 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Februar 2011 um 10:04) ist von Xizor.

  • wenn du mit dem Messer nicht in die polizeiwache reinrennst und schreist: "ihr werdet alle sterben!", dann darfst dus auch in der öffentlichkeit mit dir rumschleppen!!!

    BIST DU EGOZENTRISCH ODER EGOISTISCH, NEGROPHIL UND SCHIZOPHREN,

    DANN SOLLTEST DU ANSTATT ZUM ARZT IN EINE TALKSHOW GEHN

  • Erklär das mal dem Polizist, der dir gegenüber steht wenn du >nicht< sagst "ihr werdet alle sterben" ^^

    Auch wenn du das nicht sagst, wird er den §42 sehr wahrscheinlich so auslegen, daß dus eben nicht darfst.


    Bei der Entstehung des Führverbotes wurde damals hoch und heilig versprochen, daß das Gesetz niemals gegen friedliche Bürger angewandt wird, die ihr Messer zu friedlichen Zwecken mit sich führen.
    Es sollte lediglich gegen gewaltbereite Menschen eingesetzt werden.
    (Wobei die Beschlagnahme von Messern bzw. gefährlichen Gegenständen auch schon vorher möglich war!)

    Tja, allein die Beispiele aus meinem Bekanntenkreis zeigen, daß man auf dieses Versprechen nicht viel geben kann.
    Einen friedlicheren Zweck als die Unfallhilfe kann ich mir nämlich nicht vorstellen.


    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol:

  • Gibt es denn ein Rettungsmesser was man legal führen darf?
    da ich meins ja nicht mehr führen darf. :cursing:

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

  • Das spezielle Schweizer Rettungsmesser gibt es deswegen in zwei Versionen. Eine davon ist ohne den Klingenlifter und somit kein Einhandmesser.

    Hast du auch nen Namen von dem Messer oder nen Link das ich mir das mal aschauen kann.
    wäre sehr nett.

    MfG

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

  • Ja das ist genau das was ich suche, Ist sogar noch viel besser als meins
    und legal. :thumbsup:

    Vielen Dank!!!

    MfG

    Rechtschreibfehler dürfen behalten werden 8)

    :ptb: Meine SSW: Röhm RG96, RG88, RG76, RG600, RG 8 und eine Browning GPDA8 :johnwoo:

  • ja is ja gut, danke für die belehrung

    ...den das leben ist ein hund, jaja das leben ist ein hund...

    BIST DU EGOZENTRISCH ODER EGOISTISCH, NEGROPHIL UND SCHIZOPHREN,

    DANN SOLLTEST DU ANSTATT ZUM ARZT IN EINE TALKSHOW GEHN

    Einmal editiert, zuletzt von kalashniknall (20. Februar 2011 um 21:40)

  • Na bitte: ich wußte doch, dass du mit dummen Vorschlägen wie dem mit der Polizeiwache weiter oben rasch vor die Wand läufst. :D
    Hör also bitte auf, wüste Postings ohne jeden Bezug zur Gesetzeslage loszulassen (oder Späm-Postings wie "hä?" - das habe ich einem anderen Thread entsorgt)


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Ist nicht böse gemeint aber :

    Wer sich das Waffengesetz durch ließt weiß das die Spring , Klapp und Einhandmesser zu den Verbotenen Waffen gehören und das hat nichts mit der Klingenlänge zu tun .

    Also ist immer Vorsicht geboten wenn man eine Waffe mit sich fhrt egal ob Schreckschuß , Paintball , Lupi oder Messer oder sonnst was .

    Es ist immer besser sich vorher schlau zu machen was man darf und was eben nicht .

  • weil ich ein schnappmesser mit 4,5 cm und feststehender Klinge in der Hosentasche hatte.

    Du meinst wahrscheinlich "feststellbarer Klinge" und nicht "feststehender", oder? ;)

    * Denn sie säen Wind und werden Sturm ernten. Ihre Saat soll nicht aufgehen; was dennoch aufwächst, bringt kein Mehl; und wenn es etwas bringen würde, sollen Fremde es verschlingen. * Hosea 8,7


  • Wer sich das Waffengesetz durch ließt weiß das die Spring , Klapp und Einhandmesser zu den Verbotenen Waffen gehören und das hat nichts mit der Klingenlänge zu tun .
    [...]
    Es ist immer besser sich vorher schlau zu machen was man darf und was eben nicht .

    Den letzten Satz solltest du dir selbst zu Herzen nehmen. Ob ein Springmesser als verbotene Waffe eingestuft wird hängt nämlich sehr wohl (unter anderem) von der Klingenlänge ab, unter 8,5cm ist der Besitz kein Problem. Und weder Klapp- noch deren Unterkategorie Einhandmesser sind verbotene Waffen.