seit wann pfefferspray ab18?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 826 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2010 um 19:23) ist von Sniperick.

  • Hallo Forum,


    Neulich im Waffengeschäft: :D

    Vor mir erkundigt sich ein 15jähriger nach Pfeffersprays zur Selbstverteidigung. Der Verkäufer erklärt jedoch freundlich das diese erst ab 18 Jahren zu erwerben sind.
    Das hat mich dann etwas stutzig gemacht, Pfeffersprays und Cs-Gas Abwehrmittel sind doch laut Gesetz ab 14. Um mich zu vergewissern habe ich gerade nochmal im gegooglet.
    Hab ich da etwas falsch verstanden? ?(


    Wiso durfte der 15jährige kein Pfefferspray kaufen?? :?:


    Grüße,
    Sniperick

  • oha also so weit ich weiß muss der enthaltene Reizstoff als gesundheitlich unbedenklich eingestuft sein
    und die Reichweite und/oder Sprühdauer müssen glaub ich begrenzt sein. Außerdem muß das Spray wie alle anderen auch
    auf jedenfall das PTB zeichen haben.

    Ähm erlaubt ist es auf jedenfall, da meine 15 Jährige Nichte zur sicherheit auch so ein Spray stets bei sich trägt.
    Kan jetzt aber ganz ehrlich nicht sagen ob es Pfeffer oder CS ist oder wieder was ganz anderes.

    Das WaffG sagt aber dazu folgendes

    Zitat

    § 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche

    (1) Jugendliche dürfen im Rahmen eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses abweichend von
    § 2 Abs. 1 unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen.

    (2) Jugendliche dürfen abweichend von § 2 Abs. 1 Umgang mit geprüften Reizstoffsprühgeräten haben.

    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen,
    wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.


    Aber mal schauen was unsere Experten dazu sagen :thumbsup:

  • Pfefferspray zur Tierabwehr hat keine Altersgrenze, da es nicht unter das WaffG. fällt. Verkauf nicht an Kinder kann eine Beschränkung des Verkäufers sein, damit er keinen Streß mit Eltern bekommt.

    Andreas

  • Ganz genau. Eine gesetzliche Einschränkung bezüglich Erwerb oder Führen existiert für Pfeffersprays definitiv NICHT.
    Auch einige Onlinehändler (eigentlich die Meisten) verkaufen aber trotzdem nur an Volljährige.

    Wenn einem ein Händler kein Spray verkaufen will, würde ich freundlich auf die Gesetzeslage hinweisen und einfach zu einem Anderen gehen.

    Ich versteh aber die Händler auch irgendwie. Denn wenn mal ein ziemlich junger Mensch Blödsinn mit sowas baut, wird erst mal gefragt wo er das Dingens gekauft hat und auch wenn rein rechtlich keine Verfehlung vorzuwerfen ist, so ist es doch zumindest unangenehm für den Betroffenen.

    Viele wissen aber auch schlicht und einfach nicht, daß eine Altersbeschränkung für Pfefferspray nicht existiert.
    Deshalb würd ich einen Händler auf jeden Fall darauf hinweisen.

    Bei CS-Gas gibts nur die Altersbeschränkung von 14 Jahren.
    Und es wird vor dem Gesetz als Waffe angesehen, deshalb gelten hier auch die Einschränkungen wie für alle anderen Waffen. z.B. nicht auf öffentlichen Veranstaltungen führen, etc.

    Gruß K.

    Only a government that is afraid of its citizens tries to control them.

    Die Feder ist mächtiger als das Schwert. Vorausgesetzt natürlich sie ist als Verschlussfeder in einer Glock 17 verbaut! :lol: