Zitatich habe im jahr 2002 in Gosslar ein Butterflymesser gekauft was von der klingenlänge her gegen das waffenrecht verstößt, oft ist das gesetz einfach von bürokratischem unsinn durchzogen.
ich habe das teil - heute zwar nicht mehr nachweißbar - aber eben doch in deutschland gekauft.
es wurde also zum kauf angeboten, darf aber nicht besessen werden...
ich habe extra nochmal maß genommen, die klinge ist definitiv zu lang.
Du bist so falsch Informiert wie 98% unserer Bevölkerung.
2002 waren meine ich diese Messer noch frei und Legal!
Heute kannst du auch Messer egal welcher Länge Kaufen.
Ein Butterfly ist aber ein Illegaler Gegenstand weil diese Messerform als solches verboten worde.
Einzig mit der Länge hat es zu tun ob du nun Heute dein Messer Führen drafst. Ab 12,1cm ist ende. Egal welches Messer.
Aber Butterfly ist immer Verboten! Wenn du sowas hast besitzt du eine illegale Waffe! Endweder endsorgen oder Griff zusammenschweissen.