Waffenrecht in Österreich

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 3.928 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juni 2010 um 23:46) ist von flak88.

  • Hab ich da was falsch verstanden oder ist es österreich erheblich einfacher erlaubnisspflichtige Schusswaffen u haben und zu FÜHREN ?
    Ist Österreich ein Mekka der Waffenliebhaber?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenpass_(%C3%96sterreich)

    ''when you turn to the corner of your life - will you be ready'' - Clint Smith

  • Ein Mekka sicherlich nicht,da gibt's andere Länder!
    In Österreich ist es einfacher eine Schusswaffe (Langwaffen) zu bekommen die kann man zum Teil mit 18 Kaufen,aber führen darf man sie nicht.Steht doch in deinem Link das ein Waffenpaß nur Leute bekommen die besonders Gefährdet sind.
    Aber in Ö sollen die Gesetze auch weiter Verschärft werden.

  • Erlaubnispflichtige Schusswaffen bekommst du mit einer Waffenbesitzkarte. Um diese zu erwerben, musst du mind. 18 Jahre alt sein, in den letzten 15 Jahren keinen Zivildienst abgeleistet haben, psychologische Tauglichkeit besitzen sowie Sachkunde nachweisen. Als Begründung für die Ausstellung einer WBK reicht die Angabe des Wunsches nach Selbstverteidigung. Psychotest machen die meisten Psychologen, kostet nur ~180 Euro. Sachkunde heißt in Österreich Waffenführerschein, macht in der Regel jeder Händler.

    Führen von Waffen der Kat.C und D (Langwaffen) mit der Jagdkarte. Alternativ mit Waffenpass, wobei bei diesem auch Kat.C und D miteingetragen sein muss. Waffenpass ist im Prinzip eine Waffenbesitzkarte, die auch zum Führen von X Stück (wird eingetragen) genehmigungspflichtigen Schusswaffen berechtigt.
    Um einen Waffenpass zu erlangen muss man eine Begründung haben, die die Behörde auch anerkennt. Leider wird hierbei die Vollzugspraxis ständig verschärft, aber es werden nach wie vor Waffenpässe ausgestellt. So erhält m.W. etwa jeder Polizist für sein Leben abseits des Dienstes einen Waffenpass, sofern er diesen beantragt.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • heißt das in Österreich muss man nicht Mitglied in einem Schützenverein sein und auch Sachkundelehrgang werden nur vom Händler vorgenommen ? Wow, warum ist das bei uns nicht so :whistling:
    Machen eigentlich viele Österreicher von diesem Gesetz Gebrauch und tragen eine Schusswaffe?
    Aber das mit den zivildienst versteh ich nicht ganz -?

    ''when you turn to the corner of your life - will you be ready'' - Clint Smith

  • Wenn du Zivildienst gemacht hast,hast du den Dienst an der Waffe verweigert!Deswegen bekommst du so auch keine.Erst erzählen das man keine Waffe anpackt,aber dann eine eigene haben wollen,ist nicht drin.


    Braucht ihr in Ö für alle Waffen eine WBK?Hab doch irgendwas mitbekommen das ihr KK-Gewehre ect. frei mit 18 Jahren erwerben dürft.

  • Alle Repetierer (Kaliber egal), alle Flinten (ausser Halbautomat und Pump) ab 18J. Vorausgesetzt man hat kein Waffenverbot!

  • heißt das in Österreich muss man nicht Mitglied in einem Schützenverein sein und auch Sachkundelehrgang werden nur vom Händler vorgenommen ? Wow, warum ist das bei uns nicht so :whistling:
    Machen eigentlich viele Österreicher von diesem Gesetz Gebrauch und tragen eine Schusswaffe?
    Aber das mit den zivildienst versteh ich nicht ganz -?

    Nein, du musst in Österreich nirgends Mitglied sein um genehmigungspflichtige Schusswaffen zu erwerben.

    Zivildiener sind deshalb benachteiligt, weil sie laut Gesetz nur deshalb Zivildiener werden können wenn diese den Dienst an der Waffe verweigern. Und laut Gesetzgeber heißt das dass sie keine Waffen angreifen wollen, deshalb dann auch das Verbot vom Erwerb eines waffenrechtlichen Dokumentes (Kat.C und Kat.D Waffen dürfen Zivildiener natürlich besitzen).

    Viele Österreicher würden gerne Gebrauch machen und einen Waffenpass lösen, aber nicht sehr viele haben einen. So liberal wie es sich nun anhört ist es auch nicht. Und trage mal 24h eine aufmagazinierte Waffe irgendwo mit, dann verzichtest du wenn es geht auch darauf.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Das Verbot für Zivildiener gilt aber auch "nur" 15 Jahre soweit ich weiß, danach steht es ihnen auch frei eine Waffe zu erwerben.

    _________________________________

    Who wants some?

    10.6.2011

  • Deshalb schrieb ich auch schon weiter oben "in den letzten 15 Jahren keinen Zivildienst gemacht" ;)

    Bis ~2002 stand sogar "bis zu 15 Jahre" im Zivildienstbescheid, dank einer Gesetzesnovelle stehen aber jetzt immer 15 Jahre drinnen.

    Ein ehemaliger Salzburger Zivi hat jetzt probiert dagegen eine Intiative zu machen, weil er draufgekommen ist dass er zur Polizei will. Irgendwie ist die Sache aber wieder im Sand verlaufen?

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Es wundert mich wirklich, dass man so wenig von den liberalen Waffengesetzten in Österreich hört.
    Ich hab von Dänemark und der Schweiz gehört, dass die Gestze liberal sind aber nicht von Österreich.
    Wie lange dauert denn so ein Lehrgang beim Händler - sprechen wir von einer Woche oder nur so ' hier ist der Abzug und sorum hält mans'. 8o

    Österreich hat aber trotz der liberalen Waffengesetzte keine erhöhte Kriminalitätsrate mit Schusswaffen, oder?

    ''when you turn to the corner of your life - will you be ready'' - Clint Smith

  • Der Waffenführerschein dauert ca. 2-3h (je nachdem wer ihn hält), beinhaltet eine Sachkundeunterweisung (Recht) und nachher noch kurzes Schießtraining.

    Dieses "Dokument" bzw. Befähigung muss auch bei jeder Verwahrungskontrolle nachgewiesen werden, dh. spätestens alle 5 Jahre muss eine neuerliche Befähigung erbracht werden. Behörden anerkennen da aber auch Übungsnachweise (Ergebnislisten, z.T. auch Vereinsbestätigungen) sowie eine gültige Jagdkarte.

    Gruß Georg

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    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Wenn man das so liest müsste in Ö ja Mord und Totschlag herrschen ;)

    Bei uns kann man ruhig 15 Jahre gedient haben, und trotzdem nicht mal abends mit ner Tarnfarbenen Nagelfeile rumlaufen.... :(

    Und wehe es erdreistet sich jemand zum Amt zu gehen, und aus Gründen der SV einen Waffenschein zu beantragen,der kann sich schon gleich schon mal die Narrenkappe aufsetzen.

    Das schlimmste ist jedoch, das diejenigen die sich hier so ein Murks ausdenken, mit gepanzerten Limos und Blaulicht zur nächsten Coctailparty gefahren werden :cursing:

    Ich glaube wir werden hier ganz schön veroascht :thumbdown:

    Sorry, aber das musste mal raus!!

    gruss Flak88