Darf man mit den Luftgewehr aus dem Fenster schießen?

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 4.931 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2010 um 19:33) ist von Saalach.

  • Guten tag
    Darf man mit einem Luftgewehr aus dem Fenster schießen wenn das Geschoss auf dem Grundstück bleibt. Dahinter ist eine Straße. Da wo ich drauf schießen möchte ist ein Kugelfang (für Karten) dahinter mit einen Komposthaufen aus Stein.

    Haus(Fenster)________________Kugelfang_Komposthaufen___2meter weiter ein gehweg mit Straße.

    Ist das erlaubt oder sollte man lieber wo anders schießen.

    Ist eine dumme Frage.

    MFG

    :lol: :lol: :lol:

  • sollte trotz deinen "sicherheitsvorkehrungen" ein passant verletzt werden, wirds seeehr teuer... :confused2:

  • Zitat

    Original von Hopmann1991

    Ist eine dumme Frage.

    MFG

    Ach wo!
    Sie ist lediglich im falschen Unterforum gestellt.
    Und ok, man hätte sie auch durch die Suche selbst beantworten können.
    Und eigentlich gebietet es auch der gesunde Menschenverstand, dass man besser nicht einfach aus dem Fenster schießt, schon gar nicht, wenn ein Projektil auch auf einem Gehweg landen könnte.

    Hier die Antwort:
    Nein.

    :new16:

    ___________________________________________

    Gruß
    Krischan

    Ich möchte im Schlaf sterben wie mein Opa!
    Nicht heulend und schreiend wie sein Beifahrer.

  • Ja, ist erlaubt! ..... wenn du vorher den Fensterladen zumachst ;)

    Das Geschoß darf das Grundstück auf keinen Fall verlassen können.
    Du mußt sicherstellen, daß du im Winkel von 360° horizontal und vertikal schießen kannst, ohne einen Unbeteiligten auch nur aus Versehen zu treffen.

  • Nein, um Gottes Willen. Das IST gefährlich und daher zurecht verboten.
    Du musst sicherstellen, dass das Geschoss deinen Grund nicht verlassen kann, damit ist auch gemeint, dass ein versehentlicher Schuß nach irgendwo nicht raus kann.

    Hast du einen Keller? Wenn ja empfehle ich den, da kannst du dich austoben wie du willst und keiner meckert.

    Außerdem denke ich, dass du gar nicht so schnell schaun kannst und die Bullen sind bei dir. Wenn dich da am Fenster einer sieht, der denkt du läufst Amok. Ich persönlich würde bei so einem Bild die Polizei rufen, weil ich mir sicher wäre, dass da einer nix Gutes im Schilde führt.

    Grüße
    Asgi

    Meins: Weihrauch HW 55 :F:, Umarex Norica 56 :F:, Daisy Red Ryder :F:, Barnet Cobra Schleuder, Weihrauch HW 45 :huldige:

  • Zitat

    Komposthaufen aus Stein.

    Bin nur durch Zufall in das Forum, was kann das Steinkomposthaufen für Pflanzen besser und wie macht man einen Steinkompost ?

  • Eigentlich schon logisch, dass man sowas nach den in Deutschland vorgefallenen Dingen bezüglich Amoklauf nicht machen sollte. Mal abgesehen von der Gefahr eines unbeabsichtigt gelösten Schusses der sonstwohin geht wird der nächste Fussgänger der das mitbekommt die Staatsmacht rufen.

    Ausser du wohnst auf nem kleinen Dorf wo keiner vorbeikommt und man jeden kennt...dort mag das vielleicht noch nicht so das Thema sein aber in einer Stadt lass blos die Finger von sonst können wir das dann in der Bild nachlesen ;)

  • Zitat

    Darf man mit einem Luftgewehr aus dem Fenster schießen wenn das Geschoss auf dem Grundstück bleibt.


    Ganz so dumm ist die Idee gar nicht, wenn man einige Meter zurück in den Raum geht und von da aus, aus einem relativ kleinen Fenster (am besten Kellerfenster wegen der Höhe) schießt.
    Und draußen im Garten ein ausreichend großer "Kugelfang" (Gerätehäuschen an dem man die Zielscheibe fest macht z. B.) steht. Dann kann das Geschoss das eigene Grundstück nicht verlassen (was natürlich sichergestellt sein muss) und somit wäre es erlaubt .

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (7. Mai 2010 um 23:09)

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    , wenn man einige Meter zurück in den Raum geht und von da aus, aus einem relativ kleinen Fenster (am besten Kellerfenster wegen der Höhe) schießt.
    Und draußen im Garten ein ausreichend großer "Kugelfang" (Gerätehäuschen an dem man die Zielscheibe fest macht z. B.) steht. Dann kann das Geschoss das eigene Grundstück nicht verlassen (was natürlich sichergestellt sein muss) und somit wäre es erlaubt .

    Nein, wäre es auch nicht!
    Denn man KÖNNTE sich ja trotzdem DIREKT ans Fenster stellen.
    Da zählt leider mal wieder nicht, was "ist", sondern "sein könnte".

    Und man sollte sich auch nicht mit ´ner Waffe am Fenster blicken lassen!
    Gestern erst wieder erlebt: "Das Merkel" war in Wuppertal. So weit, so gutschlecht. Plötzlich wurden "WAFFEN" an einem Fenster gesichtet - große Panik!
    Wie sich später herausstellte, ging es um eine (Zitat) "Spielzeug- u. eine kaputte Erbsenpistole".
    Die Besitzer wurden nat. erstmal vorsorglich festgenommen. :new16:

    Aber ich muß dennoch zugeben, daß das Verhalten der "Waffen"-Besitzer reichlich blöd war... - gerade während solch einer Veranstaltung.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Nein, wäre es auch nicht!

    Zitat

    Denn man KÖNNTE sich ja trotzdem DIREKT ans Fenster stellen.


    Quatsch !! da bringst du was durcheinander das Geschoss "darf es nicht können" das man selber auch an Fenster gehen könnte ist wohl klar, und das dann das Geschoss wieder das Grundstück verlassen könnte bei einem ungewollten hoch Schuß ist auch klar.

    Wenn es nicht möglich sein kann/darf das man selber nicht "dies oder das können" darf, dann dürfte man auch nicht auf nach oben offenen Schießständen schießen, denn ich könnte ja auch zwei Meter weiter nach vorne gehen und von da aus, unter dem Vordach weg in die Luft schießen..nicht wahr !!!!

    Ansonsten das es sich nie "besonders gut macht" mit einer Waffe aus einem Fenster zu schießen ist wohl logisch, es ging hier nur darum ob es erlaubt ist, und das wäre es bei meinem Beispiel.

    Nachtrag: Bevor jetzt Leute meinen sie dürften aus Fenstern "ballern", es wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, eigenes befriedetes Grundstück, am besten nicht von anderen einsehbar, und das Geschoss darf das befriedete Grundstück nicht verlassen können. (<-- an der Stelle ist das wichtige Wort KÖNNEN richtig eingesetzt).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (8. Mai 2010 um 00:00)

  • Ähhm, Magnum, der vergleich mit dem Schießstand hinkt aber etwas. ;)

    Ein "nach oben offener" Stand wäre sicher nicht zugelassen, wenn das Geschoß (auf welche Weise auch immer) das Gelände verlassen KÖNNTE.
    OK, evtl. wirken da noch weitere Vorschriften, die ein Fehlverhalten verhindern (sollen).
    Aber privat zu Hause ist das alles wohl eher nicht gegeben.

    Ich sage auch gar nicht, daß ich das gut finde. Ist lediglich meine Rechtsauffassung.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von thomas magnum
    Nachtrag: Bevor jetzt Leute meinen sie dürften aus Fenstern "ballern", es wäre nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, eigenes befriedetes Grundstück, am besten nicht von anderen einsehbar, und das Geschoss darf das befriedete Grundstück nicht verlassen können. (<-- an der Stelle ist das wichtige Wort KÖNNEN richtig eingesetzt).

    In DEM Fall wäre es nat. in Ordnung.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Hi Sascha,

    Zitat

    Ähhm, Magnum, der vergleich mit dem Schießstand hinkt aber etwas.


    Naja eigentlich nicht denn auch da kann "man" alles mögliche "können", einer unser Schießstände ist so ein offener die Kugel kann den Stand nicht verlassen wenn man vom richtigen Punkt aus schießt.

    Ich wollte dir damit auch nur aufzeigen das es nicht das "können" des Schützen ist sondern das "können" des Geschosses.
    Das Geschoss darf eben das befriedete Grundstück nicht verlassen können, der Schütze darf alles "können" was das "können" des Geschosses nicht dahingehen beeinflusst das es doch das Grundstück oder den Schießstand verlassen kann.

    Denn du könntest ja auch in deinem geschlossenen Kellerraum jeder Zeit zum Fenster gehen und es auf machen und raus schießen.

    Da ist kein Unterschied zwischen Zuhause und dem Schießstand. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von Fisher´s Sam
    Ähhm, Magnum, der vergleich mit dem Schießstand hinkt aber etwas. ;)

    Ein "nach oben offener" Stand wäre sicher nicht zugelassen, wenn das Geschoß (auf welche Weise auch immer) das Gelände verlassen KÖNNTE.
    OK, evtl. wirken da noch weitere Vorschriften, die ein Fehlverhalten verhindern (sollen).


    Es sind nicht alleine die Vorschriften, sondern auch bauliche Einrichtungen, die klar machen, wie und wo geschossen werden darf. Ganz wichtig dabei der Abgangsort des Geschosses, also der Standort des Schützen.
    Gerade wenn mehrere Personen gleichzeitig schießen, ist es wichtig, dass sich alle an die Spielregeln halten und bspw. auf einer Linie stehen. Das kann bei offener Plene (z.B. Truppenübungsplatz) eine gedachte Linie sein; auf einem offenen Schießstand (wie beim Bund die 300m-Stände) auch einfach der Kiesstreifen oder im Verein eben die Theke/ Brüstung, über die man auch nicht einfach so klettert.

    Und daran hat sich jeder Schütze zu halten, wenn er mit schießen möchte.

    Fördermitglied des VDB.