Garantie - anderes Produkt erhalten realistisch?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 612 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. November 2010 um 17:59) ist von Luc.

  • Hallo,

    da ich nicht weiß, ob die Idee total weltfremd oder doch einigermaßen realistisch ist, wollte ich hier mal nachhorchen.

    Folgendes: Ich möchte bald meine GBB-Softair WE Hi-Capa 3.8 an Kotte & Zeller zurück schicken, weil der Schlittenfang nicht mehr funktioniert. Da ich schon ahne, dass mir das auch bei ner neuen Waffe passieren wird, möchte ich dem Rat einiger User hier folgen und sie verkaufen. Das heißt also: Garantie in Anspruch nehmen, hoffentlich eine neue oder reparierte Version zurück erhalten und diese dann verscherbeln, damit ich mir eine neue kaufen kann.

    Statt diesen umständlichen weg zu gehen: Wäre es sinnvoll bei K&Z anzufragen ob ich statt die Waffe zurückzuerhalten einen Aufpreis zahlen könnte, um eine andere GBB zu erhalten? Glaubt ihr das wäre ein realistisches Angebot an das Geschäft oder eher peinlich? :rolleyes:


    Ich frage, weil ich bei meiner Nachfrage zur Garantie nicht direkt in ein Fettnäpfchen treten will, wo sie mir am Ende unterstellen, dass ich den Garantiefall irgendwie simuliere oder für meine Zwecke nutzen will - was nicht der Fall ist.

  • Wenn sie es machen, geht das höchstens auf Kulanz. Allerdings ist sowas eigentlich nicht unüblich, soweit ich weiß. Du könntest dir ja auch eine Gutschrift geben lassen.

    "Why carry a gun? Cause a whole cop would be too heavy."

  • Du könntest dir ja auch eine Gutschrift geben lassen.


    Nö, das müssen die nicht sofort machen. Die dürfen erst zweimal versuchen nachzubessern. Danach hättest du erst Anrecht auf eine Gutschrift. Wenn die das sofort machen, dann nur aus Wohlwollen.

    The only sure thing in life is death! You die if you worry, you die if you don't worry, so why the f**k worry!

  • Also könnte ich zumindest mal fragen, ob ich eine Gutschrift bekommen könnte als Alternative? Das wäre mir ja glatt noch lieber. ;)

    Bei dem Angebot, dass ich die eintauschen würde gegen ne andere und dafür drauf zahle, würden sie zumindest sicher gehen, dass das Geld wieder bei ihnen ankommt.

  • Ich dachte innerhalb der 6 Monate Gewährleistungspflicht hätte ich als Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages bei einem Mangel. Stimmt das etwa nicht?

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Also das wäre super, weil es noch innerhalb der 6 Monate ist. Weiß da jemand mehr? Ich werde direkt mal recherchieren.

    Es ist ja wohl so, dass der Mangel ein Teil der Produktserie ist und ich will mir den wie gesagt nicht nochmal antun. Lieber wärs mir natürlich gewesen das Produkt hätte einfach gehalten.

  • Ich dachte innerhalb der 6 Monate Gewährleistungspflicht hätte ich als Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages bei einem Mangel. Stimmt das etwa nicht?


    1. Die Gewährleistungspflicht liegt bei 24 Monaten (es gibt im BGB geregelte Ausnahmen).
    2. Annulierung eines Kaufvertrages geht nur binnen 2 Wochen.
    3. Bei in Anspruchnahme der Gewährleistunspflicht hat der Kunde lediglich anspruch auf Ersatz aber nicht unbedingt auf sein Geld (ebenfalls im BGB geregelt).

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Ich habe nochmal nachgeschaut und festgestellt, daß es die Wandelung, also den Rücktritt bei Mängeln laut BGB §462, seit 2002 nicht mehr gibt. Davor durfte man sich aussuchen, ob man Reparatur, Neuware oder Geld zurück wollte. Jetzt hat der Verkäufer das Recht auf vorherige Nachbesserung.

    Für die neue Regelung kann man bei http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung anfangen zu recherchieren. Wenn Du aber dem Händler klarmachst, daß es ein Produktionsfehler ist und Du alle weiteren WE-Pistolen ebenfalls zurückschicken wirst, bis der Händler an den Versandkosten bankrottgegangen ist, wird er hoffentlich einwilligen Dir den Kaufpreis gutzuschreiben. Schreibe dann, wie es ausgegangen ist.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • So, ich hatte ganz diplomatisch an meine Bitte um Reparatur angehängt, dass ich auch gerne für Geld zurück oder ein anderes Modell offen wäre. :rolleyes:

    Die Antwort ignorierte diese Zusätze (wie wohl zu erwarten) und war wohl nur eine Standardantwort. Nun werde ich sie erstmal zurückschicken müssen. Und dann muss ich mich entscheiden: Verkaufen oder einfach solange kaputt schießen bis sie mir mein Geld wiedergeben. :D