Ein 310er wird mangels 310er Federn mit 311er ausgeliefert.
Dem Erstbesitzer ist es zu schwer zu spannen und er lässt sich nach 3 Magazinen eine 310er Feder einabuen.
30 Jahre Benutzung mit 310er Feder sorgen für passende Nutzungsspuren.
Der jetzige Besitzer würde mit dem Einbau der 311er Feder auch wieder nur den Werksausliefungszustand wieder herstellen.
Alles legal, und das Gegenteil ist in keinster Weise zweifelsfrei nachzuweisen.
Original wurde eine 310er und keine 311er Feder verbaut, da das Originalteil eben die 310er Feder (darum heisst die so) und nicht die 311er Feder ist. Vom Gesetz her ist die Schuldvermutung bei der 311er Feder eindeutig, der Beschuldigte muss hier den originären Einbau beweisen, nicht umgekehrt, und Hörensagen hilft da nicht wirklich weiter. Also lieber auf einem Holzweg als im Schlamm versackt ...