Hallo Leute,
habe neulich ein nettes Messer gesehen.
Da ich mich leider nur im Gesetzestext zum Thema Schusswaffen auskenne hier nun meine Frage: Unterliege ich mit dem abgebildeten Messer irgendwelchen Vorschriften bzgl. Besitz und Führen? bzgl. arretierung etc.?
Habe schon öfters irgendwelche Theorien von wegen " nur erlaubt wenn kürzer als die Handbreite" etc. pp.
Noch kurz zur Info, die Klinge rastet von selbst ein, um diese zu lösen muss man auf dem Griffrücken eine sicherung Drücken.
Klingenlänge sind 11,3cm.
Messer besitzt keinen Pin etc. bzw. der Pin kann abgeschraubt werden.
oli