Wieder mal die F.A.Z. ....

Es gibt 45 Antworten in diesem Thema, welches 4.897 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. August 2010 um 00:40) ist von Kraufux.

  • Da ich mit Drogen und alles was damit zu tun habe nichts zu tun habe, bin ich mit der Begrifflichkeit nicht so vertraut. Für mich sind alle regelmäßigen Drogenkonsumenten Junkies, ohne Unterscheidung zwischen Hart- und Weichdrogen..

    Dann bin ich als Raucher für Dich also auch ein "Junkie"?

    Und jemand, der jeden Samstagabend (also regelmäßig) ein Bierchen trinkt, ist auch ein "Junkie"?

    Ich denke, man sollte die Kirche mal im Dorf lassen. "Junk" ist zu eine Szenebezeichnung für Heroin (und andere als "hart" eingestufte Drogen) und "Junkie" ist eine sehr herablassende, stigmatisierende Bezeichnung für die Leute, die sich das Zeug intravenös verabreichen UND stark von der Droge abhängig sind (es gibt nämlich, man glaubt es als Laie kaum, auch unter Heroinusern Gelegenheitskonsumenten) UND physisch wie psychisch durch ihren Konsum stark geschädigt sind. Alle Heroinuser, auf die letztere Dinge nicht zutreffen und alle anderen Konsumenten von Drogen, ob hart oder weich, legal oder illegal, die sich kein Heroin spritzen, sind per definitionem keine Junkies, sondern [X - beliebige psychotrope Substanz hier einsetzen]-Konsumenten oder [X]-Abhängige.

    Einen Kiffer als "Junkie" zu bezeichen, wäre m.E. genau so schief, wie einen Esel "Pferd" zu nennen oder einen Colt Peacemaker als "Pistole" zu bezeichnen.

    Du drückst Dich sprachlich stets präzise aus, warum nicht auch in diesem Bereich?

    Gruß,

    Tim

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Kennst Dich aber gut aus, dafür dass Du nichts nimmst .... :rolleyes:

    Ich selbst schnupfe nur N110. Ausser am Sonntag, da schnupfe ich N550.

    :thumbsup:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Damit reinige ich die Kaffeemaschine, das zählt nicht als Genussmittel.

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Ich bin seit über 30 Jahren leidenschaftlicher Pfeifenraucher.Ich lasse mir das auf "meinem befriedeten Besitztum" auch von Keinem madig machen!

    Und ja, ich rauche morgens, Mittags und Abends jeweils eine Pfeife. Nichtraucher sind erstaunt, wie gut der Tabak duftet!

    Nur Stümper verbreiten mir einer Pfeife durch unsachgemäßen Gebrauch Gestank. (Pfeife wird übrigens nicht auf Lunge geraucht. Und ja, Nikotin macht süchtig. Dafür trinke ich seit exakt 2 Jahrzehnten so gut wie keinen Alkohol mehr).

    Auch die Zigarettenraucher dürfen bei mir in der eigens dafür eingerichteten Raucherecke der Werkstatt ihre Zigarette rauchen, auch wenn mir das "stinkt". So viel TOLERANZ muss einfach sein, gerade wenn man sie selbst einfordert.

    Grüße Ralf

  • Nun, ich bin selber Reserveoffizier und ich schiesse gerne.

    Mit scharfen Waffen natürlich nur im Dienst.

    Ich würde niemals eine Waffe mit heissen Gasen in meiner Wohnung haben Wollen.

    F-CO2 Waffen haben den Charme, dass alle Ladetätigkeiten, das Zielverhalten und Sicherheitsmeldungen genau die selben sind, wie bei einer scharfen Waffe. Der Unterschied ist, dass das Zielfeld kleiner ist und man einen Schiessstand im eigenen Garten aufbauen kann.
    Mit diesen Waffen kann man seine Kinder zu einem sehr verantwortungsvollen Umgang mit Waffen erziehen. Anders als es viellecht zweifelhafte und gewaltorientierte Computergames tun würden.

    Auf den Punkt bringt es der australische General in der angehängten PDF Datei.

    Mit freundlichen Grüssen

    Holger Deussen

    Dateien

    Beretta Px4, Walther CP99, UMAREX SA 177, Beretta Storm Commando II 4x32 TriTac CI, AIR Magnum 850 3-9x44 SNIPER, Walther HPP, Walther CP99 Compact, Beretta FS92, Beretta Px4 Recon, HW97 mit Walther - 4-12 x 50 CI, Röhm RG96, Röhm RG88, Zoraki 914, Röhm TacFour, WE M4A1 GBB

  • Hallo Jepp67!

    Das PDF mit dem Generalmajor ist echt genial.
    Da wünsche ich mir immer das es auch einige Politiker oder ander einflussreiche Leute gebe die mal so schlagfertig antworten und solche Gutmenschen retorisch platt machen. :thumbsup:


  • ... und man einen Schiessstand im eigenen Garten aufbauen kann ... Mit diesen Waffen kann man seine Kinder zu einem sehr verantwortungsvollen Umgang mit Waffen erziehen ...

    Nicht in Deutschland.

    vita brevis, ars longa

  • Warum nicht in Deutschland?

    Beretta Px4, Walther CP99, UMAREX SA 177, Beretta Storm Commando II 4x32 TriTac CI, AIR Magnum 850 3-9x44 SNIPER, Walther HPP, Walther CP99 Compact, Beretta FS92, Beretta Px4 Recon, HW97 mit Walther - 4-12 x 50 CI, Röhm RG96, Röhm RG88, Zoraki 914, Röhm TacFour, WE M4A1 GBB

  • nach meiner Auffassung nur auf Schießstätten.
    der eigene Garten ist aber keine Schießstätte


    § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten

    (1) Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt und eine Versicherung gegen Haftpflicht für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen in Höhe von mindestens 1 Million Euro -- pauschal für Personen- und Sachschäden -- sowie gegen Unfall für aus dem Betrieb der Schießstätte resultierende Schädigungen von bei der Organisation des Schießbetriebs mitwirkenden Personen in Höhe von mindestens 10.000 Euro für den Todesfall und 100.000 Euro für den Invaliditätsfall bei einem im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen nachweist. § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Abweichend von Satz 2 richtet sich die Haftpflichtversicherung für Schießgeschäfte, die der Schaustellerhaftpflichtverordnung unterliegen, nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 dieser Verordnung. Bei ortsveränderlichen Schießstätten ist eine einmalige Erlaubnis vor der erstmaligen Aufstellung ausreichend. Der Inhaber einer Erlaubnis nach Satz 5 hat Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der örtlich zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen.
    (2) Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionshersteller, durch Waffen- oder Munitionssachverständige oder durch wissenschaftliche Einrichtungen geschossen wird. Der Betreiber hat die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte der zuständigen Behörde zwei Wochen vorher schriftlich anzuzeigen. (3) Unter Obhut des zur Aufsichtsführung berechtigten Sorgeberechtigten oder verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf
    1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 14 Jahre alt sind, das Schießen in Schießstätten mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 und 1.2),

    Beretta Px4, Walther CP99, UMAREX SA 177, Beretta Storm Commando II 4x32 TriTac CI, AIR Magnum 850 3-9x44 SNIPER, Walther HPP, Walther CP99 Compact, Beretta FS92, Beretta Px4 Recon, HW97 mit Walther - 4-12 x 50 CI, Röhm RG96, Röhm RG88, Zoraki 914, Röhm TacFour, WE M4A1 GBB

  • Der private, nicht kommerzielle Schießstand auf privatem Grund bedarf keiner Genehmigung. Jedoch ist das tatsächlich Minderjährigen der Umgang mit Waffen (nicht nur Schusswaffen!) verboten. Siehe § 2 WaffG.
    Außnahmen, die den Umgang von Minderjährigen mit Schusswaffen erlauben gibt es, wie es z.B. auf genehmigten Schießständen und dann unter befähigter Jugendaufsicht möglich ist.
    Aber im privaten Garten ist das zeitweise Überlassung und das Schießen von Minderjährigen immer verboten. Zudem sind die meisten Gärten auch nicht zum schießen geeignent - siehe § 12 WaffG.

  • Man muß der FAZ zugute halten, daß sie in den letzten Wochen mehrfach über das Sportschießen berichtet hat. Doch fühlt man sich in der Redaktion offensichtlich bemüßigt, den SpoMoWa-Fritzen und konsorten die gleichen Chancen für eine Stellungnahme einzuräumen wie den LWBs. Das könnte man für den Ausdruck fairen Journalismus halten, bedeutet unter den gegebenen Umständen der allgegenwärtigen Hetze jedoch eine Niederlage für uns. Man schreckt auch im folgenden Artikel nicht vor Begriffen wie "Mordwaffen" - ohne Anführungszeichen! - zurück; GK-Gewehre (keine Selbstlader!) sollen gar "bedrohlich wirken". X(

    Sportwaffen - oder Mordwaffen


    Und wir müssen derzeit selbst für solche Texte in überregionalen Medien noch dankbar sein, denn besser wird es auf absehbare Zeit wohl kaum werden. ;(

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • Sehr geehrter Herr Dr. König, verehrte Mitstreiter,

    ich nehme Ihren Beitrag zum Anlaß, einmal mehr auf den bekannten Umstand hinzuweisen, daß alles Jammern gegenüber solchen Medienberichten nichts hilft.

    Es ist an der Zeit, selber aktiv zu werden.

    Ich möchte Sie (und den Rest von euch) recht herzlich bitten, sich einer der Organisationen der sich organisierenden Waffen- bzw. Bürgerrechts-Lobby anzuschließen sowie auch aktiv im Bekanntenkreis dafür zu werben.

    Ich persönlich möchte Ihnen die Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz (http://www.fvlw.de) ans Herz legen.

  • Und - gibt es auch Argumente dafür ??

    ?(

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • Hochverehrter mitstreitender Helfred,

    es ging bei meinem obigen Beitrag nicht um ein Beklagen dieses allerdings beklagenswerten Zustandes, sondern um einen Beitrag zur Analyse der Lage in Politik und Medien. (Eine Fähigkeit, die die von Dir favorisierte FVLW leider manchmal vermissen läßt.) Außerdem wollte ich diesen Artikel über die ISSF-WM hier im Forum noch irgendwo unterbringen. ;)
    Mit dem erwähnten Text zeigt uns die FAZ, daß wir LWB bereits mit dem Rücken zur Wand stehen. Andere "bürgerliche" Blätter wie die WELT sind schon vor Jahren auf den Zug der Waffengegner aufgesprungen, von der linken Journaille ganz zu schweigen.
    Die Lage ist ernst. Es droht zwar kein Totalverbot, aber ein langsames Anziehen vieler kleiner Daumenschrauben, von denen jede für sich gar nicht so schlimm erscheint - so lange, bis viele LWB dem Druck nicht mehr standhalten und ihr Hobby entnervt aufgeben. X(

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper

  • ZEBO

    Schon gut, schon gut ))))) Den offiziellen Tonfall habe ich für Dr. König reserviert. Mein Werben richtete sich dem Wesen nach auch nicht an dich, sondern tatsächlich an Dr. König und einige andere.
    Deinen Beiträgen ist durchaus zu entnehmen, daß du die Lage - auch gesellschaftlich - reflektierst.

    Im übrigen ist mir wurscht, welche der in Rede stehenden Verbände unterstützt wird. Hauptsache es wird einer unterstützt. Ich persönlich unterstützte die FvLW und den VdW.

    Allerdings ist diese "wenn mir nur eine Kleinigkeit nicht paßt, dann mache ich da nicht mit"-Mentalität hauptverantwortlich für unsere Schwäche...

    Ich wäre froh und dankbar, wenn sich alle unter einem Dach zusammenfänden, damit auch ein wenig mehr Masse generiert wird.
    Es geht um die Sache, nicht um persönliche Befindlichkeiten.

  • Die offensichtliche und zweifellos beklagenswerte Wahrheit ist, dass die Empfehlungsgeber des bezeichneten Verbandes in aller Regel ihre Empfehlungen nicht begründen ... können.

    Das ist recht interessant, wie ich finde.

    Im aktuellen VISIER war leider eine Beilage des fraglichen "vereines", mit sicherem Farbgeschmack hat man eine giftgrüne Schrift auf einen zartpastell-fliederfarbenen Hintergrund gesetzt.

    Wie immer ging es vor allem um eines: Geld. Und zwar möglichst viel Geld. Ich zitiere "Ich unterstütze den Verein mit einem jährlichen Betrag von 12 / 24 / 36 / 48 / 75 / 100 Euro."

    Bezüglich der Rechte, die dem "Förderer" zustehen, informiert das Blättchen nicht, sondern verweist auf die Internetseite. Da kann sich Jeder denken, warum das so ist.

    Unterzeichnet ist das Ganze von den beiden Manfreds und Herrn Assmann: Einem "IT-Supporter" ungeklärter weiterer Ausbildung, einem Steinmetzmeister und einem Polizeibeamten im gehobenen Dienst (also mit staatsinterner Fachhochschulbildung).

    Weiter abseits vom Thema geht es ja dann kaum noch.

    Es ist wirklich erstaunlich, wie wenige Menschen in Deutschland zu strukturiert folgerichtigem Denken in der Lage sind .... :wacko:

    Muss Schluss machen, ich habe einen Nebenjob als Hebamme angenommen.


    Zitat

    Allerdings ist diese "wenn mir nur eine Kleinigkeit nicht paßt, dann mache ich da nicht mit"-Mentalität hauptverantwortlich für unsere Schwäche...

    Für die heutige FDGO sind in zwei Weltkriegen und zwei Diktaturen in Deutschland einige Millionen Menschen umgekommen.

    Wer das als Kleinigkeit bezeichnet, sollte vielleicht mal überprüfen lassen, in welcher virtuellen Realität er gerade hängen geblieben ist.

    :KOTZSMILIE:

    Wer in einem gewissen Alter nicht merkt, dass er hauptsächlich von Idioten umgeben ist, merkt es aus einem gewissen Grunde nicht. (Curt Goetz)

  • ich_bins

    Wo ist dein Problem ? Niemand zwingt dich, die FvLW zu unterstützen. Wenn dir PL besser gefällt...kein Problem.
    Nur unterstütze jemanden. Und schlage nicht auf Mitstreiter ein. Das sollte jemandem mit "strukturiertem Denkvermögen" wie dir eigentlich klar sein.

    Die FDGO ist mir lieb und teuer, wie wohl jedem, der etwas älter ist.Wir kennen nämlich noch die alte Bundesrepublik vor der Diktatur der Political correctness und der Gutmenschen.

    Wo nimmst du eigentlich deinen Standesdünkel her ? Bist du etwa Prof. Dr. Dr. ? Wenn du besser geeignet bist als die beiden Manfreds und Reiner - bitte: mach den Job.

    Dein Verhalten wie auch deine Posts sind recht pubertär.