Wird der Altbesitz jetzt doch registriert?!?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 2.257 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. Februar 2003 um 13:26) ist von patx.

  • edbru
    Also mir ham se gesagt, dass ich hier zum Polizeipräsidium in Köln muss, auf ner Stadtteilwache geht das nicht! Insofern liegts du mit deiner Vermutung also richtig!
    Aber ob das in Berlin genauso is? Keine Ahnung! Wenn mein Vorredner schon erwähnte, dass es in jedem Bundesland anders sei, dann aber :direx: "Holla die Waldfee!" Da haben sie sich ja wohl mal wieder ein schönes, einheitliches, total unkompliziertes :nuts: Gesetz ausgedacht! :fluch:

    Gruß, der Lui

    :n12: Nur zwei Dinge im Leben eines Menschen sind wirklich wichtig: Sylvester und Karneval!!!:piss:

  • Zitat

    Original von tweg
    Darüber hinaus wird eine besondere Hinweis- und Protokollierungspflicht von Waffenhändlern bei der Veräußerung von solchen Schusswaffen vorgesehen, deren Verletzung mit Bußgeld bedroht ist - §§ 35 Abs. 2, 53 Abs. 1 Nr. 18.

    Deutlicher kann man es kaum noch beschreiben - oder?

    Doch, indem man einfach mal ins Gesetz selbst schaut, die Paragraphen sind ja angegeben.

    §35, Absatz 2: Dürfen Schusswaffen nur mit Erlaubnis geführt oder darf mit ihnen nur mit Erlaubnis geschossen werden, so hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 bei ihrem Überlassen im Einzelhandel den Erwerber auf das Erfordernis des Waffenscheins oder der Schießerlaubnis hinzuweisen.

    Beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 4 hat der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 überdies auf die Strafbarkeit des Führens ohne Erlaubnis (Kleiner Waffenschein) hinzuweisen und die Erfüllung dieser sowie der Hinweispflicht nach Satz 1 zu protokollieren.

    §53 enthält die entsprechende Strafvorschrift.

    Von Registrierung steht da nichts. Der Händler hat den Käufer drauf hinzuweisen, daß er die Waffe nur mit kleinem Waffenschein in der Öffentlichkeit rumtragen darf, und er muß diesen Hinweis protokollieren, wahrscheinlich mit dem Namen des Käufers.

    Unter Registrierung verstehe ich was anderes, nämlich daß die Behörden Listen aller Schreckschußwaffen oder ihrer Besitzer führt.

    Gruß,
    Marcus

  • also wie gehabt.

    Schreckschusswaffen - welch böses Wort.
    Also sind Signalwaffen weiterhin frei.

    Nur das Führen dieser wird reglementiert.

    Behalten darf man seine, nur nicht mehr rumtragen und offen rumzeigen wie im Western.

    Verdeckt tragen ist weiterhin erlaubt - wenn man den kleinen Führerschein hat.

    Damit könnte ich leben. Muß ich ja auch.
    Aber ich bin da trotzdem noch der Meinung, daß JEDER, ein RECHT auf eine eigene Waffe haben sollte.
    Na ja, ist ein anderes Thema.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Eine Frage die sich anschliesst: Was für eine Straftatsbestand ist es dann, eine Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein zu führen (und erwischt zu werden)? Wird das geahndet als würde man mit einer scharfen rumlaufen? :confused2::))

    SSW : Walther P99, Reck Miami 92F bicolor, Röhm RG 96, Colt Government 1911 A1 Nickel, Colt Detective Special, Walther P22 Carbon
    Co2: Walther CP88 Nickel, Walther NightHawk Export-Vollausstattung :)
    Softair: ICS MP5A5