Walther Silver Tac, Waffengesetz

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.655 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Mai 2010 um 13:49) ist von Motorbiker.

  • Hallo miteinander!

    Ein Freund schenkte mir vor einigen Tagen das folgende Messer, welches ich hier im Haushalt auch gern für die ein oder andere etwas grobere Arbeit einsetze:

    http://www.kotte-zeller.de/$WS/kotte-zeller-shop/websale7_shop-kotte-zeller-shop/produkte/medien/bilder/normal/29267.jpg

    Das Walther Silver Tac.
    Da ich nun in mehreren Threads Parts über das Waffengesetz gelesen habe, bin ich einigermaßen verwirrt, was selbiges angeht.
    Das Messer lässt sich definitiv einhändig öffnen, die Klinge ist mit einer Feder ausgestattet, die das Messer automatisch herausschnellen und arretieren lässt, sobald man die ersten paar mm/cm mit dem Daumen geöffnet hat.
    Man muss den Knopf auf der Klinge also nicht bis nach oben führen, sondern lediglich einige cm und schon schnellt die Klinge bis zur Einrastposition und verriegelt.
    Daher meine Frage: Ist es nun ein Einhand- oder ein Springmesser?
    Dürfte ich dieses theoretisch führen (klar, wenn dann nur mit Grund, bspw. im Wald beim Wandern) oder kann ich mir das direkt schenken?

    Hoffe, ihr könnt mir helfen

    MfG

    mod3

    PS: Weiß jemand zufällig, wie man die beigelegte Fangschnur fachgerecht verwendet?
    Durch die Bohrung am Messer passt sie nur mit Gewalt und die angenähte Klettschlaufe (zur Befestigung am Gürtel?) wirkt nicht sonderlich fest, bzw. scheint sich schnell zu öffnen.

    Einmal editiert, zuletzt von mod3 (28. Mai 2010 um 16:02)

  • Ähmm... Wandern ist schonmal kein ausreichender Grund um ein Messer illegal zu führen!
    Wie lang ist die Klinge?


    Ich bin keine Signatur! Ich putz´ hier nur!

  • Führen ist nicht! Eagal ob jetzt als Springer oder Einhandmesser gesehen würde! Wobei wir hier wohl eher ein Einhandmesser haben, Springer werden ja hauptsächlich über die "Automatik" definiert.

    Ich zitier mal den Gesetzestext:

    "(1) Es ist verboten

    (...)

    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.


    (2) Absatz 1 gilt nicht

    (...)

    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3,
    sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere
    vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung
    erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten
    Zweck dient. "


    Ich bin keine Signatur! Ich putz´ hier nur!

    Einmal editiert, zuletzt von Stoke (28. Mai 2010 um 16:17)

  • Zitat

    Ähmm... Wandern ist schonmal kein ausreichender Grund um ein Messer illegal zu führen!

    Das ist Auslegungssache der örtlichen Behörde, bzw. desjenigen der dich damit aufhält. Unser Innenminister Herr Schäuble hat hierzu geäußert, dass Wandern ein ausreichender Grund ist. Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle einfach mal bei der örtlichen Behörde vorbeischauen und mich informieren, da macht man nichts falsch mit. ;)

    Schwimme niemals allein....

  • Äh - schon mal daran gedacht, den Klingenheber (Pin) abzuschrauben? Bei den Walthers außer dem MultiTac sind die nämlich geschraubt. Du brauchst nur 2 gute Zangen. Allerdings ist der Pin danach so zerkratzt, daß man ihn nicht mehr dran bauen sollte, sieht nicht mehr schön aus. Aber das Messer ist dann ein Zweihänder.

    Ich bitte darum, mir in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen (auch nicht per PN!!!), warum ich Neu-Usern hier immer wieder die gleichen Fragen beantworte - das ist allein MEINE Entscheidung! X(
    User, die von mir eine Rechtfertigung für meine Hilfestellungen verlangen, werden AB SOFORT komplett ignoriert!!!!!