Röhm Rg 99 N (Schnäppchen?)

Es gibt 82 Antworten in diesem Thema, welches 11.413 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2011 um 21:27) ist von revolverheld91.

  • Es darf da gar keine Probleme geben. Das ist ein gewerblicher Anbieter, und somit hast Du das Recht, bei Onlinekauf, die Ware innerhalb 14 Tagen zurückzugeben.


    Steht auch so in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen:

    Zitat

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Achte darauf, die Ware an die in den AGBs genannten Adresse zurückzuschicken.

    Schick den Revolver als versichertes DHL-Paket für 6,90€ ab, damit Du nachweisen kannst wann Du den Revolver abgeschickt hast.

    Setze Dich gleichzeitig noch per Mail oder Anruf mit dem Verkäufer in Verbindung, und sag ihm was mit dem Revolver los ist.

    Gruß Matthias

  • Wäre schön, wenn du uns noch Bilder von den ausgefransten Trommelnuten und der schadhaften Brünierung (Beize) posten würdest.

    Bier trinken macht Bauch - Bauch bringt Ansehen - Ansehen bringt Geld - für Geld gibt's Bier ... ein echter Teufelskreis :thumbsup:

  • Also wen mich meine Augen Nicht trügen, dann steht auf dem Revolver als Beschußjahr AB
    (das Foto ist nicht so dolle) also würde die SSW von 2001 8| sein.

    9 Jahre also, aber war sie jetzt so lange beim verkäufer im Lager gelegen, oder in der Vitrine, oder war es sogar ne Vorführwaffe,
    schon mal verkauft gewesen und zurückgegeben worden :?: :?: :?:

    Für eine Original NEUE Röhm SSW sind das schon ganz schöne Mängel, die Brünierung soll sich ja auch schon teilweise verabschieden.
    Fragen über Fragen ich würde vom Rückgaberecht gebrauch machen.

    EDIT:
    ähm sag mal ist das wirklich ein Bild von deinem Revolver :huh: oder ist das das Bild vom Verkäufer seiner HP

  • Nein das ist irgendein Bild aus dem Web ,wollte euch damit nur die stellen zeigen !
    Geht doch einfach mal auf die Homepage !

    Auf meinem Revolver steht nur B nicht AB !
    Fotos sind schlecht ,hab schon probiert welche zumachen aber wenn ich so nahe dran gehe ,wird das Bild immer verzerrt und von weiter weg erkennt man nix :pinch:

  • Auf der HP steht null von gebraucht, also soll das Neuware sein. Von daher hast Du auch Recht auf einwandfreie Ware - punkt.

    Mich verunsichert jetzt die Beschußkennzeichnung. Da steht nur "B"? Weil das immer zwei Buchstaben sind... "AB" wäre 01, also 2001 - und das wäre noch ein RG 99 ohne N mit dem relativ offenen Lauf und dem Stahlschloß. "BA" wäre schon 2010er Beschuß, das könnte also schon eine Waffe aus Arnsberg sein. :S Aber daß so ein Schaden soooo früh auftritt, ist sehr ungewöhnlich. Zumal die RGs auch heute noch mit Stahlteilen an der Trommelrast ausgestattet sind. So ein Problem kommt eher dann vor, wenn die Rast aus Zinkguß besteht, wie bei manchen Arnsberger Revolvern (Reck Cobra, S&W Chiefs Special wüßte ich da spontan) - aber auch dann hätte der Revolver schon einige Schüsse durch. 8|

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!

  • Mich verunsichert jetzt die Beschußkennzeichnung. Da steht nur "B"? |

    "B", meistens in einem Kreis, wurde bei diversen Röhm-Waffen gestempelt, weil diese Modelle auch in Polen vertrieben wurden. Dort ist diese Kennzeichnung für freie Waffen vorgeschrieben.

    Ich glaube jetzt nicht, dass man das "B" eventuell mit "B-Ware" in Verbindung bringen kann?

  • Das "B" für den polnischen Markt ist in einem Dreieck, allerdings entspricht dieses Zeichen nicht dem PTB-Zeichen, sondern ist eher mit einem "TÜV"-Zeichen zu vergleichen ( soweit ich informiert bin ).

  • Dieses "B" ist die Zulassung für den polnischen Markt, quasi deren Version der PTB-Zulassung. Was ich meine, ist die Kennzeichnung des Beschußjahres... Das ist ein zweistelliger Buchstabencode, der das Beschußjahr (= Herstellungsjahr) beinhaltet.

    Edit: hier hab ich ein Foto von der Beschußkennzeichnung meiner Vektor.
    Neben dem Adler steht "AC" - das bedeutet Beschußjahr "02", also 2002 beschossen und sicher auch 2002 gefertigt.

    Oben drüber ist auch das "B" zu sehen, das heißt, daß auch polnische SSW-Fans in den Genuß der CP 1 kommen.

    Bilder

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
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    2 Mal editiert, zuletzt von Motorbiker (31. August 2010 um 20:00)

  • Also bei mir steht AH ...und links daneben dann das B !!

    Der Verkäufer hat bis jetzt auch nicht geantwortet...ich schicke die Waffe dann Morgen einfach zurück und werd sehen was bei rauskommt!

  • Also bei mir steht AH ...und links daneben dann das B !!


    Dann ist dein Röhmer von 2007
    wen Du Ihn zurückschickst und der Verkäufer bis jetzt auf deine mail nicht geantwortet hat,
    sicher dich ab, nicht das der Händler sagt Bei mir ist nichts angekommen.
    investiere die 6,90€ und schick es als DHL Paket, da kannst Du jederzeit via internet oder nachforschungsauftrag
    verfolgen wer und wann dein Paket angenommen hat.

    Viel Glück

  • Hallo Leute ,
    heute bekam ich folgendeAntwort...

    Sehr geehrter Herr XXX:

    die Waffe ist bei uns angekommen. Durch Betriebsferien letzter
    Woche

    kann ich mich leider erst jetzt melden. Sie hatten die Rücksendung
    ja bereits

    per email angekündigt; darauf wollten wir vor einer Stellungnahme
    abwarten.

    Ihre Reklamation lässt sich in sofern nun bestätigen.

    Da der Artikel aber benutzt wurde, haben wir das Recht, den Mangel
    zu beheben.

    Eine Rückgabe mit Geld zurück ist hier leider nicht möglich. Wir
    werden die Waffe nun

    zur Reparatur einschicken müssen. Dies wird für Sie natürlich
    kostenlos sein.

    Wir bitten daher um etwas Geduld.

    Mit freundlichem Gruss

    [b](Name entfernt. Ulrich, Admin)

    Das ist doch wohl ein witz oder ?
    ich möchte diese waffe nicht mehr haben und kann auch nichts für die Schäden...wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück `?

  • Hallo,

    nö das Recht hat er wohl.
    Er darf nachbessern.
    Sie ist nicht mehr neu also alles i.O. denke ich.

    Gruß Chistian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Erst nach 3-maliger erfolgloser Reparatur hat der Kunde einen Anspruch auf Wandlung - so sieht es leider laut EU-Recht aus. Alles andere ist Goodwill vom Händler.

  • Und muss der gewerbliche Händler nicht in seinem Onlineshop, in dem er hauptsächlich Neuware vertreibt, explizit darauf hinweisen,. wenn es sich um Gebrauchtware handelt? Es wurde ja wohl dem Kunden nicht der Anschein vermittelt, es handele sich um Gebrauchtware... :eeeevil:

    mfg

    Sascha


    ...der alles mit Ballistol beschmiert :whistling:

  • Ja muß er

    Der Händler kann nicht einfach etwas Gebrauchtes als NEU verkaufen allenfals als Neuwertig.
    Steht aber nichts der gleichen dabei ist davon auszugehen das es sich um einen NEU Artikel handelt.

    Aber jetzt zu dem momentanen Problem, Käufer sagt "Nö hab ich ja NEU bei Ihnen gekauft, ich geb Ihn zurück und krieg mein Geld wieder"
    und Verkäufer sagt
    "Nix ist mit Geld zurück der wurde ja schon vom Käufer gebraucht und funktioniert jetzt nimmer richtig"

    so und nun hamer des Alte hin und her schieb Spiel, der sagt so und der sagt so, das kann langwierig werden :new16:

  • Man oh man

    hier meine Antwort:


    ___________________________________________________________________________________


    Guten Abend,


    Ja ok aber was ist mit meinem 14-Tägigen Rückgaberecht ?...Die Waffe
    ,die ich grademal 1.Tag benutzte ,hatte nur ~25 Schuss abgefeuert ,das
    ist doch nicht normal ,das solch eine Beschädigung nach so kurzer Zeit
    ensteht !

    Selbst wenn die Waffe eingeschickt wird und zb. eine neue Trommel
    eingebaut und die Feder verstärkt wird (was ja das mindeste wäre) ,habe
    ich schon bedenken das sich der Vorfall wiederholt.

    Was dann?...wieder einschicken ?


    Das kann es doch nicht sein ,oder ?


    Ich denke mal die Waffe war irgendwie schonmal in Gebrauch o.ä. ,anders
    kann ich mir das nicht erklären ,auf ihrer Seite steht in der
    Beschreibung auch nichts von neu ,gebraucht ,überholt oder sowas.

    Desweiteren wundert es mich das sie so günstig war und direkt nach meinem Kauf fast 40€ teurer wurde!?


    mfg

    XXX