Ok ich verstehe. Zumindest wäre es dann "nur" noch ein bürokratisches Problem mit einer Neuzulassung. Bei den derzeitigen Verhältnissen in Stuttgart also eher ein Ding der Unmöglichkeit...
Da hat Stuttgart nix mit zu tun.
Die Grauzone ist, ob man den Druckminderer als Teil der Antriebseinrichtung (ja, ich weiß, "fest verbunden" steht auch im WaffG) betrachtet sowie der Wechsel der Antriebsart.
Den behördlichen Segen erteilt ein Beschussamt, das Dir das vorhandene quasi bestätigt. Welches Amt Du wählst, bleibt Dir überlassen. Klick
Andreas